***BERUFUNG (ZIVILRECHT): STREITWERT WEIT UNTER EUR 100.-***

15. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Access75
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
***BERUFUNG (ZIVILRECHT): STREITWERT WEIT UNTER EUR 100.-***

Hallo,

vor kurzem wurde eine Klage gegen mich, bei der ich mich selbst vertreten habe, vom AG abgewiesen. Der Streitwert liegt bei unter EUR 100.-.

Nun meine Fragen:

1. Kann bei diesem Streitwert, seitens des Gegeners ueberhaupt in Berufung gegangen werden??

2. Falls ja, wie läuft das mit den Verfahrenskosten des "ersten" Prozesses??

3. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit (evtl. Erfahrungswerte), dass eine Berufung überhaupt angenommen wird, insbesondere bei diesem Streitwert.

4. Würdet Ihr empfehlen prophylaktisch trotzdem einen Anwalt zu nehmen???

Vielen Dank schon mal vorab.
access75

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1 Antwort
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

§ 511 ZPO

Statthaftigkeit der Berufung

(1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt.

(2) Die Berufung ist nur zulässig, wenn

1. der Wert des Beschwerdegegenstandes sechshundert Euro übersteigt oder
2. das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat.



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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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