Vertragsverlängerung durch neuen Vorstand

14. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ch.Schmiedt
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertragsverlängerung durch neuen Vorstand

Wennd er Vorstand eines Vereines wechselt. Sind die Verträge die geschlossen wurden dann noch rechtskräftig oder müssen diese eneuert werden ?

Wenn sie erneuert werden müssen dann ist ein Vertrag der geschlossen wurde, auch wenn dieser noch eine laufzeit bis z.B. 2020hat hinfällig ?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Normalerweise schließt der Verein Verträge und wird dafür vom Vorstand vertreten.
Dann ändert sich auch nichts, wenn der Vorstand wechselt.

Ein neuer Vorstand kann Vereinbarungen welche der alte Vorstand getroffen hat (wie z.B.eine Geschäftsordnung des alten Vorstandes) stillschweigend übernehmen. Das sind dann aber Vereinbarungen des Vorstandes untereinander.
Bei Vereinbarungen des Vorstandes (nicht als Vertreter des Vereins) müßte man kennen, welche Satzungsregelungen da zugrunde liegen.

-- Editiert von Spezi-2 am 14.07.2018 11:59

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