Kosten Strafverfahren

12. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Andreas360
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 14x hilfreich)
Kosten Strafverfahren

Wie sieht es eigentlich bei einer Verurteilung im Strafverfahren mit den Gerichts- und Gutachterkosten aus, wenn man zwischenzeitlich das Privatinsolvenzverfahren eingeleitet hat und darin ja normalerweise auch die Schulden bei der Gerichtskasse enthalten sind? Werden die dann ebenfalls im Insolvenzverfahren erfasst oder sind die davon ausgenommen?
Wie verhält es sich denn, wenn man in ein Wiederaufnahmeverfahren gehen möchte, aber nicht das Geld für einen Anwalt hat bzw. für den Fall einer Verurteilung auch im Wiederaufnahmeverfahren ja weitere Kosten zu tragen hätte, aber das Kostenrisiko mangels Geldmitteln nicht tragen kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Hi,

1. Kosten eines Strafverfahrens dürften als "Forderung aus unerlaubten Handlungen" nicht insolvenzfähig sein - aber fragen Sie doch einfach mal im Insolvenzrecht nach!
2. Da es im Strafrecht keine Prozeßkostenhilfe gibt, gibt es sie auch hierfür nicht. Ob da ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden kann, weiß ich nicht, aber ich würde mal auf "nein" tippen.

Gruß vom mümmel

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