*verschoben aus Arbeitsrecht*
Guten Tag!
Ich habe eine Frage bzgl. Anwlatskosten und bewilligter PKH.
Ich habe einen arbeitsgerichtlichen Rechtsstreit mit meinem alten Arbeitgeber durchgeführt. Dieser wurde per Vergleich beendet. Der Streitwert beträgt 10032,00€.
Nun habe ich PKH bewilligt bekommen. Dennoch hat mir der Anwalt eine Rechnung über 837,52€ beschickt. Dabei sind die einzelnen Posten der Rechnung wie folgt aufgeführt:
Streitwert = 10032,00 (3x3344,00€)
Geschäftsgebühren §13
, 14 RVG
Nr. 2300 VV RVG 1,3 = 683,80€
Telekomm. Pauschale = 20€
19% Mwst. Nr 7008 VV RVG = 133, 72€
Endbetrag = 837,52€
Ich stelle mir jetzt die Frage, wenn ich doch PKH bewilligt bekommen habe, wieso stellt mir mein Anwalt dann noch eine separate Rechnung über o.g. Betrag?
Die PKH beläuft sich auf ca. 1200€ die der Anwalt auch beim Staat in Rechnung gestellt hat. Somit verdient der Anwalt meine 837,52€ + ca 1200€(ohne Gerichtskosten da per Vergleich geeinigt). Ist das richtig und vorallem rechtens?
Irgendwie verstehe ich somit nicht den Sinn der PKH. Einzig ist, dass ich somit ca. 2000€ zu zahlen habe.
Bitte um Hilfe und erläuterung wieso die Rechnung richtig ist bzw. wieso die Rechnung, eurer Meinung nach, nicht richtig ist.
Ist es eine gute Idee mich deshalb auch mal mit der Rechtsanwaltskammer in Verbindung zu setzen? Können und dürfen die mir Auskunft oder eine Beratung geben?
Viel Dank.
Justus
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Anwaltskosten trotz PKH
13. August 2012
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Frage vom 13. August 2012 | 22:15
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwaltskosten trotz PKH
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#1
Antwort vom 13. August 2012 | 23:28
Von
Status: Lehrling (1169 Beiträge, 633x hilfreich)
Der Kollege ist offensichtlich auch außergerichtlich für Sie tätig gewesen. Diese Kosten sind von der PKH nicht umfasst und daher von Ihnen zu zahlen.
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