gekündigte Mitgliedschaft übernommen

30. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Crookz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
gekündigte Mitgliedschaft übernommen

Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand mit meiner Frage weiterhelfen.

Ich habe im März 2017 eine bereits gekündigte Mitgliedschaft (Mitgliedschaftsende Mai 2017) in einem Mieter-verein übernommen. Im laufe des Jahres bin ich dann umgezogen und habe meine Bank gewechselt. Jetzt über ein Jahr später schreibt der Verein mich an und möchte Rückwirkend die Mitgliedschaftsgebühren + Kosten für Rücklastschrift + Adressermittlung von mir haben. Ich habe bereits versucht eigenständig die Problematik mit dem Verein zu klären und sogar eine Teilzahlung angeboten. Der Verein lehnt dies ab und besteht auf Zahlung sämtlicher Positionen. Was mich besonders ärgert ist, das mit mir nie Kontakt aufgenommen wurde, obwohl Handynummer und E-Mail bekannt waren.

Kann mir jemand einen Rat geben? Bin ich im Unrecht?

Gruß

Crookz

Probleme im Verein?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39815x hilfreich)

Zitat (von Crookz):
Ich habe im März 2017 eine bereits gekündigte Mitgliedschaft (Mitgliedschaftsende Mai 2017) in einem Mieter-verein übernommen.

Vermutlich ist diese gekündigte Mitgliedschaft durch die Übernahme wieder aufgelebt.

Da müsste man man mal in den vertraglichen Details zur Übernahme und in den vertraglichen Details zur Mitgliedschaft nachschauen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Ich habe im März 2017 eine bereits gekündigte Mitgliedschaft (Mitgliedschaftsende Mai 2017) in einem Mieter-verein übernommen.

Sowas kennt das Vereinsrecht des BGBs aber nicht.
Wenn die Mitgliedschaft aber tatsächlich zustande gekommen ist, war man auch zahlungspflichtig.
Offenbar ist eine Zahlung aber nicht erfolgt, sogar eine Rücklastschrift hat es gegeben.
Die Beitragszahlungen sind Bringeschulden und waren mit Eintritt des Fälligkeitstermins zu entrichten.
Wieso soll der Verein auf den zusätzlichen Kosten jetzt sitzen bleiben ?
Natürlich kann er diese als Schadensersatz ersetzt verlangen.

-- Editiert von Spezi-2 am 30.06.2018 21:07

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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