Kontenpfändung/Zwangsvollstreckung

12. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
DanielBerlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontenpfändung/Zwangsvollstreckung

Hallo,

ich habe einen Vollstreckungsbescheid gegen einen ehemaligen Vermieter erwirkt. Der Vermieter hat die Kaution nicht zurückgezahlt. Nun hat der Gerichtsvollzieher mir mitgeteilt, dass der Schuldner amtsbekannt pfandlos im Geschäftslokal ist.
Nun hoffe ich, dass ich durch eine Kontenpfändung schnell an mein Geld komme, bevor ich noch in der Privatwohnung pfänden lasse bzw. die eidesstattliche Versicherung fordere.

Zur Kontenpfändung nun aber die Frage: gibt es hierfür Formulare im Web? Oder kann ich das auch formlos an das AG schicken? Gibt es sonst irgendwas wichtiges zu beachten, eine 'Standardfloskel' o.ä.??

Dank schonmal;-)
Daniel

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tintenkleks
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Wenn der GV mitteilte das pfandlos ist von was lebt er dann

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DanielBerlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wüßte ich auch gern.
Also, pfandlos ist er im Geschäftslokal, allerdings ist der Antrag auf Zwangsvollstreckung nur auf Mobiliar und bewegliche Gegenstände beim Schuldner gestellt worden. Der nächste Schritt wäre halt die Kontenpfändung bzw. die Pfändung in der Privatwohnung und Abnahme der eidesstattlichen Versicherung...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SilentWings25
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 10x hilfreich)

Also aus der Erfahrung heraus kann ich sagen, dass Dir dort vermutlich mit einer Kontenpfändung nicht weiter geholfen ist. Weißt Du ob das Konto noch existiert; ob es seins ist? ob die Bank nicht ggf. eignene Forderungen hat? Ob nicht andere Gläubiger auf die gleiche Idee gekommen sind?

An deiner Stelle würde ich zunächst erstmal beim Amtsgericht anfragen. Dort existiert eine öffentliche Schuldnerkartei. Frag nach, ob er bereits in den letzten 3 Jahren die EV abgegeben hat und fordere Dir ggf. eine Abschrift an. Denn wenn er amtsbekannt pfandlos ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die EV bereits abgenommen wurde, da Du dann nicht der einzige Gkäubiger bist. So hast Du zunächst erstmal einen Überblick, wo Du pfänden kannst.

LG Christian

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DanielBerlin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Hinweis, werde ich mal nach der EV nachfragen.
Danke,
Daniel

0x Hilfreiche Antwort

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