Kläger tot

13. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Kläger tot


Was geschieht eigentlich, wenn in einem laufenden Verfahren die klagende Partei verstirbt? Kann der Anwalt der klagenden Partei das Verfahren durchziehen, oder erlischt das Mandat mit dem Versterben des Klägers?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)


Und was ist, wenn es ein Berufungsverfahren ist und der Verstorbene der Berufungsbeklagte ist? Ist das Verfahren dann beendet ohne Urteil oder gilt das Urteil der ersten Instanz, wird es weiter fortgeführt?

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6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Nach dem Tode einer Partei tritt eine Unterbrechung des Verfahrens bis zur Aufnahme durch den Rechtsnachfolger ein.

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