Kann trotz vorhandenem vollstreckbaren Vergleich ein Klagantrag auf Zahlung gestellt werden?

17. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Mila85
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann trotz vorhandenem vollstreckbaren Vergleich ein Klagantrag auf Zahlung gestellt werden?

Angenommen man hat gegen den Kindsvater einen vollstreckbaren Vergleich (statisch) zur Zahlung des Mindestunterhalts vor Gericht vereinbart. Kindsvater zahl nicht. Reagiert nicht auf Anfragen von Lohnnachweisen.

Kann man dann, in einer Stufenklage voran mit der Auskunftsklage und gefolgt mit einem Klagantrag auf Zahlung den Kindsvater weiter verfolgen? Vorausgesetzt die Lohneinkünfte ergeben einen Leistungsfähigen Betrag.

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Mila85",

wenn der Unterhaltsgläubiger den Anspruch aus dem Vergleich selbst nicht beziffern kann und sodann die Bestimmtheit des Leistungsanspruches herbeiführen möchte, kann er Stufenklage erheben.

Die Klage sollte allerdings erst nach nachweislich vergeblicher Aufforderung zur Auskunft eingereicht werden. Ansonsten kann der gleich mit einer Klage überzogene Unterhaltsschuldner sofort anerkennen und dem Unterhaltskläger die Kostenlast aufbürden lassen (OLG Hamm FamRZ 1992, 831).

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.229 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.384 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen