Bewertung "falsche Tatsachenbehauptung"

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
stefan.weigel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)
Bewertung "falsche Tatsachenbehauptung"

Kann durch eine "falsche Tatsachenbehauptung" schon der Tatbestand eines Prozessbetruges entstehen?

Was ist der Unterschied zwischen einer "falschen Aussage" und einer "falschen Tatsachenbehauptung"?


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4 Antworten
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#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Kann durch eine "falsche Tatsachenbehauptung" schon der Tatbestand eines Prozessbetruges entstehen?


Ja, wenn diese geeignet ist, den Prozeßausgang mitentscheidend zu beeinflussen, dies vorsätzlich geschah und damit ein rechtswidriger Vermögensvorteil verwirklicht wurde.

quote:
Was ist der Unterschied zwischen einer "falschen Aussage" und einer "falschen Tatsachenbehauptung"?


Vor Gericht sind Tatsachenbehauptungen eine Untermenge der Aussagen.
"Der Meier hat mich geschlagen" ist in einer Zeugenaussage oder in Parteivortrag eine Tatsachenbehauptung.
"Der Geschlagene hat das vollauf verdient" ist in einer Zeugenaussage oder in Parteivortrag eine Meinungsäußerung.
Eine Aussage ist beides.


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#2
 Von 
_T_
Status:
Beginner
(135 Beiträge, 214x hilfreich)

Thüriger Oberverwaltungsgericht vom 07.10.2010, 4 EO 798/07 (siehe auch die in dem Urteil angeführten anderen VG-Entscheidungen):

quote:<hr size=1 noshade>Der Aufgabenträger hat bei der Ausgestaltung einer Abwasseranlage eine Vielzahl objektiver Gegebenheiten wie Bodenverhältnisse, Topografie, Straßen- und Leitungsverläufe, aber auch ein Geflecht teilweise widerstreitender öffentlicher und privater Interessen zu berücksichtigen. Diesen vielfältigen Interessen kann er nur gerecht werden, wenn es ihm überlassen bleibt, wo und wie er seine Kanalisation baut. Ihm kommt mithin ein als Planungsermessen bezeichneter Gestaltungsspielraum zu. Seine Grenzen findet dieser Gestaltungsspielraum erst dann, wenn die Kommune ihn ohne sachlichen Grund, d. h. willkürlich zu Lasten der Anschlusspflichtigen ausgenutzt hat. Die abwasserbeseitigungspflichtige Körperschaft hat es daher auch in der Hand zu bestimmen, ob sie die Grundstücke im Freispiegelkanalsystem entwässert oder ob sie aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen eine Druckentwässerung oder Unterdruckentwässerung für vorzugswürdig hält. Sie ist insbesondere nicht gehindert, bei der Entscheidung über das Entwässerungssystem vorrangig die aus ihrer Sicht kostengünstigste Lösung zu wählen und das gegenläufige Kosteninteresse der Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke zurückzustellen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 18.06.1997; OVG BB, Beschluss vom 11.01.2010, 9 N 173.08 ; OVG LSA, Urteil vom 21.04.2009, 4 L 360/06 ; OVG Nds., Beschluss vom 03.04.1997, 9 L 179/96 ; jeweils zitiert nach Juris). <hr size=1 noshade>

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#3
 Von 
stefan.weigel
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 7x hilfreich)

Verständnisfrage:

eine "falsche Tatsachenbehauptung" ist also eine Lüge.

Eine falsche Aussage auch.

Beides ist, wenn Vorsätzlich begangen, strafbar?

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#4
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>eine "falsche Tatsachenbehauptung" ist also eine Lüge. <hr size=1 noshade>


Nein. Eine Lüge impliziert bewußtes Sagen der Unwahrheit. Eine falsche Tatsachenbehauptung kann auch guten Gewissens erfolgen ("der Hans hat seine Frau betrogen" mit dem impliziten "das hat sie mir selbst erzählt" als Grundlage).

quote:<hr size=1 noshade>Eine falsche Aussage auch <hr size=1 noshade>


Dito. Im übrigen habe ich dir doch schon erklärt, daß Tatsachenbehauptungen immer "Aussagen" (im Sinne von "jemand sagt etwas") sind bzw. Aussagen (im Sinne von "vor Gericht") sein können).

quote:<hr size=1 noshade>Beides ist, wenn Vorsätzlich begangen, strafbar? <hr size=1 noshade>


Nein. Strafbar ist das nur unter den Bedingungen der §§186 , 187 StGB sowie §§145d , 164 StGB , §263 StGB und §§153 ff. StGB . (Und weitere.)

Die falsche Tatsachenbehauptung (und Lüge) "ich habe heute morgen Käsebrot gegessen und Heidi Klum ist meine Schwester" ist selbstverständlich nicht strafbar.

-- Editiert Lenina Huxley am 22.09.2011 15:25

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