Befangenheit bei einem Polizisten

28. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Timo.R
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Befangenheit bei einem Polizisten

Hallo zusammen,

Ich bin echt verzweifelt und benötige dringend eine beratung weil ich mir keinen Rechtsanwalt leisten kann.

Folgende sachlage:

in meiner Vergangenheit wurde ich wegen 2 körperverletzungen verurtelt ( Jugensünden)

jetzt wurde ich letzte woche von mehrernen Personen zusammengetreten auf einer karnelval Veranstaltung. Die Personen haben aber jetzt auch mich angezeigt, was aber kein problem ist.

Das Problem ist der Polizist der die Zeugen vernehmen will ( und auch teils schon hat) hat eine vorgefasste meinung von mir und ist auch noch zufällig der Onkel von meinem Besten freund.

Vor diesem Hintergrund erscheint mir ein faires Verfahren nicht möglich zu sein und frage deswegen welche möglichkeiten ich habe das der Beamte gewechselt wird.

Trotz Anfrage und Zusage eines Kollegen des Polizisten ( Telefonisch) das der Beamte gewechselt wird, ist nichts
passiert und der Beamte hat trotzdem seine Arbeit fortgesetzt weil er die Befangenheit verneint.

Welche möglichkeitten bleiben mir noch?
Vielen Dank im Vorraus


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Es gibt keine Befangenheit eines Polizisten im klassischen Sinne. Insoweit können Sie da nicht viel machen.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Polizist, der die Zeugen vernimmt, entscheidet im Übrigen gar nicht darüber, wie es im Strafverfahren weitergeht. Die Aufgabe beschränkt sich nur auf das Ermitteln, d.h. Ausfindigmachen der Zeugen, Befragen der Zeugen und Ferigung von Niederschriften über die Befragung/Aussage der Zeugen, die diese dann auch noch unterschreiben dürfen. Oftmals wird auch nur eine schrifltiche Stellungnahme der Zeugen angefordert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
isi221
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hi hi ..
habe fast die gleiche situation am eigenen leib erfahren müssen.
bei einer sachbeschädigung im winter kam es dann vor gerricht auf die bilder (fußspuren) der beteiligten an.
da ich auch nicht gerade ein unbekannter in meinem viertel bin und eine gewisse abneigung gegen über den beamten seit jahren habe... hier das resultat.:
der beamte wurde vorgeladen,dieser besagte dann das zwei fotoaparate leider kaputt seien, somit auch die aufnahmen nicht verwertbar seien.
im übrigen wurden auch zwei augenzeugen des meineides für schuldig gesprochen !!!
mein vorschlag .. hol dir echt einen TOPANWALT!! sonst urteilspruch wegen vorurteil und manipulation garantiert ..

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Die Meinung des Polizisten ist völlig egal, da sollten Sie sich keine Sorgen machen. Er hat über den weiteren Verfahrensgang nicht zu entscheiden, sondern im Ermittlungsverfahren nur die Beteiligten zu vernehmen. Wenn Sie vernommen werden und den Eindruck haben, dass das Protokoll Ihre Aussage nicht richtig wiedergibt, müssen Sie es nicht unterschreiben. In so einem Fall würde ich nach der Vernehmung einen Brief schreiben, in dem ich in eigenen Worten den Sachverhalt schildere und auch erkläre, warum ich das Protokoll nicht unterschrieben habe, aber bitte, ohne über den Polizisten herzuziehen. Es würde reichen, anzuführen, dass die Aussage nicht in der Form aufgenommen wurde, wie man es gesagt hat.

Ansonsten: Sie haben keinen Anspruch darauf, dass ein anderer Polizist die Ermittlungen führt. Die Konstellation "Onkel des besten Freundes" würde nicht mal bei einem Richter für die Besorgnis der Befangenheit ausreichen. Bei einem Polizeibeamten schon gar nicht, zumal es da keine Befangenheit in dem Sinne gibt.


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"Der Mensch sehnt sich so lange nach der Stimme der Vernunft, bis sie anfängt zu sprechen." (ZEIT)"

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