Klageänderung oder Klageerweiterung

8. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)
Klageänderung oder Klageerweiterung

Hallo,

mal folgende Frage:

A klagt gegen B aufgrund eines Vergleiches (quartalsweise fällige Zahlungen sollen vergleichsweise von B getragen werden, B zahlt nicht). Klage des A gegen den B ist rechtshängig. Ist bereits die dritte Klage deswegen, ging bisher geschmeidig durch weil eben ein gerichtlicher Vergleich zwischen A und B zugrunde liegt. Streitwert ca. 300 EUR. Der Vergleich wurde aufgrund einer Regelungslücke in einem "Nießbrauchvertrag" geschlossen.

A hat gegen B weitere Ansprüche auf Zahlungen aus gesetzlicher Norm (Versicherungspflicht des Nießbrauchers, 1045 BGB). A ist VN einer Wohngebäudeversicherung und zahlt die Beiträge. B ist nach 1045 BGB verpflichtet, die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung an den A zu erstatten. B tut dies nicht. Versicherungsprämie ca. 200 EUR. A möchte nun deswegen klagen.

A möchte nun die bereits rechtshängige Klage um die Zahlung des Versicherungsbeitrages erweitern. Wäre dies eine Klageänderung oder lediglich eine Klageerweiterung?

Beide Parteien sind über einen "Nießbrauchvertrag" verbunden. Könnte insofern eine Erweiterung des Klageantrags in der Hauptsache angenommen werden (264 ZPO)?

Falls 264 ZPO nicht anwendbar, könnte über 263 ZPO "Sachdienlichkeit" (Prozeßökonomie) bejaht werden? Andernfalls müßte A immer wieder aufs Neue kleinere Beträge einklagen und jedesmal mit den Gerichtskosten in Vorleistung gehen?

Hat jemand eine Einschätzung dazu? Danke.









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