Verantwortung/Mithaftung des Vorstandes bei Untaten von Mitgliedern aus Vereinsbetrieb heraus?

8. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)
Verantwortung/Mithaftung des Vorstandes bei Untaten von Mitgliedern aus Vereinsbetrieb heraus?

Hallo,
folgendes Beispiel.
Zwei Mitglieder einer Kleingartenanlage legen regelmäßig ihre Müllbeutel wild in der Umgebung außerhalb der Anlage ab. Es ist ein Naherholungsgebiet, z.T. mit Gewässerschutz.

Der Vorstand ignoriert Beschwerden von Außenstehenden, die die Personen als Mitglieder des Vereins identifizieren konnten.

Kann dem Vorstand / Verein juristisch etwas passieren, wenn er nichts unternimmt ?

Vielen Dank für Meinungen





-- Editiert von maestro1000 am 08.10.2018 23:03

Probleme im Verein?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119518 Beiträge, 39734x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
Kann dem Vorstand / Verein juristisch etwas passieren, wenn er nichts unternimmt ?

Überaus unwahrscheinlich.


Die Außenstehenden sollten sich mal lieber an die Zuständigen wenden, statt Unbetiligte zu nerven...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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