Klageänderung wegen unnötigem Klageinhalt

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.03.2020 17:01:16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)
Klageänderung wegen unnötigem Klageinhalt

Ein nettes Hallo ins Forum!

Vorab: ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier die richtige Rubrik für meine Frage ist, also ggf. möge es ein Admin mal bitte richtig einordnen.

Vorgeschichte: Mein AG hat mir gekündigt, woraufhin ich mit einem Anwalt eine Kündigungsschutzklage veranlasst habe (Ziel ist ausdrücklich Weiterbeschäftigung; keine Abfindungszahlung). Mein AG hat mir mit der Kündigung gleich noch eine Abmahnung inklusive geschickt (also offensichtlich eh ungültig) und kurz vor der Kündigung habe ich auch noch eine Abmahnung erhalten. Man Anwalt hat nun in der Klage nicht nur das Gericht gebeten, die Ungültigkeit der Kündigung festzustellen, sondern auch noch darauf geklagt, dass die Abmahnungen aus der P-Akte entfernt werden mögen.
Stand des Verfahrens: Die Güteverhandlung ist vor einigen Tagen durch, wobei der Richter eine Prognose abgegeben hat, die sehr zu meinen Gunsten war. Er hat auch deutlich ausgedrückt, dass die Abmahnungen eh ungültig sind.

Nun habe ich selbst herausgefunden, dass es ein bekannter Fehler ist, Abmahnungen mit anzufechten (zum einen wegen unnötiger Erhöhung des Streitwertes, zum anderen sollte man sich nicht um des Kaisers Bart streiten -> Zündstoff & Begründung für Auflösungsantrag). Ich war mir darüber jedoch zunächst nicht im Klaren und habe gutgläubig meinen Anwalt einfach walten lassen :bang: .

Meine Fragen: (Anwalt habe ich über meine "Erkenntnis" noch nicht informiert)
1. Ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich, eine Klageänderung zu veranlassen?
2. Kann ich meinen Anwalt dazu auffordern eine K-Änderung zu veranlassen, falls er sich "querstellen" sollte? Und worauf kann ich mich da berufen?

Ich fühle mich gerade echt verarscht von meinem Anwalt, da es ihm scheinbar nur darum geht, was "abrechnen" zu können.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Ob es Sinn macht, gegen Amahnungen vorzugehen, das kann man so pauschal nicht beurteilen. Sinnlos ist es auf jeden Fall, wenn man ohnehin aus der Firma raus will. Wenn man jedoch da bleiben möchte, quasi einen Neustart anstrebt, dann kann das Klagen gegen Abmahnungen durchaus Sinn machen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Das wäre im Übrigen keine nur formelle Klagänderung sondern eine teilweise Klagrücknahme mit Kostenfolgen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
guest-12303.03.2020 17:01:16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

@ wirdwerden
Die Abmahnungen werden niemals den Prozess überleben (wurde sogar im Gütetermin vom Richter klar gesagt). Und selbst wenn sich mein AG hinterher weigern sollte, die "Leichen" aus der P-Akte zu nehmen, dann schreibe ich einfach ne Gegendarstellung.

@ Spezi-2
Kannst du bissl genauer sagen, welche Kosten das verursacht?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119581 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Erdnuss87):
Die Abmahnungen werden niemals den Prozess überleben

Selbstverständlich werden sie das wenn man die Klage diesbezüglich ändert.



Zitat (von Erdnuss87):
Und selbst wenn sich mein AG hinterher weigern sollte, die "Leichen" aus der P-Akte zu nehmen, dann schreibe ich einfach ne Gegendarstellung.

Oder einen Wunschzettel für den Weihnachtsmann - beides hat ungefähr die gleiche Relevanz.



Immer wieder tragisch das Laien mit Halbwissen sich selbst eine Grube graben weil sie glauben es besser zu können als Spezialisten.



Zitat (von Erdnuss87):
Kannst du bissl genauer sagen, welche Kosten das verursacht?

Der Kläger wurd in der Regel verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits bezügllich der zurückgenommen Punkte zu tragen. Also nicht nur die eigenen, sondern auch die der Gegenseite.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12303.03.2020 17:01:16
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 4x hilfreich)

@ Harry van Sell
https://openjur.de/u/139875.html
Also wenn ich es richtig verstanden habe, schaut sich das Gericht die Abmahnungen eh an (noch dazu, wenn mein AG seine Kündigungen auf diese stützt). Und seit wann ist ne Gegendarstellung in der Akte nicht relevant?

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#6
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses prüft das Gericht die Abmahnungen aber nur dahingehend, ob diese sozusagen ausreichend waren, um die Kündigung darauf zu stützen. Es wird keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Abmahnungen wirksam sind oder nicht. Der AG wird auch nicht dazu verpflichtet Sie aus der Personalakte zu entnehmen. Von daher bleiben die in den Abmahnungen enthaltenen Vorwürfe schlicht erhalten.

Was meinen Sie eigentlich, was eine Gegendarstellung für ein Wirkung hat? Tatsächlich nämlich keine relevante. (Und es soll auch schon AN gegeben haben, die sich durch Ihre Gegendarstellung erst recht in die Sch... geritten haben.)

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