Fehler bei klage und Klageerweiterung

29. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Susanne11
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehler bei klage und Klageerweiterung

Angenommen H war für die Firma F als Handelsvertreter tätig. Ein Vertrag existiert, er wurde aber von F nicht unterzeichnet.
F will H weder Provision noch Fixum zahlen, H erhebt Klage, weil er nicht weiß welche der von ihm vermittelten Aufträge storniert wurden, wovon die Höhe seines Provisionsanspruchs abhängt.
Klage:
„Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft über die in der Zeit vom … bis … verdienten Provisionen sowie das im selben Zeitraum verdiente Gehaltsfixum zu erteilen.“

Nach zwei Wochen erweitert H seine Klage, um die Sache abzukürzen und errechnet seinen Provisionsanspruch unter der Annahme es seien keine Aufträge storniert worden.

Klageeerweiterung:

„Die beklagte Partei wird verurteilt, an die Klagepartei EUR ... brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Klagezustellung zu zahlen.

Begründung:

Der Kläger war ab dem … für die Beklagte als Handelsvertreter tätig.“

Frage: Was hat H falsch gemacht? Wie kann er die Fehler korrigieren?


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"Freundliche Grüße
Susanne"

-- Editiert von Susanne11 am 29.12.2007 17:54:11

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wie kommst du denn jetzt plötzlich darauf, dass H etwas falsch gemacht hat? Ich glaube ich hätte die Klage genau so eingereicht. Oder evtl. richterlichen Hinweis erhalten?

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Der Vertrag dürfte unstreitig sein, wenn F an H bereits früher Zahlungen aus diesem Verhältnis geleistet hat. Das begründet dann bei Nichtzahlung die Klage an sich.

Da F sich offenbar nicht zu evtl. Stornos geäußert hat, ist es m. E. richtig, die Klage auf den Betrag einzureichen bzw. zu erweitern, der ohne Stornos zugestanden hätte.

-- Editiert von fridolin501 am 30.12.2007 14:56:08

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