Hallo,
wenn vor dem Sozialgericht eine Klage gegen einen Bescheid einer ARGE erhoben wird und diese Klage unbegründet ist, jedoch in der Klage darauf verwiesen wird, dass die Begründung folgen wird - das Gericht die Klage entgegennimmt und um Begründung ohne friststetzung bittet ... wie lange hat der Kläger dann Zeit seine Klagebegründung nachzureichen?
MfG
Klage erhoben - Begründung steht aus
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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Also, habe gerade mal für dich gegoogelt. So wie ich mir das schon gedacht habe. Klage muss innerhalb von vier Wochen bei Gericht eingehen.
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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"
Im Grunde haben Sie dazu solange Zeit, bis dem Gericht der Kragen platzt. Salopp gesagt. Wenn keine Frist angegeben ist, dann müssen Sie auch keine einhalten. Sollte dem Sozialgericht die Sache zu lange dauern, wird man Sie erinnern, nochmal erinnern, vielleicht auch nochmal. Sollte bis dahin von Ihnen nichts gekommen sein, erhalten Sie entweder eine Ladung zum Termin (entweder mündliche Verhandlung oder Erörterungstermin), oder das Gericht lässt Sie wissen, dass es über Ihre Klage gem. § 105 SGG durch Gerichtsbescheid entscheiden wird. Das kann aber alles geraume Zeit dauern, weil die meisten Sozialgerichte in diesem Bereich ziemlich überlastet sind.
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Die vier Wochenangabe bezieht sich auf den Zeitraum vom Erhalt des Bescheids bis zur Klageeinreichung. Eingereicht ist die Klage ja schon, alles weitere wie zuvor erklärt.
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