Hi Leute,
diese Frage bezieht sich nicht zwangsläufig auf einen konkreten Fall, sondern interessiert mich eher allgemein.
Wenn eine Privatperson einen mit einem Händler geschlossenen Fernabsatzvertrag widerruft und die Ware zurücksendet, wo ist dann der Gerichtsstand bei einer Klage auf Rückgewähr des Kaufpreises? Ich habe hierzu im Internet widersprüchliches gefunden.
Gruß
Gerichtsstand bei ausbleibender Rückzahlung nach widerruf
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Hallo "Auorus",
wenn eine Partei auf der Grundlage eines gesetzlichen Widerrufsrechts von einem Vertrag zurück, wandelt sich dieser in ein Rückabwicklungsverhältnis um, auf das § 29 ZPO
anwendbar ist.
Daraus folgt, dass bei Klagen nach erfolgter Rückgängigmachung des Kaufs auf Ersatz der gemachten Aufwendungen Zug um Zug gegen Rückgewähr der Kaufsache wie in Ihrem fiktiven Beispiel, der Ort der Erfüllungsort ist, wo sich der Kaufgegenstand zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet (sog. Austauschort, in der Regel der Wohnsitz des Käufers), da dort die Kaufsache zurückzugewähren ist.
Gilt dies dann auch noch, wenn die Ware bereits wieder beim Händler ist und es folglich nur noch um die Erstattung geht?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hat noch jemand eine Idee?
Hallo "Auorus",
entschuldigung, ich habe Ihre Rückfrage nicht zur Kenntnis genommen.
Ja, das gilt auch dann, wenn die Ware bereits beim Händler eingegangen ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten