Kein generelles Recht, die Öffentlichkeit bei Prozessen auszuschließen?

28. April 2001 Thema abonnieren
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)
Kein generelles Recht, die Öffentlichkeit bei Prozessen auszuschließen?

Von meinen Anwälten habe ich erfahren, daß es generell keine Möglichkeit gibt, die Öffentlichkeit bei Prozessen auszuschließen. Ich bin angeklagt, einen Mord an meinem Mann in Auftrag gegeben zu haben. Wir werden beweisen, daß ich unschuldig bin. Aber was nutzt mir das, wenn danach die "ganze Welt " weiß, wie unsere Vermögensverhältnisse sind, wann wir welchen, wenn auch harmlosen, Streit gehabt haben, wenn also alles, was sonst in einer Ehe normal ist und schön in den eigenen vier Wänden bleibt, in diesem Fall öffentlich gemacht wird?! Es muß doch in diesem Staat die Möglichkeit geben, als Angeklagter selbst bestimmen zu können, wann die Öffentlichkeit zugelassen ist und wann nicht, zumal dieses Gesetz zum Schutze des Angeklagten gelten soll!

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13 Antworten
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#1
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Agnes,

die öffentliche Verhandlung ist zum Schutz des Angeklagten: Mit dem Öffentlichkeitsgrundsatz wird die Kontrolle des Verfahrens durch die Allgemeinheit gewährleistet. Dies ist ein Grundsatz des Verfahrensrechts, auf den hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit auch vom Angeklagten selbst nicht verzichtet werden kann.
Einen Ausschluss zum Schutz der Privatsphäre gibt es nur dann, wenn die öffentliche Erörterung hinter die zu schützende Privatsphäre zurücktritt.

Da in Ihrem Fall das Verhältnis zu ihrem Mann, vielleicht auch die Vermögensverhältnisse als etwaig in Frage kommenden Motive, für den Ausgang des Verfahrens entscheidend sind, wird ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit keinen Erfolg haben. Denn ihr Privatverhältnis, Spannungen und Streitereien etc. werden sicherlich wichtige Indizien darstellen, die es eben öffentlich zu erörtern gilt.

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#2
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hank,

vielen Dank für Ihre Antwort. In meinem Fall ist es jedoch so, daß meinem Mann glücklicherweise nichts passiert ist und sogar die Staatsanwaltschaft sich überhaupt nicht sicher ist, ob ich etwas mit der Angelegenheit zu tun habe. Mein Mann hat mich nach 4 Monaten U-Haft auf Kaution wieder aus dem Gefängnis herausgeholt Ich wohne natürlich nun seit ca. 6 Monaten wieder zu Hause. Die "gedungenen Mörder", die bei einem Privatsender erzählten, daß sie von dem Mitbeschuldigten, der wie auch die "gedungenen Mörder" eine beträchtliche Vorstrafenliste hat, gedungen wurden, in meinem Auftrag den Mord durchführen sollten, wandten sich nicht direkt an die Polizei, sondern an einen Privatsender, um natürlich "Kohle" zu verdienen. Die Polizei wurde erst vom Sender eingeschaltet. Diese wiederrum verhörten die beiden Männer überhaupt nicht erst, sondern vereinbarten mit dem Sender und den "Mördern" ein Treffen, zu dem selbstverständlich ich und der Mitbeschuldigte kommen sollten. Der Mitbeschuldigte kam, ich jedoch nicht, da ich von der Sache ja überhaupt nichts wußte. In einer spektakulären Aktion, die vom Sender gefilmt wurde, wurden alle drei verhaftet. Das ich nicht bei diesem Treffen anwesend war, störte niemand. Ich wurde eben dann zu Hause vor den Augen meiner Kinder verhaftet. Diese Aktion wurde wiederrum vom Sender gefilmt und zur besten Sendezeit zusammen mit der anderen Verhaftung ausgestrahlt. Jetzt erst wurden die Vernehmungen der "Mörder" durchgeführt. Sie gaben zu, mit mir persönlich nie über den "Auftrag" gesprochen zu haben, sondern alles nur vom "Vermittler" zu wissen. Der Mitbeschuldigte, der "Vermittler", schweigt bis heute. Die folgenden Ermittlungen liefen nur in eine Richtung, nämlich nur belastendes Material zu finden ( was sie nicht finden konnten) und nichts Entlastendes zu suchen. Schon am Verhaftungstag beginnt die Vorverurteilung der Ermittlungsbehörden. Man liest immer nur "..eindeutig und zweifellos..", obwohl sie nichts gegen mich in der Hand haben.

Das ist meine Situation. Da beim Prozess sowieso herauskommt, daß ich unschuldig bin, sollte ich doch für die privaten Dinge, die verhandelt werden, die Öffentlichkeit ausschließen können. Was denken Sie?

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#3
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Agnes,

Wow! Eine ziemlich bittere Sache.

Ich habe mich schon gefragt, wie sie als Hauptverdächtige frei herumlaufen, oder ob es im Gefängnis Internet gibt... Aber da Ihrem Mann ja nichts passiert ist, liegen die Dinge wohl anders.
Das mit der Presse ist krass. Gerne würde ich den Bericht im Nachhinein sehen, aber ich denke nicht, dass sie den Sender hier publik machen wollen?

Zu Ihrer Nachfrage:
"Da beim Prozess sowieso herauskommt, daß ich unschuldig bin, sollte ich doch für die privaten Dinge, die verhandelt werden, die Öffentlichkeit ausschließen können"

Es gilt das oben Gesagte: Für Sie liegen die Dinge klar auf der Hand, für den Richter noch lange nicht. Und wenn die StA so zuversichtlich ist und Anklage erhebt - vielleicht hat sie noch ein As im Ärmel... Jedenfalls bin ich sicher, dass der Ausschluss nicht durchzubringen ist. Aber versuchen kann man es ja mal. Der Antrag müsste aber ziemlich gut begründet werden, um überhaupt eine kleine Aussicht auf Erfolg zu haben.

Ich wünsche jedenfalls viel Glück
und schaue wegen Updates gerne wieder vorbei...

H

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#4
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hank,

klar gibt es in der U-Haft kein Internet. Schön wär`s! Die Sendung, in der das alles gelaufen ist, war Akte 2000, und zwar am 15.08.00. Eine riesen Schweinerei! Sie können das heute noch im Internet nachlesen und staunen!

Es würde mich doch sehr wundern, wenn die StA noch einen Trumpf im Ärmel hätte, denn sogar die war sich nicht sicher, was hier überhaupt abgelaufen ist. Sie mußte Anklage wegen des öffentlichen Drucks erheben. So ist das eben, wenn ein Leiter der Mordkommission "Wild-West-Manieren" anwendet und einen sensationsgeilen Privatsender einschaltet, um die Arbeit der Ermittlunsbehörden zu erleichtern. Was wäre dabei gewesen, wenn ich einige Tage vor einer evtl. Verhaftung von der Polizei beobachtet worden wäre! Dann hätten sie sicher gehen können, ob ich etwas damit zu tun habe oder nicht, bzw. sie hätten gesehen, daß ich nichts von allem geplanten weiß! Das ärgert mich so ungemein!

Na ja! Jetzt müssen wir erst einmal die Beantwortung des Widerspruchs gegen die Eröffnung des Hautverfahrens abwarten! Ich bin gespannt!

Vielen Dank für Ihre Wünsche! Die kann ich mit Sicherheit gut gebrauchen. Vielleicht höre ich ja nochmal was von Ihnen. Bis dann!

Agnes N.

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#5
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Nabend!

Habe mir die Seiten bei Sat1 angeschaut... Ich kann mir den glatten Ulrich gut vorstellen, wie er die Story verkauft hat. Gnadenlose Reporter decken auf. Harhar
Leider verfolgt die Berichterstattung in hiesigen Presseorganen nicht den Grundsatz "Solange unschuldig, bis Schuld bewiesen." Aber das ist ja nichts Neues.

Vielleicht waren Sie es. Vielleicht nicht. Das sollte der Richter entscheiden, bis dahin würde ich mir neutralere Beobachter wünschen.

Was sagt den ihr Mann zu der ganzen Schose? Seine Aussage wird ja nicht unbedeutend werden, denke ich...

H

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#6
 Von 
Matlach
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 17x hilfreich)

Halle Agnes N., ich habe gerade auf Ihre Anfrage bzgl. der Änderung der e-mail geantwortet. Ist das der einzige Beweis für die Beauftragung der "Mörder"? Wenn ja, siehts doch wohl ganz gut für Sie aus. Weder Polzei noch StA werden jedoch nur aufgrund einer e-mail einen Menschen vier Monate in U-Haft nehmen. Selbst dann nicht, wenn Akte 2000 sich das noch so sehr wünscht.
Viel Glück
Olaf Matlach, Rechtsanwalt
matlach@ksm-anwaelte.de

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#7
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Herr Matlach!

Es ist richtig, daß außer den E-Mails, die das sexuelle Motiv belegen sollten, auch für die StA das finanzielle Motiv in Frage kommt. Dies habe ich widerlegt! Das sexuelles Motiv will sie durch die Existenz der E-Mails beweisen, obwohl dieser Mann, mit dem ich dieses Verhältnis gehabt haben sollte und der als Mittäter noch inhaftiert ist, das Gegenteil bestätigt, d.h. kein sexuelles Verhältnis. Ich hoffe, daß die Aussage dieses Mannes und die Tatsache, daß es die Möglichkeit gibt, daß mehrere Personen Zugriff auf die Mailaccounts haben, ausreichen wird.

Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihre Wünsche. Ich kann sie brauchen.

Viele Grüße Agnes N.

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#8
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hank,

mein Mann ist sauer auf die Polizei und die StA. Während meiner Inhaftierung versuchte die Polizei ihm permanent einzureden, daß er die Sache doch mal endlich objektiv sehen soll. Danach wäre ich eben ohne jeden Zweifel schuldig.
Außerdem sieht er es nicht ein, daß die Polizei aus diesem Fall ein derartiges Medienspektakel gemacht hat. Sie war es nämlich, die SAT1 die Erlaubnis gegeben hat, die Sache groß und breit im Fernsehen zu zeigen. Ist das nötig gewesen?

Ansonsten sieht er es genauso, wie ich ihm aus der Haft heraus geschrieben habe: dieses gesamte Verfahren wird uns noch enger zusammenschweißen. Ich weiß nicht, wer wirklich hinter dieser Sache steckt, aber es ist demjenigen nicht gelungen, uns auseinander zu bringen.

Wir werden sehen, was der Prozeß, der nun in einigen tagen beginnt, alles an den Tag bringt. Da ich unschuldig bin, mache ich mir keine allzu großen Sorgen.


Viele Grüße Agnes N.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hallo Agnes,

ich habe in einem anderem Beitrag in diesem Forum gelesen, dass die Verhandlung schon läuft. Kann man schon irgendeine Tendenz feststellen? Wurde die große Trumpfkarte der StA schon gezückt?

Hank

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Hank,

ja, die Hauptverhandlung ist in vollem Gange. Die Tendenz ist die, daß dem Hauptverdächtigen, der mich schwer belastet hat, nicht geglaubt wird. Mr. Staatsanwalt ist sehr in Verlegenheit gekommen, da letzten Mittwoch festgestellt wurde, daß die Polizei für mich entlastende Ermittlungen nicht zur Akte gegeben hat. Es war ihm sehr peinlich. Nun hat der Richter die Verhandlung für 10 Tage unterbrochen und dem Herrn Staatsanwalt aufgetragen, alle Büros zu durchsuchen, ob noch weitere Akten irgendwo herumliegen. Ist das nicht ein Ding?


Grüße Agnes

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jonas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Agnes,

ich war beim 1. Prozesstag dabei. Es ist unglaublich, was im Vorfeld passiert ist. Akte 2000 hat aber wenigsten hier bei der Verhandlung sein Fett abbekommen. Es ist nicht zu glauben, was dieser "Sensationsgeile Sender" sich herausnimmt.

Kannst Du etwas über den weitern Verlauf der Verhandlung sagen? Es würde mich sehr interessieren, da ich nur am ersten Tag dabei sein konnte. Wie sieht es für Dich aus?

Grüße

Jonas

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#12
 Von 
Agnes N.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo Jonas,

kurz zu dem Fall: die StA bzw. die Polizei hat Material, das zur Akte gelangen sollte, unterschlagen, aber nicht nur 10 oder 20 Seiten, sondern mehr als 200 an der Zahl. Daher sind wir nun auch noch nicht weiter. Verhandelt haben wir lediglich einen Tag lang, die weiteren Termine wurden entweder abgesagt, da die Verhandlung für mehrere Tage unterbrochen wurde, oder wir haben einen halben Tag lang Formalia besprochen.

Jetzt kommen die "Schiebetermine" und dann wird es wohl weitergehen. Hoffentlich effektiver als bisher, wenn nun endlich alle Akten zusammen sind. Aber das weiß man ja nie!

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#13
 Von 
ChrisK
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Agnes,

bin Jurastudent und habe gerade beim Stöbern diesen Fall gefunden. Ich finde es echt krass, was da passiert ist und habe frage mich aber noch eines: Welche Rolle hat Akte2000 noch während des Prozesses gespielt? Fungieren die da irgendwie? Als Zeugen? Oder ist es am Ende soweit gegangen, dass gegen die auch noch vorgegangen wurde? Ich sehe gerade, dass dein letzter Eintrag ja schon was her ist... wie sieht es denn jetzt aus??

Lieben Gruß, Chris

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