Bußgeldbescheid

17. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
seidi256
Status:
Praktikant
(839 Beiträge, 329x hilfreich)
Bußgeldbescheid

weis nicht ob es in dieses Forum gehört
aber es geht um Bußgeldbescheid nach § 111 OWiG
da kam nun ein Anhörungsbogen den ich mit einer 3 seitigen Stellungname zurück gesendet habe.da ich dies nicht begangen habe sondern zwischen Polizeibeamten und mir es zu einer Verbalen Auseinandersetzung kam mit ca 20 Zeugen die ich alle in der Stellungname benannt habe

da ist meine frage

wenn da ein Bußgeldbescheid kommt
was passiert wenn ich einspruch einlege
kommt es dann zur Gerichtsverhandlung und wird in dem Fall wirklich alle 20 Zeugen vor Gericht geladen?

selbst wenn es sich nur um ein Bußgeld von 100 Euro handelt?

fals bei einer Hauptverhandlung ein Urteil erfolgt welche Rechtsmittel hat man dann den noch?

-----------------
""

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
BuffySlayer
Status:
Praktikant
(993 Beiträge, 483x hilfreich)

quote:
wird in dem Fall wirklich alle 20 Zeugen vor Gericht geladen?


Nicht vorhersehbar. Grundsätzlich würde schon ein Zeuge genügen, wenn dieser nach Ansicht des Gerichts glaubwürdig ist. Da ein Gericht nicht sagen wird "19 Zeugen glauben wir nicht, aber 20 schon", macht eine Ladung sämtlicher Zeugen keinen wirklichen Sinn, wenn schon vorher erklärt wird, daß diese eh alle dasselbe aussagen werden.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen