Bußgeldbescheid erhalten

21. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Sinuplex
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 12x hilfreich)
Bußgeldbescheid erhalten

Hallo,

mein Name ist Sebastian, ich bin 16 Jahre alt.

Zur Sache.

Im Juni 2010, ging ich unbefugt über die Gleise und wurde von der Polizei erwischt.
Der Beamte sagte mir, mir würde ein Ordnungsgeldbescheid über 25€ geschickt werden.
Jedoch kam ein solcher Brief nie bei mir an.
Vor etwa einer Woche kam nun ein Brief, Bußgeldbescheid, ich habe den ersten Brief anscheinend ignoriert und solle jetzt 48.80€ zahlen.
Nach langer langen Telefongesprächen, die meine Mutter mit der Bußgeldstelle geführt hatte, sagte der Mann, der Brief sei geschickt worden und es kam auch kein Postrücklauf bei ihnen an, ich müsste die 48,80€ nun zahlen, ansonsten ginge es vor das Jugendgericht.

Der Mitarbeiter unterstellte mir, dass ich den Brief sicher erhalten habe und entsorgt habe, in der Hoffnung, dass die Sache damit gegessen sei.

Was kann ich nun tun, wär der Brief angekommen, hätte ich die 25 € natürlich überwiesen, jedoch 48,80€ sind für mich als Schüler, ein Monatsgehalt beim Zeitungen verteilen.

Hoffe auf schnelle Antworten.
Danke!

PS, ich hoffe ich habe mit "Verfahrensrecht" das richtige Thema getroffen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
braveheart-sls
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 134x hilfreich)

Hi,

ein Schreiben der Behörde gilt spätestens mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt, es sei denn, eine Zustellung ist duch Postrücklauf etc. nicht erfolgt.

Wenn die Behörde das Verwarngeldschreiben nicht zurück erhalten hat, weil es beispielsweise unzustellbar war, dann gilt es als zugestellt.

Wenn der Postbote also kein Bock hatte, an diesem Tag eure Straße zu bedienen, dann hast du leider Pech gehabt. Da kannst du allenfalls bei der Post zivilrechtlich vorgehen und eine Aufklörung verlangen, wo das Schreiben abgeblieben ist. Das tangiert die Bußgeldstelle aber nicht.

Da du vom Beamten die Information erhalten hast, dass du ein Verwarngeldschreiben erhalten wirst, hättest du doch aus eigenem Interesse mal nachgefragt, wo denn das Schrieben bleibt.

Für deine postalische Erreichbarkeit bist du selbst verantwortlich und musst diese sicherstellen.

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wird keine Erfolgsaussichten haben.



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