Angenommen man hat gegen den Kindsvater einen vollstreckbaren Vergleich (statisch) zur Zahlung des Mindestunterhalts vor Gericht vereinbart. Kindsvater zahl nicht. Reagiert nicht auf Anfragen von Lohnnachweisen.
Kann man dann, in einer Stufenklage voran mit der Auskunftsklage und gefolgt mit einem Klagantrag auf Zahlung den Kindsvater weiter verfolgen? Vorausgesetzt die Lohneinkünfte ergeben einen Leistungsfähigen Betrag.
Kann trotz vorhandenem vollstreckbaren Vergleich ein Klagantrag auf Zahlung gestellt werden?
17. Oktober 2018
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Frage vom 17. Oktober 2018 | 01:25
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann trotz vorhandenem vollstreckbaren Vergleich ein Klagantrag auf Zahlung gestellt werden?
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 09:57
Von
Status: Praktikant (507 Beiträge, 411x hilfreich)
Hallo "Mila85",
wenn der Unterhaltsgläubiger den Anspruch aus dem Vergleich selbst nicht beziffern kann und sodann die Bestimmtheit des Leistungsanspruches herbeiführen möchte, kann er Stufenklage erheben.
Die Klage sollte allerdings erst nach nachweislich vergeblicher Aufforderung zur Auskunft eingereicht werden. Ansonsten kann der gleich mit einer Klage überzogene Unterhaltsschuldner sofort anerkennen und dem Unterhaltskläger die Kostenlast aufbürden lassen (OLG Hamm FamRZ 1992, 831).
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