Berufung - Grund: falscher Gerichtsstand

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
SaLe88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufung - Grund: falscher Gerichtsstand

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mit weiterhelfen könnt.
Ich würde gerne gegen ein Urteil des Landgerichtes Berlin in Berufung gehen.
Grund ist der falsche Gerichtsstand. Ich als Beklagte wohne in Offenburg, der Kläger in Berlin.
Daher müsste Gerichtsstand ja Offenburg sein. Es fand aber alles in Berlin statt, daher waren Gutachter usw alle aus Berlin.

Diese Berufung ist aber mit sehr viel Geld verbunden.
Daher wollte ich mal fragen, ob jemand Erfahrungen hat oder die Chancen einschätzen kann!?

Kurz noch zu dem Grund der Klage: Autoverkauf. Und der Käufer hat Mängel „festgestellt „, welche bei Verkauf nicht da waren. Es wurde aber weder jemand aus unserem Autohaus noch meine Mutter, welche das Auto übergeben hat, als Zeuge geladen. Nun soll ich das Auto lt Urteil zurücknehmen.

Grüße Sandra

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Wurde die Unzuständigkeit gerügt? Wenn nicht, vgl. 39 ZPO.

-- Editiert am 16.05.2018 09:46

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#2
 Von 
SaLe88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was bedeutet gerügt?

Danke

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Hat Ihr Anwalt vorgetragen, dass das LG Berlin unzuständig sei?

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#4
 Von 
SaLe88
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher leider nicht. Er hat es so hingenommen. Dies will ich als Grund für die Berufung nehmen.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Vergessen Sie es. Wie gesagt, § 39 Satz 1 ZPO .

https://dejure.org/gesetze/ZPO/39.html

-- Editiert am 16.05.2018 10:07

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