Beweisbeschluß / Auslagenvorschuss für Zeugen

8. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
freeman303
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 28x hilfreich)
Beweisbeschluß / Auslagenvorschuss für Zeugen

Hallo,

wie ist das folgende Problem rechtlich geregelt?

Im laufenden Zivilverfahren soll Beweis erhoben werden. Dabei ergeht vom Gericht der folgende Beweisbeschluß:

„Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung des Klägers … durch Vernehmung folgender Zeugen:

Zeuge 1 bis 5 werden genannt.

Die Vernehmung der Zeugen wird davon abhängig gemacht, dass der Kläger innerhalb von drei Wochen für jeden benannten Zeugen einen Auslagenvorschuss von 80 EUR einzahlt oder Zeugengebührenverzichtserklärung beibringt."

Nun nehmen wir an, es passiert folgendes:

Der Kläger zahlt den Auslagenvorschuss binnen drei Wochen nicht ein und bringt auch keine Zeugengebührenverzichtserklärung bei.

Was ist die Folge davon? Wird die Frist für die Zahlung verlängert oder kann der Beklagte an dieser Stelle einen Vorteil daraus ziehen, wie z.B. dass die Zeugen nicht mehr vernommen werden können oder z.B. das Verfahren zum Nachteil des Klägers beendet wird?

Sind solche Fristen in Beweisbeschlüssen eher als „harte Fristen" zu sehen oder als „unverbindliche Empfehlungen"?

Angenommen der Kläger bringt für die fünf Zeugen eine Zeugengebührenverzichtserklärung bei. Was bedeutet das für den Beklagten, falls er unterliegen sollte? Können die Zeugen dann keine weiteren Kosten oder Geldforderungen (Lohnausfall oder Ansprüche des Arbeitgebers, weil die Zeugen zur Aussage im Betrieb fehlten) mehr geltend machen? D.h. die Zeugenvernehmung wäre für die unterlegene Partei im Verfahren sozusagen „kostenlos" gewesen? Es entstünden dann keine Kosten für die Zeugenvernehmung.

Grüße
Freeman

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