nach einem Vergleich in einem Zivilprozess wurden beschlossen, die Kosten hälftig zu teilen.
Die Gegenseite hat jetzt neben 2mal Postpuaschale auch Gerichtskosten und Parteikosten des Klägers wie Verdienstausfall und Reisekosten aufgeführt.
Ist dies zulässig?
weitere Fragen
- sind Reisekosten/Verdiensausfall des Klägers, nicht die des Anwaltes, "Privatsache"?
- kann ich auch Post-/schreibkosten pauschal dagegen rechnen bzw angegeben?
- wie sieht es mit meinen Fahrtkosten aus. Ich bin schwerbehindert (Kennezichen aG), habe aber die Taxiquittung nicht aufgehoben.
- Kann ich als Rentner eine fiktiven Verdienstausfall geltend machen?
muss ich meine Kosten einzeln geltend machen oder kann ich diese pauschal dagegen rechen??
Danke
Kosten der Gegenseite nach Vergleich
28. Juni 2015
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Frage vom 28. Juni 2015 | 09:08
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 35x hilfreich)
Kosten der Gegenseite nach Vergleich
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#1
Antwort vom 28. Juni 2015 | 10:22
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Steht im Vergleich tatsächlich, dass die Kosten geteilt werden? Oder steht dort was von gegeneinander aufgehoben?
#2
Antwort vom 28. Juni 2015 | 10:40
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 35x hilfreich)
Kläger 50%, Beklagte 50%
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#3
Antwort vom 29. Juni 2015 | 09:53
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Bitte mal den genauen Text. Vergleiche fallen nicht so kurz und knapp aus, sondern da sind noch weitere Ausführungen, auf die es evtl. ankommt.
#4
Antwort vom 29. Juni 2015 | 10:07
Von
Status: Schüler (319 Beiträge, 35x hilfreich)
"Der Kläger trägt 50%, der Beklagte trägt ebenfalls 50% der Kosten des Rechtstreits."
Sonst wäre vermutlcih der Vergleich nicht zustande gekommen, da die Gegenseite sonst draufgezahlt hätte. Er muss jetzt eh den "Erfolg" an den RA abdrücken, hatte letztendlich finanziell überhaupt nichts davon.
-- Editiert von manneier am 29.06.2015 10:08
#5
Antwort vom 29. Juni 2015 | 11:59
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 574x hilfreich)
Zitat- sind Reisekosten/Verdiensausfall des Klägers, nicht die des Anwaltes, "Privatsache"? :
Nein, das sind kosten des Verfahrens.
Zitat- kann ich auch Post-/schreibkosten pauschal dagegen rechnen bzw angegeben? :
Nein, pauschal dürfen nur Rechtsanwälte abrechnen. Das die Pauschale 2x auftaucht ist ungewöhnlich, aber nicht unmöglich (ging ein Mahnverfahren voraus?)
Zitat:
- wie sieht es mit meinen Fahrtkosten aus. Ich bin schwerbehindert (Kennezichen aG), habe aber die Taxiquittung nicht aufgehoben.
Auch du kannst unter Umständen deine Kosten geltend machen. Ein Beleg wäre da aber hilfreich.
Zitat- Kann ich als Rentner eine fiktiven Verdienstausfall geltend machen? :
Dir ist da kein Verdienst ausgefallen, daher nein. Aber unter Umständen Freizeitausgleich 3,50/ Stunde
-- Editiert von Tiger123 am 29.06.2015 12:00
#6
Antwort vom 29. Juni 2015 | 15:02
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Zitat:muss ich meine Kosten einzeln geltend machen oder kann ich diese pauschal dagegen rechen??
Sie müssen bei Gericht ebenso einen Kostenerstattungsantrag stellen.
Und mit der nunmehr im Wortlaut vorliegenden Kostenregelung wird es so sein, dass die nicht anwaltlich vertretene Partei draufzahlt. Letzten Endes werden nämlich alle Kosten des Rechtsstreits, so sie dem Gericht im Rahmen der Kostenfestsetzungsanträge bekannt gegeben werden, zusammengerechnet und dann durch zwei geteilt. Die Partei, deren angemeldete Kosten dann höher liegen als die Kosten der Gegenseite hat dann in überschießender Höhe einen Erstattungsanspruch.
-- Editiert von Eidechse am 29.06.2015 15:07
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