Zwischen V und K gibt es Streit wg 1900€ die offen sind. V und K sind sich einig, daß ein Mangel vorgelegen hat. Allerdings sagt V daß dieser unerheblich sei.
K bietet an 850€ zu zahlen, wenn V unterschreibt, daß dann alle Vorderungen erledigt sind. Hierrauf läßt sich V nicht ein.
V geht zum Anwalt, und dieser erläßt einen Mahnbescheid von 600€.
Wer darf nun die Anwalts und Mahngebühren zahlen?
Gerichtsgebühren - Wer darf nun die Anwalts und Mahngebühren zahlen?
12. Oktober 2007
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Frage vom 12. Oktober 2007 | 15:44
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Gerichtsgebühren - Wer darf nun die Anwalts und Mahngebühren zahlen?
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#1
Antwort vom 15. Oktober 2007 | 10:20
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Als Auftraggeber muss V natürlich erstmal seinen RA und auch die Gerichtskosten bezahlen.
Eine andere Frage ist, ob V die Kosten von K zurück verlangen kann. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und darauf hin dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen, gegen den kein Einspruch erhoben wird, dann liegt hierin die Grundlage zur Forderung der Kosten von K.
Geht es jedoch ins streitige Verfahren, dürfte erst bei Abschluss des Verfahrens feststehen, wer die Kosten letztendlich zu tragen hat.
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