Gerichtsgebühren - Wer darf nun die Anwalts und Mahngebühren zahlen?

12. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Gerichtsgebühren - Wer darf nun die Anwalts und Mahngebühren zahlen?

Zwischen V und K gibt es Streit wg 1900€ die offen sind. V und K sind sich einig, daß ein Mangel vorgelegen hat. Allerdings sagt V daß dieser unerheblich sei.
K bietet an 850€ zu zahlen, wenn V unterschreibt, daß dann alle Vorderungen erledigt sind. Hierrauf läßt sich V nicht ein.
V geht zum Anwalt, und dieser erläßt einen Mahnbescheid von 600€.

Wer darf nun die Anwalts und Mahngebühren zahlen?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Als Auftraggeber muss V natürlich erstmal seinen RA und auch die Gerichtskosten bezahlen.

Eine andere Frage ist, ob V die Kosten von K zurück verlangen kann. Wird kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt und darauf hin dann ein Vollstreckungsbescheid erlassen, gegen den kein Einspruch erhoben wird, dann liegt hierin die Grundlage zur Forderung der Kosten von K.

Geht es jedoch ins streitige Verfahren, dürfte erst bei Abschluss des Verfahrens feststehen, wer die Kosten letztendlich zu tragen hat.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen