Kläger zieht die Klage zurück

23. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
Kläger zieht die Klage zurück

Hallo,
ich wurde in einem Zivilprozess verklagt, musste mir einen Rechtsanwalt nehmen (und bezahlen), der aber nichts tat, so dass ich einen anderen nahm (und bezahlte). Mit diesem bin ich zufrieden. Nun sieht es so aus, dass der Kläger die Klage zurückzieht und alles wieder so ist wie vor Beginn des Prozesses.
Kann ich die mir entstandenen Kosten (vor allem die Rechtsanw altskosten, aber auch Kosten für gerichtlich eingeforderte Gutachten) vom Kläger verlangen? Wie - etwa in einem neuen Gerichtsverfahren?
Vielen Dank.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Kann ich die mir entstandenen Kosten (vor allem die Rechtsanw altskosten, aber auch Kosten für gerichtlich eingeforderte Gutachten) vom Kläger verlangen? Ja, wobei man sich sicher über die doppelten Anwaltskosten streiten kann.
Wie - etwa in einem neuen Gerichtsverfahren? Verlangen können Sie das Geld natürlich auch so. Er muß Ihrem Verlangen bloß nicht nachkommen... Wenn er nicht zahlt und einem gerichtlichen Mahnbescheid widerspricht, dann bleibt nur ein neues Verfahren.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Das Verfahren ist im Ausland, obwohl beide Seiten in D leben und Deutsche sind. Ich gehe davon aus, dass der erste Anwalt bestochen wurde, so dass ich mir einen anderen nahm. Nachweisen kann ich die Bestechung nicht, aber dass er nichts getan hat sehr wohl. Es bleibt die Frage ob ich eine Chance habe die entstandenen Kosten wieder zu sehen und ob ich überhaupt ein solches Verfahren in D eröffnen könnte (es würden etwa 4500 - € sein).

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und wie genau konnte man Sie dann, ohne Wohnsitz im Ausland, dort verklagen? Wenn ich morgen eine Klageschrift aus Papua-Neuguinea kriege, wird mir das keine Kopfschmerzen bereiten...

-- Editiert von muemmel am 23.06.2016 18:37

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Es geht um ein sich dort befindliches Grundstück (eingetragen im dortigen Grundbuch), das uns gemeinsam gehört. Der Kläger hat gehofft, dadurch dass er dort bessere Beziehungen hat, micht gut über den Tisch ziehen zu können. Mein erster Anwalt hätte beinahe seinen Plan geschehen lassen. Ich habe rechtzeitig reagiert und über einen Bekannten einen Rechtsanwalt beauftragen können, der noch bessere Beziehungen hat (und meinem Bekannten irgendwie verpflichtet ist). Da der Kläger nun seine Lage etwas realistischer sieht, wird er wahrscheinlich die Klage zurückziehen. Einen Wohnsitz im Ausland mussten wir natürlich beide annehmen, jeweils beim eigenen Anwalt (ist ist nur eine Postanschrift). Man geht nicht etwa zur Meldebehörde - man teilt nur dem Gericht diese Anschrift mit (Herr XY hat den gewählten Wohnsitz ABC).

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32873 Beiträge, 17265x hilfreich)

Alles klar. Trotzdem können Sie einen Mahnbescheid am Mahngericht des Inlandswohnsitzes Ihres Gegners beantragen.
Es bleibt die Frage ob ich eine Chance habe die entstandenen Kosten wieder zu sehen Na, Sie sollten dessen Einkommensverhältnisse besser kennen als ich oder sonst jemand in diesem Forum. Hat er kein Geld, hilft ein gewonnener Prozeß wenig...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Und mit etwas Pech ist die Lage im Ausland so, das man auf seinen Kosten sitzen bleibt ... sollte man vorher mal prüfen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Also an Geld mangelt es bestimmt nicht. Es ist ein Arzt mit gut funktionierender Praxis, hat eigenes Haus und vermietete Wohnungen (in D). Das Grundstück um das es geht sollte auch (insgesamt) mindestens 1 Million Euro wert sein. Eigentlich hätten wir das Grundstück gemeinsam verkaufen sollen, aber mit einem Nimmersatt geht einiges nicht.
Ich danke für die Antworten, die ich so verstanden habe:
Sollte dei Klage (im Ausland) zurückgezogen werden, können Sie Ihre entstandenen Kosten in D von ihm verlangen, eventuell mit Mahnbescheit. Wird das Geld nicht überwiesen, können Sie gegen ihn in D klagen. Die Chancen kann Ihnen niemand nennen.

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#8
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Natürlich "die Klage" und "Mahnbescherid".

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
wobei man sich sicher über die doppelten Anwaltskosten streiten kann


Kommt drauf an, das Recht welches Staates zur Anwendung kommt. Nach deutschem Recht wären maximal die gesetzlichen Gebühren eines Anwalts anzusetzen; für Anwaltsprobleme des Beklagten wäre der Kläger nicht mal dann verantwortlich (und/oder ersatzpflichtig), wenn er mutwillig und wissentlich grundlos Klage erhoben hätte.

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#10
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich werde sehen ob er die Klage zurückzieht und was ich dann tun werde. Auf jeden Fall, vielen Dank!

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