Rücktritt von Vereinsbeitritt

15. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
ChrisKr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rücktritt von Vereinsbeitritt

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor etwa 2 Monaten bin ich einem "Online Spiele Verein" aus der Esports Branche als vollwertiges Mitglied beigetreten und habe meinen Jahresbeitrag (über 100 Euro!) direkt gezahlt. Dies war die Teuerste von drei Auswahlmöglichkeiten des Beitritts, woraufhin jedoch Prämien ausgehändigt werden sollen.

Mir stehen demnach ein Mauspad, ein Trikot, ein Schlüsselband und weitere Kleinigkeiten zu, welche ich bis heute, zwei Monate später, noch immer nicht erhalten habe. Der letzte Stand den ich habe ist von Montag, dem 09.07.2018, in welchem es hieß, dass gar nicht sicher ist ob die Trikotbestellung bereits abgeschickt wurde zum druckenden Unternehmen. Für mich heißt das Folgendes: Ich stehe weiter im Unklaren und bin mir nicht sicher, ob das Trikot jemals bei mir ankommen wird.

Die Situation ist etwas verzwickt, denn ich bin in diesem Verein auch als "Team Manager" tätig und habe über den Verein Karten für eine Veranstaltung erhalten, bei welcher ich kommenden Monat mein Trikot und all die anderen Leistungen erhalten soll.

Meine Frage ist nun, für den Fall dass dies nicht geschieht: Kann ich mit sofortiger Wirkung aus dem Verein austreten und meinen Vereinsbeitrag aufgrund nicht erbrachter, versprochener Leistung komplett zurück fordern?

Beste Grüße!

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Was steht denn in der Satzung bezüglich Beendigung der Mitgliedschaft?

Ist das ganze überhaupt ein Verein?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ChrisKr
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Was steht denn in der Satzung bezüglich Beendigung der Mitgliedschaft?

Ist das ganze überhaupt ein Verein?


Zitat (von Satzung §4 Beendigung..):
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet

mit dem Tod des Mitglieds; im Falle von juristischen Personen, Personen? oder Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten und
Körperschaften des öffentlichen Rechts durch deren Auflösung und Erlöschung;
durch freiwilligen Austritt;
durch Streichung von der Mitgliederliste;
durch Ausschluss aus dem Verein.
2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Quartals unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig.

3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens ein Monat verstrichen und die Beitragsschulden nicht beglichen sind. Die Streichung ist dem Mitglied mitzuteilen.

4. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, das Ansehen des Vereins schädigt, die Voraussetzungen der Satzung nicht mehr erfüllt, oder wenn ein anderer, wichtiger Grund vorliegt. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich persönlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied in Schrift? oder Textform (bspw. Fax, Email) mitzuteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung hat aufschiebende Wirkung. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschließungsbeschlusseses beim Vorstand schriftlich
eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, so hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung über die Berufung einzuberufen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Macht das Mitglied von dem Recht der Berufung gegen den Ausschließungsbeschluss keinen Gebrauch oder versäumt es die Berufungsfrist, so unterwirft es sich damit dem Ausschließungsbeschluss, dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.

5. Die Beitragspflicht für den laufenden Abrechnungszeitraum bleibt von der Beendigung der Mitgliedschaft unberührt.


Hey,

danke für die schnelle Antwort. Das ist der Auszug aus der Satzung.

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von ChrisKr):
Kann ich mit sofortiger Wirkung aus dem Verein austreten und meinen Vereinsbeitrag aufgrund nicht erbrachter, versprochener Leistung komplett zurück fordern?


Nein.

Die Hauptleistung des Vereins sind nicht die Prämien (da es sich anscheinend wirklich um einen Verein handelt).
Es ist zunächst einmal zu klären, zu wann die Prämien fällig werden. Dann den Verein unter Fristsetzung zur Lieferung auffordern.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Mir stehen demnach ein Mauspad, ein Trikot, ein Schlüsselband und weitere Kleinigkeiten zu, welche ich bis heute, zwei Monate später, noch immer nicht erhalten habe. Der letzte Stand den ich habe ist von Montag, dem 09.07.2018, in welchem es hieß, dass gar nicht sicher ist ob die Trikotbestellung bereits abgeschickt wurde zum druckenden Unternehmen. Für mich heißt das Folgendes: Ich stehe weiter im Unklaren und bin mir nicht sicher, ob das Trikot jemals bei mir ankommen wird.


Und dies alles ergibt sich mit welchem vollständigem Text woraus ?



-- Editiert von Spezi-2 am 15.07.2018 16:58

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen