Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mit weiterhelfen könnt.
Ich würde gerne gegen ein Urteil des Landgerichtes Berlin in Berufung gehen.
Grund ist der falsche Gerichtsstand. Ich als Beklagte wohne in Offenburg, der Kläger in Berlin.
Daher müsste Gerichtsstand ja Offenburg sein. Es fand aber alles in Berlin statt, daher waren Gutachter usw alle aus Berlin.
Diese Berufung ist aber mit sehr viel Geld verbunden.
Daher wollte ich mal fragen, ob jemand Erfahrungen hat oder die Chancen einschätzen kann!?
Kurz noch zu dem Grund der Klage: Autoverkauf. Und der Käufer hat Mängel „festgestellt „, welche bei Verkauf nicht da waren. Es wurde aber weder jemand aus unserem Autohaus noch meine Mutter, welche das Auto übergeben hat, als Zeuge geladen. Nun soll ich das Auto lt Urteil zurücknehmen.
Grüße Sandra
Berufung - Grund: falscher Gerichtsstand
16. Mai 2018
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Frage vom 16. Mai 2018 | 09:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufung - Grund: falscher Gerichtsstand
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#1
Antwort vom 16. Mai 2018 | 09:45
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Wurde die Unzuständigkeit gerügt? Wenn nicht, vgl. 39 ZPO.
-- Editiert am 16.05.2018 09:46
#2
Antwort vom 16. Mai 2018 | 09:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet gerügt?
Danke
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Mai 2018 | 09:54
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Hat Ihr Anwalt vorgetragen, dass das LG Berlin unzuständig sei?
#4
Antwort vom 16. Mai 2018 | 10:00
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bisher leider nicht. Er hat es so hingenommen. Dies will ich als Grund für die Berufung nehmen.
#5
Antwort vom 16. Mai 2018 | 10:06
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Vergessen Sie es. Wie gesagt, § 39 Satz 1 ZPO
.
https://dejure.org/gesetze/ZPO/39.html
-- Editiert am 16.05.2018 10:07
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Und jetzt?
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