... bei offensichtlichen Mängeln im Gutachten!
Hab da mal ne Frage.
In meinem Fall wurde durch das OLG ein Gutachter bestimmt und beauftragt.
Dieser Gutachter hat das Gutachten weitergegeben! Laut eigener Aussage, bei der Verhandlung, war er nur Mitautor!!! Die durchführende Ärztin war/ist in Ausbildung zur Fachärztin, Assistenzärztin in nem anderen Bereich. Und diese Ärztin wurde im Gutachten zwar als Helferin benannt, aber welche Dinge sie getan hat überhaupt nicht!
Weiterhin sind in dem Gutachten so offensichtliche Mängel gegeben, die hätte ein Blinder mit Krückstock erkannt.
Dieses Gutachten wurde, trotz Antrag auf Ablehnung, von den Richtern als gültig angesehen! Anscheinend ist das laut BGH zulässig, dass es weitergegeben wird.
Meines Erachtens und Recherche im I-Net nach, ist dieses Gutachten nicht gültig, denn ein beauftragter Gutachter im Rahmen eines med. Gutachtens hat dies selbst durchzuführen. Selbst die ZPO sagt dies aus!
Nun die Frage: Kann der Beschluss aufgrund von Verfahrensfehler eurer Meinung nach angefochten werden?
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Gutachtenbewertung durch Richter
Fragen zu Ihrem Verfahren?
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BSG, 15.07.2004 - B 9 V 24/03
"Ein Sachverständigengutachten kann bei Fehlen der nach § 407a Abs. 2 S 2 ZPO
erforderlichen Angaben (Name und Qualifikation des mitarbeitenden Arztes sowie Umfang der Mitarbeit) unverwertbar sein, wenn das Gericht einen auf entsprechende Information gerichteten Antrag eines Beteiligten übergeht, der ein berechtigtes Interesse an diesen Angaben hat.
" (evtl. nicht Leitsatz des Gerichts)
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Weiterhin sind in dem Gutachten so offensichtliche Mängel gegeben, die hätte ein Blinder mit Krückstock erkannt.
Wurde dies denn substantiert vorgetragen?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Wurde dies denn substantiert vorgetragen?
Bei meinem Ablehnungsgesuch habe ich das Schreiben des Gutachters über den Termin und die durchführende Ärztin mitgesandt, daraufhin wurde nach Erstellung [size=16px][/size] des Gutachtens diese Ärztin als Gutachterin nachbenannt lt. BGH-urteile rechtsgültig!!!
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lt. BGH-urteile rechtsgültig
Wenn du das schon weißt, wieso fragst du dann, ob das noch angefochten werden kann? Oder denkst du, jemand kann hier voraussagen, ob es möglich ist, den BGH davon zu überzeugen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen?
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Wenn du das schon weißt, wieso fragst du dann, ob das noch angefochten werden kann?
Bereits in 2003 wurde vom Bundessozialgericht entgegen der Aussage des OLG geurteilt. ein Gutachter hat im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung die Untersuchungen selbst zu führen.
UND
Laut Kammergericht Berlin wurde in 2010 einem Chefarzt eben aus diesem Grund der verdeckten Weitergabe in zweiter Instanz die Bezahlung versagt.
Ich habe trotz Recherche keine verbindlichen Urteile des BGH´s gefunden.
Darum hab ich hier nochmal nachgefragt.
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Da Urteile im Grundsatz nur zwischen den Streitparteien gelten, könntest du natürlich auch dagegen angehen, da andere Richter anders urteilen können.
Das Risiko besteht darin, das ein 'können' nicht ein 'müssen' ist.
Das Problem mit der 'Zweitgutachterin' ist das einzige Problem/der einzige Fehler?
Aufgrund der Formulierung hier
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Weiterhin sind in dem Gutachten so offensichtliche Mängel gegeben, die hätte ein Blinder mit Krückstock erkannt.
nahm ich durch das 'weiterhin' an, das noch weitere Fehler existieren? So in der Richtung falsches Bein beurteilt?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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nahm ich durch das 'weiterhin' an, das noch weitere Fehler existieren? So in der Richtung falsches Bein beurteilt?
Es sind weitere Fehler drin.
vorab es ging um ein Erziehungsgutachten.
Die Kindsmutter hatte den Umgang und den Kontakt unterbunden bzw.verhindert. Diese Sache war in den Akten.... Der Gutachter meinte, er findet es schlimm, dass ich den Kontakt nicht wahrnehme und er schliesse daraus, dass aufgrund von enormen emotionalen Gefühlen ich den Umgang nicht wahrnehme!
Und dass er mich für erziehungsunfähig bin, obwohl ich alleinerziehender Vater von drei Kindern bin und das auch in den Akten vermerkt ist!!! usw.
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Es sind weitere Fehler drin
Du hast dich verschrieben. Du wolltest schreiben: "Es sind weitere Punkte darin, die meiner Meinung widersprechen."
Mit dem Argument "das is aba nich so" wirst du kein Gutachten angreifen können. Dazu wirst du schon ein Gegengutachten brauchen. Und Parteigutachten sind gegenüber gerichtlich beauftragten eh nicht viel wert...
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Du hast dich verschrieben. Du wolltest schreiben: "Es sind weitere Punkte darin, die meiner Meinung widersprechen."
so kann man es auch formulieren. Es waren Fehler seitens des Gutachters!! A B E R Fehler sind Fehler.
Ich hab auch ein Gegengutachten beantragt, was aber nicht mal in Erwägung gezogen wurde.
Egal, es hat sich wieder herausgestellt, dass man als Vater in D die Klappe halten muss, Mutter alles darf und dafür noch "belohnt" wird!!! UND mann darf zahlen...
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Kein Gericht ist an ein Gutachten gebunden. Ich habe es oft genug erlebt, dass ein Richter unabhängig von einem bestehenden Gutachten geurteilt hat. Es sind gesetzlich auch keine Gegengutachten oder Obergutachten erforderlich. Das Gericht bildet sich eine Meinung, und gut ist es.
wirdwerden
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es hat sich wieder herausgestellt, dass man als Vater in D die Klappe halten muss, Mutter alles darf und dafür noch "belohnt" wird!!! UND mann darf zahlen
Naja, das ist ja der Klassiker bei Unterhaltsprozessen, eine Seite gewinnt und die andere beschwört das Ende des Rechtsstaates. Wayne interessiert's? Mach die 100. Jammer-Seite auf und profitiere vom kathartischen Effekt, denn lesen wird das niemand wollen.
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