weis nicht ob es in dieses Forum gehört
aber es geht um Bußgeldbescheid nach § 111 OWiG
da kam nun ein Anhörungsbogen den ich mit einer 3 seitigen Stellungname zurück gesendet habe.da ich dies nicht begangen habe sondern zwischen Polizeibeamten und mir es zu einer Verbalen Auseinandersetzung kam mit ca 20 Zeugen die ich alle in der Stellungname benannt habe
da ist meine frage
wenn da ein Bußgeldbescheid kommt
was passiert wenn ich einspruch einlege
kommt es dann zur Gerichtsverhandlung und wird in dem Fall wirklich alle 20 Zeugen vor Gericht geladen?
selbst wenn es sich nur um ein Bußgeld von 100 Euro handelt?
fals bei einer Hauptverhandlung ein Urteil erfolgt welche Rechtsmittel hat man dann den noch?
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Bußgeldbescheid
17. März 2013
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Frage vom 17. März 2013 | 21:17
Von
Status: Praktikant (839 Beiträge, 329x hilfreich)
Bußgeldbescheid
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#1
Antwort vom 18. März 2013 | 11:34
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
wird in dem Fall wirklich alle 20 Zeugen vor Gericht geladen?
Nicht vorhersehbar. Grundsätzlich würde schon ein Zeuge genügen, wenn dieser nach Ansicht des Gerichts glaubwürdig ist. Da ein Gericht nicht sagen wird "19 Zeugen glauben wir nicht, aber 20 schon", macht eine Ladung sämtlicher Zeugen keinen wirklichen Sinn, wenn schon vorher erklärt wird, daß diese eh alle dasselbe aussagen werden.
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