Gerichtsstand bei ausbleibender Rückzahlung nach widerruf

21. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Auorus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 9x hilfreich)
Gerichtsstand bei ausbleibender Rückzahlung nach widerruf

Hi Leute,

diese Frage bezieht sich nicht zwangsläufig auf einen konkreten Fall, sondern interessiert mich eher allgemein.

Wenn eine Privatperson einen mit einem Händler geschlossenen Fernabsatzvertrag widerruft und die Ware zurücksendet, wo ist dann der Gerichtsstand bei einer Klage auf Rückgewähr des Kaufpreises? Ich habe hierzu im Internet widersprüchliches gefunden.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Auorus",

wenn eine Partei auf der Grundlage eines gesetzlichen Widerrufsrechts von einem Vertrag zurück, wandelt sich dieser in ein Rückabwicklungsverhältnis um, auf das § 29 ZPO anwendbar ist.

Daraus folgt, dass bei Klagen nach erfolgter Rückgängigmachung des Kaufs auf Ersatz der gemachten Aufwendungen Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache wie in Ihrem fiktiven Beispiel, der Ort der Erfüllungsort ist, wo sich der Kaufgegenstand zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (sog. Austauschort, in der Regel der Wohnsitz des Käufers), da dort die Kaufsache zurückzugewähren ist.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Auorus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 9x hilfreich)

Gilt dies dann auch noch, wenn die Ware bereits wieder beim Händler ist und es folglich nur noch um die Erstattung geht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Auorus
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 9x hilfreich)

Hat noch jemand eine Idee?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AntoineDF
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 411x hilfreich)

Hallo "Auorus",

entschuldigung, ich habe Ihre Rückfrage nicht zur Kenntnis genommen.

Ja, das gilt auch dann, wenn die Ware bereits beim Händler eingegangen ist.

0x Hilfreiche Antwort

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