Kann ich für mich selber als Rechtsbeistand Akteneinsicht verlangen?

19. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)
Kann ich für mich selber als Rechtsbeistand Akteneinsicht verlangen?

Vor Jahren lag einmal etwas gegen mich vor.
Die Akten liegen beim Gewerbeamt.

Ich habe jetzt vor die Sache wieder ans laufen zu bringen und Klage beim zuständigen AG einzureichen.
Da ich bis zur AG Ebene keinen Anwalt benötige kann ich mich selber Vertreten.

Da ich keine Unterlagen mehr zu der Sache habe nun folgende Fragen.

1: Kann ich für mich selber als Rechtsbeistand Akteneinsicht verlangen?
2: Kann mir das Amt Kopien der Akten zur Einsicht verweigern.

Danke im voraus.

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Gewerbeamt --- Klage vor AG (= Amtsgericht)

Ich finde das passt nicht so ganz. Worum soll es denn gehen?

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#2
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Was passt da nicht zusammen, wenn man beim AG eine Klage gegen ein Gewerbeamt einreichen möchte?

Dabei spielt doch das "warum" keine Rolle.

Es geht nur darum, ob man mir die Akteneinsicht und die Kopie der Akten verbieten kann.

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

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#3
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Wonach soll denn das Amtsgericht bei einer Klage gegen das Gewerbeamt zuständig sein?

Entweder ist das Verwaltungsgericht zuständig, oder das Landgericht, wenn es um Amtshaftungsansprüche geht. Was wollen Sie denn mit Ihrer Klage erreichen?

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

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#4
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Aufhebung eines Gewerbeverbotes wegen Verfahrensfehler die durch das Gewerbeordnungsamt begangen wurden.

Von Amtshaftungsansprüche ist zur Zeit nicht die rede.

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

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#5
 Von 
c_konert
Status:
Schüler
(474 Beiträge, 192x hilfreich)

Dann sollten Sie die Klage an das Verwaltungsgericht richten. Viel Erfolg wird das aber nicht haben, da die ursprüngliche Gewerbeuntersagung nach "Jahren" wohl bestandskräftig geworden ist. Weswegen wurde damals kein Rechtsbehelf eingelegt?

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"ref. iur. C.Konert
Diplom- Jurist

"Never attempt to reason with people who know they are right.""

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#6
 Von 
jaky
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 9x hilfreich)

Mir wurden damals per Hausdurchsuchung, beantragt vom Landesarbeitsamt Düsseldorf, alle Akten beschlagnahmt und Konten zu gemacht.

Rechtliche Hilfe hatte ich damals keine und bin wegen der Kohle als Berufskraftfahrer in den Fernverkehr gegangen.

Über etweilige Rechtsmittel hat mir damals keiner etwas gesagt.

Die Gauner standen mit der Durchsuchungsbefehl vor der Türe und da ist man geschockt.

Das war 1995.
Immer wieder versucht die Unterlagen zurück zu bekommen.

In der Zwischenzeit konnten keine Steuerunterlagen eingereicht werden.

Dann Schriftwechsel mit dem Gewerbeamt und dann kam irgendwann das Gewerbeverbot.

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"Mit freundlichem Gruß
Jaky "

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

quote:
Da ich bis zur AG Ebene keinen Anwalt benötige kann ich mich selber Vertreten.

Solche Verfahren sind nicht gerade einfach.
Aufgrund deiner Ahnunglosigkeit in dieser Materie sollte man über einen qualifizierten Rechtbeistand dringend nachdenken um in keine (kostenintensive) Falle zu laufen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Wenn man nicht einmal weiss, welches Gericht zuständig ist (nicht abwertend gemeint), wie soll man dann wissen, welche Anträge zu stellen sind?

Außerdem dürften die seinerzeit beschlagnahmten Akten Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft gewesen sein, sind also auch dort zu finden, falls sie denn noch existieren.

wirdwerden

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