Gerichtskosten bei Rechtsmissbräuchlichkeit

31. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Oxley
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gerichtskosten bei Rechtsmissbräuchlichkeit

Hallo,

was passiert mit gerichtlich auferlegten Missbrauchskosten bei Mittellosigkeit?
Kann eine Stundung für die Dauer von Sozialleistungsbezug beantragt werden?
Besteht die Möglichkeit des Erlasses nach bestimmter Zeit?

Wo ist dies ersichtlich: ZPO, Gerichtsgesetze etc.?

Vielen Dank im Voraus + Schöne Grüße!

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1 Antwort
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Direkt ersichtlich ist das IMO nicht aus dem Gesetz, sodaß man in die Rechtsprechung schauen müßte.
Dazu ist mir auf Anhieb nichts bekannt, ich würde jedoch vermuten, daß solche Forderungen schon mal nicht unter die Pfändungsfreigrenze fallen:

Zitat (von "https://ggr-law.com/vertragsrecht/index/herabsetzung-der-pfaendungsfreigrenze/"):
Nun gibt es zwei Ausnahmen, bei denen der vollstreckende Gläubiger beantragen kann, diese Pfändungsfreigrenze herabzusetzen. Dies ist bei Vollstreckung von Unterhaltsleistungen oder bei Forderungen, die im Rahmen des Erkenntnisverfahrens (Klageverfahren) als Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung ausgeurteilt worden sind, der Fall.


> Kann eine Stundung für die Dauer von Sozialleistungsbezug beantragt werden?

Klar. Erfolgsaussichten unklar, Einzelfallbetrachtung.

> Besteht die Möglichkeit des Erlasses nach bestimmter Zeit?

Wohl kaum.

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