Dienstaufsichtsbeschwerde / Strafanzeige / Diskiminierung gegen eine Richterin AG

15. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb416760-43
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dienstaufsichtsbeschwerde / Strafanzeige / Diskiminierung gegen eine Richterin AG

Der Strafprozess ist jetzt ca 3 Wochen her und brauch dringend einen Rat.
Ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll puuuh.

1. Mein (noch) Mann, hat mir mein Handy geklaut und mir nicht mehr ausgehändigt.
Damals als ich gegen ihn Anzeige erstattet habe (Gewalt und Vergew.) habe ich dieses auch der Polizei gesagt, aber von deren Seite wurde nichts unternommen. Begründung es hat nichts mit der Anzeige zu tun ( er wollte es als einen Beweis anführen>) und hätte auch keine Bedeutung für den Vorfall.
Ich war in dieser Zeit nicht in der Lage noch dafür eine Anzeige zu machen.

2. Die Gerichtsverhandlung: Die Richterin wusste das er mir das Handy geklaut hat ( steht auch im Prozess Protokoll ) , in der Verhandlung haben sie ein Video angesehen und dabei meine Intimsphäre missachtet. Danach hat sie ihm das Handy wieder ausgehändigt ( im Protokoll steht, Er hat hat sein Handy wieder zurück bekommen).

Wie kann es sein das eine Richterin dem Dieb, das Handy wieder gibt und nicht mir ( es ist meins) ??? Mir wurde geraden gegen sie eine Anzeige wegen Hehlerei zu erstatten.

Nach meinen Infos darf selbst eine Richterin nicht einfach in einem Handy stöbern oder selbst die gegnerischen ANwälte dürfen das nicht. ( Datenschutz (?) )

Es tut mir leid wenn ich nicht gut schreiben kann, aber ich bin immer noch am Ende. Das was da gelaufen ist war Menschenunwürdig.

3 Diskriminierung:
Ich habe einen Assistenzhund als Hilfsmittel.
Hab eine Schwerbehinderung von 50%
Meinem Assistenzhund wurde der Zutritt verwehrt.
Trotz Antrag + Vorlage der § abgelehnt.

Weder Staatsanwalt + mein Anwalt wurden tätig, ich war und bin Körperlich wie Seelisch immer noch Ohnmächtig von all dem.


Vielleicht kann mir jemand weiter helfen, wäre sehr dankbar dafür.

Lg


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120096 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat:
Nach meinen Infos darf selbst eine Richterin nicht einfach in einem Handy stöbern

Nö, darf sie nicht einfach so. Hier gab es aber offenbar einen guten Grund; die Beweissichtung im Strafverfahren.
Inklusive Erlaubnis des Besitzers.



Zitat:
Wie kann es sein das eine Richterin dem Dieb, das Handy wieder gibt und nicht mir ( es ist meins) ???

Und wie genau hattest Du zu dem Zeitpunkt einen Beweis für "meins"?
Was für ein Beweis war das?



Zitat:
Mir wurde geraden gegen sie eine Anzeige wegen Hehlerei zu erstatten.

Ist hier nicht erkennbar.



Zitat:
Trotz Antrag + Vorlage der § abgelehnt.

Begründung?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

Zitat:
Wie kann es sein das eine Richterin dem Dieb, das Handy wieder gibt und nicht mir ( es ist meins) ???
Zum einen konnten Sie das wohl nicht beweisen und die Eigentumsvermutung gilt für den Besitzer, also für den Mann. Zum anderen haben Sie es ganz offensichtlich unterlassen, eine Klage auf Herausgabe einzureichen. Wenn dann die STrafrichterin einfach damit beginnt, Beweismittel zu verschenken, wäre das irgendwas zwischen Verwahrungsbruch und eine Verstoßt gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters.

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Fall über eine angebliche Vergewaltigung nur bei der Strafrichterin anklagt, dann spricht das schon für sich. Von dem von Ihnen erhobenen Vorwurf war man anscheinend nicht so ganz überzeugt. Schließlich gibt es nichtsmal ein Strafgesetz mit dem Namen "Gewalt". In dem Prozess wurde also todsicher irgendwas anderes verhandelt, als Sie hier erzählen.

Das Handy jedenfalls war offenbar (oder zumindest aus Sicht der Verteidigung) dazu geeignet, den Mann zu entlasten. Dann hätte die Staatsanwaltschaft sowieso in diese Richtung ermittlen und das Handy auswerten müssen. Wenn Sie das Handy aber zuvor gerne gehabt hätten, um Ihre "Intimspähre" zu schützen, dann darf man darunter wohl die Vereitelung entlastender Beweise verstehen. Sie haben ja auch nicht verraten, wie der Prozess dan ausgegangen ist. Ich sepkuliere mal, dass es dem Mann mit dem Handy gelungen ist, zumindest teilweise seine Unschuld zu beweisen. Umgekehrt dürften Sie dann jetzt ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung am Hals haben. Das erklärt dann auch, warum Sie sich so an der Auswertung des Handys gestört haben. Das hätten SIe ja wohl anders gesehen, wenn sich aus den Handydaten die Richtigkeit deer eigenen Aussage ergeben hätte.

Wirklich was zu dem Fall sagen kann man eigentlich nicht, das Sie dazu viel zu wenig Fakten nennen. Auf jeden Fall kann ich aber davon abraten, die Richterin wegen Hehlerei anzuzeigen. Derjenige, der Ihnen das geraten hat, war nicht zufällig der gleiche, der Ihnen auch zu der Anzeige wegen "Gewaltung und Vergew." geraten hatte? Stattdessen sollten Sie mal darüber nachdenken, einen Fachanwalt für Strafrecht aufzusuchen. Sie sagen ja nicht, wie das alles jetzt ausgegangen ist. So eine anwaltliche Beratung wäre aber wohl in jeder Ausgangskonstellation angezeigt. Allerdings hatten Sie ja einen Anwalt dabei gehabt. Der hatte anscheinend keinen Handlungsbedarf gesehen. Das spricht ganz schwer dafür, dass da auch keiner war.

Zitat:
Meinem Assistenzhund wurde der Zutritt verwehrt.
Ein Assistenzhund, auch Rehabilitationshund genannt, ist ein Hund, der so ausgesucht und ausgebildet wird, dass er in der Lage ist, einem Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen ausgefallene oder fehlende Sinnes- und/oder Körperfunktionen so gut wie möglich zu ersetzen.
Welche körperlichen oder geistigen Funktionen sollte der Hund denn ersetzen, die sich nicht auch anders bewerkstelligen ließen? Sollte etwa der Hund die Aussage machen? Ein Hund hat vor einem Strafgericht nichts verloren. Da gibt es meines Wissens auch keine §§§ zu, die Sie vorgelegt haben könnten. Was SIe da vorgelegt haben, war wohl abemals nicht das, was ein Anwalt empfohlen hatte. Das war der Fehler, der sich durch Ihr ganzes problem zog.

1x Hilfreiche Antwort

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