Hallo zusammen!
Kann eigentlich der Geschäftsführer einer GmbH als Zeuge benannt werden oder steht dem entgegen, dass der ja schon die GmbH vertritt?
Gruß und ein schönes Wochenende an alle
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Geschäftsführer als Zeuge
10. September 2004
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Frage vom 10. September 2004 | 16:57
Von
Status: Beginner (143 Beiträge, 23x hilfreich)
Geschäftsführer als Zeuge
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#1
Antwort vom 10. September 2004 | 17:47
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 19x hilfreich)
die position des gesetzlichen vertreters einer prozesspartei steht vernehmung als zeuge grds. entgegen. damit kann der gf auch nicht als zeuge aussagen.
ganz "schlaue" anwälte empfehlen dann gerne mal den austausch der gf. kann ein notanker sein ...
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