Klage an falsches Gericht geschickt

24. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 100x hilfreich)
Klage an falsches Gericht geschickt

Hallo,
Unser Grundstücksnachbar hat uns verklagt. Wir sind zwar Eigentümer des Grundstücks, wohnen aber dort nicht. Uns wurde die Klage vom falschen AG zugestellt und wir haben nur 14 Tage Zeit auf die Klage zu reagieren. Wir wohnen doch nun aber in einem anderen berliner Bezirk. Wer weiß Rat? Ich freue mich über jeden Hinweis.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kowalski27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ob die Klage vor dem örtlich zuständigem Gericht erhoben wurde, hängt ab von dem in der Klage geltend gemachten Anspruch. Diesen müßten Sie noch mitteilen.

Örtlich zusändig muß nicht immer das Gerichts sein, in dessen Gerichtsbezirk der Klagegegner seinen Wohnsitz hat.

Bei Klagen, durch die das Eigentum geltend gemacht wird (der Nachbar verlangt etwa die Enfernung von Zweigen , die auf sein Grundstück herüberwachsen) ist gemäß § 24 ZPO das Gericht zuständig, in desen Bezirk das streitbefangene Grundstück sich befindet.

Dieses Gericht ist gemäß § 26 ZPO auch bei persönlichen Klagen zuständig, die an die Eigenümer- oder Besitzerstellung des Klagegegners knüpfen.

Ob die Klage von Ihrem Nachbarn vor dem örtlich zuständigen Gericht erhoben wurde, hängt also von der Art des geltend gemachten Anspruchs ab.

Sollte das Gericht örtlich unzuständig sein, müßten Sie die Unzuständigkeit bis zur Einlassung zur Sache in der mündlichen Verhandlung rügen.

Das Gericht hat aber offenbar in Ihrem Fall seine örtliche Zuständigkeit bejaht, da es Sie sonst auf seine Unzuständigkeit hingewiesen hätte. Dazu wäre es als Amtsgericht gemäß § 504 ZPO verpflichtet gewesen.

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#2
 Von 
J.B.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 100x hilfreich)

vielen Dank für die schnelle und umfangreiche Antwort.
In der Klage steht, wir die Beklagten, wären wohnhaft in .... Wie kann den das Gericht wissen, dass das nicht stimmt.
Der Nachbar verlangt in der Klage die Erhöhung unseres Zaunes, das Entfernen von einer Hecke und von Sträuchern, eines Baumes und weiteren Anpflanzungen, das Abschneiden von Ästen und Wurzeln und dass wir das Hineinwachsen unterlassen sollen.
Ist hierfür das Gericht zuständig, in desen Bezirk das streitbefangene Grundstück sich befindet?
Wäre für eine erneute Antwort sehr dankbar.

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"Viele Grüße Jacqueline"

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