Hausdurchsuchungsprotokoll am 05.06.2018

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bakel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hausdurchsuchungsprotokoll am 05.06.2018

Moin, ich bin Lukas, 17 Jahre alt und komme aus der näheren Umgebung Kiels.
Ich wurde heute morgen gegen 6:40 von 4 Beamten besucht die mir dann auch direkt einen Durchsuchungsbefehl vorlegten, ich habe darauf bestanden das die Beamten mit der Durchführung warten bis ich mir das Dokument durchgelesen habe.

Meine Frage ob ich auf irgendeiner weise jetzt schon der Durchsuchung widersprechen könne wurde verneint und die Beamten begonnen die Durchsuchung. Mir wurde vorgeschlagen mich mit einem Beamten in die Küche zu setzten und mir nochmal alles erklären zu lassen, ich bestand aber darauf das die Beamten nichts im Haus anfassen ohne meine Anwesenheit. Sie durchsuchten also meine persönlichen Räume (ich wohne noch bei meinen Eltern, sie haben aber nur mein Schlafzimmer durchsucht und auf weitere gemeinschaftliche Räume verzichtet).

Bei der Durchsuchung sind zum einen 6 Gramm Gras , ~30 angesammelte Hanf Samen, eine Digitalwaage, ein Grinder, leere Tüten (~15-20), mein Handy und Bargeld in Höhe von 435€ beschlagnahmt worden.

Da ich keine Interesse an strafrechtlicher Verfolgung habe würde ich jetzt gerne Wissen was meine nächsten Schritte sein sollten. Und ob die folgenden Punkte Verfahrensfehler darstellen :

An Unstimmigkeiten im Protokoll sind mir paar Punkte aufgefallen. Zum einen wurde beim extra Protokoll fürs Bargeld vergessen anzukreuzen ob das Geld Beschlagnahmt, Sichergestellt oder Verwahrt wird.
Und zum anderen steht im Durchsuchungsbefehl das freiwillig raus gegebene Sachen sicherzustellen sind und alles andere an Beweisen zu beschlagnahmen ist. Aber alles wurde als Beschlagnahmt angegeben, obwohl ich das Gras auf erste Nachfrage raus gegeben habe und danach keine weiteren Fragen nach beweisen gestellt wurden, ich also nicht mal die Möglichkeit hatte andere Objekte freiwillig raus zugeben.

Und als ich das Protokoll unterschreiben sollte ist mir aufgefallen das ich damit zustimme das ich schon eine Durchschrift erhalten habe, ich habe dann verweigert zu unterschreiben bevor ich die Durchschrift habe, der Beamte (Name und Dienststelle notiert) hat dann abwertend kommentiert das er kein bock auf disskusionen hat (genaue Formulierung habe ich direkt nach dem Kommentar aufgeschrieben mit Name und Dienststelle des Beamten). Danach hat er dann gesagt das ich ja auch nicht unterschreiben müsse und hat "- verweigert -" hingeschrieben, glück für mich da ich das Protokoll sonst Wahrscheinlich im Schockzustand unterschrieben hätte.

Außerdem hat mich während der Durchsuchung der leitende Beamte darauf angesprochen das ja auch die Führerscheinstelle darüber informiert wird. Es wurde aber nie ein Drogentest gemacht und ich habe keine Angaben dazu gemacht ob ich konsumieren würde, inwiefern könnte mich also die Führerscheinstelle dafür belangen, selbst wenn ich wegen BTM-Handel verurteilt werden würde wäre es ja noch nicht mal bewiesen ob ich Konsumiere.

Mein Leid ist aber das ich leider warscheinlich vereinzelt Chats auf meinem Handy habe wo Freunde mich fragen ob ich Gras mitbringen könne oder ob ich noch welches habe, ich weiß nicht wie viele Fälle es sind da ich regelmäßig die Chats lösche. Und es ist eine Notiz Liste mit Kollegen die mir Geld Schulden auf meinem Handy (keine Angaben dazu wofür sie mir Geld schulden aber Name und Betrag).

Gegen 7:40 haben die Beamten die Durchsuchung dann Offiziell beendet, ich musste aber für ED-Maßnahmen mit zur Kripo ... auch dort habe ich wieder versucht Widerspruch einzulegen, wurde aber wieder verneint und ich musste Fingerabdrücke abgeben und wurde gewogen, gemessen und musste meine Schuhgröße angeben. Dazu wurden noch Bilder gemacht und eine kleine Personenbeschreibung verfasst.

Kann ich irgendwie gegen die ED-Maßnahme vorgehen wenn ich nicht wegen BTM-Handel verurteilt werde? Oder sind meine Daten jetzt permanent im System?

Danke das sie sich den ganzen Text durchgelesen haben, ich hoffe sie können mir weiter Helfen,
LG Lukas

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Bakel
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Gegen die Formfehler können Sie Beschwerde einreichen. Ob das jetzt unbedingt das klügste wäre sei aber mal dahin gestellt. Bringt nicht viel und bringt Ihnen evtl. den Ruf eines uneinsichtigen Querschießers ein.


Also hat es keine Auswirkung das das Protokoll fehlerhaft ist oder wie?
Könnte dadurch nicht sogar das Geld als Beweismittel entfallen ? da es dadurch nicht ordnungsgemäß beschlagnahmt wurde?

Zitat:
Sagen wir mal so, die Chance dass Sie nicht verurteilt werden sehe ich ungefähr so hoch wie die Chance dass mich heute noch ein Asteroid erschlägt.


Ich hoffe mal das beste

´
Danke für ihre zwar eher offensive aber ehrliche Antwort,

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119523 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von Bakel):
Da ich keine Interesse an strafrechtlicher Verfolgung habe würde ich jetzt gerne
... jedwede illegale Tätigkeit sein lassen?



Als erstes gilt mal die Regel, Reden ist Silber, schweigen ist Gold.
Und dann könnte es durchaus nützlich sein, einen Anwalt zu beauftragen. Erst mal mit der Akteneinsicht (50-80 EUR), später eventuell mit der Vertretung (600-800 EUR).
Und Reue und Einsicht zeigen ist auch nicht verkehrt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
Und ob die folgenden Punkte Verfahrensfehler darstellen :

Wahrscheinlich sehen Sie zu viele Gerichtssendungen aus Amerika oder die auf amerikanischen Vorlagen basieren. (Leider bedienen sich auch deutsche Produktionen bei amerikanischen Vorbildern, so dass auch deutsche Produktionen oft einen falschen Eindruck vermitteln.)
kurzum: Wenn die Beweise für eine Straftat ausreichen, dann kommt es auf Formfehler nicht an. Es ist in Deutschland nur in extremen Ausnahmefällen möglich, dass ein Täter ungeschoren davon kommt, nur weil die Polizei Formfehler begangen hat. Das Herumreiten auf vermeintlichen Formfehlern ist in 99,9% der Fälle nicht nur eine sinnlose Verteidigungsstrategie, sondern geht eher nach hinten los.

Zitat:
inwiefern könnte mich also die Führerscheinstelle dafür belangen, selbst wenn ich wegen BTM-Handel verurteilt werden würde wäre es ja noch nicht mal bewiesen ob ich Konsumiere.

belangen: Gar nicht - aber die Führerscheinstelle könnte einen Nachweis verlangen, dass Sie nicht konsumieren, z.B. durch eine Urinuntersuchung in einem zugelassenen Labor (= teuer).

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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