Keine Antwort der Leitung auf Anfragen

7. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Keine Antwort der Leitung auf Anfragen

Hallo,

ich möchte folgendes Szenario betrachten:

Es geht um einen Sportverein (eingetragen, lt. Satzung gemeinnützig), welcher in Sektionen unterteilt ist.
In der Vereinssatzung wird u.a. "die Abhaltung eines geordneten Übungs- und Trainingsbetriebes" als Ziel definiert.
Die Mitgliedschaft im Verein und in der Sektion ist an recht hohe Beiträge gebunden.
Trainingsumfang und -termine sind nicht vertraglich geregelt.
Mitglied M war bereits die letzten 2 Jahre Mitglied, zur neuen Trainingssaison wurde mit der Übungsleitung ein ähnlicher Trainingsplan wie zuvor abgesprochen.

Dann wird zu Beginn der Saison von der Sektionsleitung eine der zwei wöchentlichen Termine gestrichen, mit der Begründung, dass dies nicht mehr bezahlbar sei.
Im weiteren Verlauf lässt sich dann feststellen, dass tatsächlich deutlich weniger Training stattfindet, als geplant (auch über das o.g. Wegfallen hinaus).
Aus verschiedensten Gründen findet oft kein richtiges Training statt (u.a. Training bei externem Trainer unabhängig vom Verein mit separater Bezahlung, Trainer krank).

M sieht es nicht ein, trotzt des kaum stattfindenden Trainings die hohen Beiträge zu zahlen.
Eine Kündigung etc. aufgrund der Änderungen ist Mitgliedern nicht möglich, da diese an das Kalenderhalbjahr gekoppelt ist.
Da Nachfragen beim Trainer, der selbst nicht wirklich verantwortlich dafür ist, nicht zielführend sind, schildert M das Problem ca. 1 Monat nach Saisonbeginn der Sektionsleitung per Email mit Bitte um Stellungnahme.
M erhält keine Antwort und schreibt daraufhin 2 Wochen später einen Brief mit erneuter Bitte um Stellungnahme an die Sektionsleitung und reicht gleichzeitig Kündigung der Mitgliedschaft ein (da möglicher Kündigungszeitpunkt naht und bisher keine Kooperation erfolgte).
M erhält zeitnah Bestätigung der Kündigung, allerdings nur einen ausweichenden kurzen Kommentar zur Anfrage (die Angebote des Vereins würden nicht immer auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten des einzelnen passen).

M hat also mehrfach versucht, das Problem anzusprechen.
Der allgemeine Vereinsvorstand wurde noch nicht einbezogen.

Fragen zu diesem Szenario:

- Ist eine Sektionsleitung verpflichtet, zu Anfragen der Mitglieder, insbesondere bzgl. gravierender Einschränkungen im Trainingsbetrieb, Stellung zu nehmen?
- Was kann M unternehmen, wenn die Leitung nicht reagiert?
- Laut Satzung ist M zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Kann M die bereits eingezogenen Lastschriften zurückweisen, weil auf seine Anfragen nicht reagiert wurde?
- Ist seitens des Vereins eine Einsicht in die Finzanzen zu gewähren?

Vielen Dank für Antworten!

-- Editiert Tre am 07.01.2015 18:38

Probleme im Verein?

Probleme im Verein?

Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vereinsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
- Ist eine Sektionsleitung verpflichtet, zu Anfragen der Mitglieder, insbesondere bzgl. gravierender Einschränkungen im Trainingsbetrieb, Stellung zu nehmen?


Nein. Aber hat sie doch sogar.

quote:
- Was kann M unternehmen, wenn die Leitung nicht reagiert?


Austreten. Ist ja geschehen

quote:
- Laut Satzung ist M zur Zahlung der Beiträge verpflichtet. Kann M die bereits eingezogenen Lastschriften zurückweisen, weil auf seine Anfragen nicht reagiert wurde?


Nein. Weil kein Anspruch auf Beantwortung der Anfrage besteht.

quote:
- Ist seitens des Vereins eine Einsicht in die Finzanzen zu gewähren?


Nicht einem einzelnen Mitglied.
Es gibt einen Kassenbericht, für gewöhnlich einen Etat und es sollte eine Kassenprüfung stattfinden. Dies wird in der Regel im Rahmen der Jahreshauptversammlung bekannt gegeben.

Bisher kann ich da noch keinerlei Fehlverhalten seitens des Vereins erkennen. Im Gegenteil: der Vorstand ist sogar verpflichtet, mit den Finanzen des Vereins sorgsam umzugehen. Und wenn sich abzeichnet, das die Finanzen für den Betrieb nicht mehr ausreichen, muss halt gekürzt werden. Wenn der Verein wie nahezu alle Sportvereine von einem kontinuierlichen Mitgliederrückgang betroffen ist, ist dies die erste logische Konsequenz daraus.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tre
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort!
Eines ist mir aber noch nicht ganz klar: Sind die Sektionsbeiträge nicht zweckgebunden?
Da ja laut Satzung "die Abhaltung eines geordneten Übungs- und Trainingsbetriebes" Ziel ist würde ich hier sagen, dass dieses grob nicht erfüllt wurde. Es geht hier um eine Größenordnung von 20% stattgefundenem ggü. geplanter Trainingszeit. Es gab also Einnahmen, aber die Ausgaben sollten eher geringer ausgefallen sein als zuvor (in diesem Fall kostet das tatsächliche Abhalten des Trainings für den Verein wenig).

quote:

der Vorstand ist sogar verpflichtet, mit den Finanzen des Vereins sorgsam umzugehen. Und wenn sich abzeichnet, das die Finanzen für den Betrieb nicht mehr ausreichen, muss halt gekürzt werden.


Die Kosten dürften in diesem Fall einigermaßen absehbar sein, rechtfertig dies die Kürzung des Trainings um die Hälfte ohne dass ein Mitglied deswegen kündigen kann?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6416 Beiträge, 2315x hilfreich)

Das Problem bei Vereinen (überall) ist, dass die Mitglieder(versammlung) die Mitglieder wählt, welche den Verein als Vorstand führen sollen.
Ein einzelnes Mitglied kann da nichts bestimmen (sondern immer nur die Mehrheit) aber durchaus Vorschläge unterbreiten.
Es muss dafür aber Mehrheiten suchen.
Wenn der Vorstand nicht die gewünschten Kurse/Aktionen, die erforderlichen Planungen macht, fällt dies letztlich auf die Mitglieder zurück, welche diesen Vorstand gewählt haben. Dies betrifft auch den Einsatz der Mittel.
Die Versammlung kann den Vorstand wieder abwählen, über § 37 BGB auch vorzeitig.



-----------------
"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Sind die Sektionsbeiträge nicht zweckgebunden?


In der Regel nicht. Kommt ein wenig auf die Ausgestaltung an.
Es ist nicht so, das der Vereinsbeitrag, wenn jemand Mitglied einer Abteilung ist, nur dieser Abteilung zugute kommt.
Anders KANN das mit Zusatzbeiträgen einzelner Abteilungen aussehen.

Allerdings würde eine Zweckbindung auch nur heißen, dass die Beiträge für das entsprechende Training ausggeben werden müssten, aber nicht, dass sie SOFORT dafür ausgegeben müssen.

quote:
ohne dass ein Mitglied deswegen kündigen kann?


Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht.
Aber die Kündigung ist doch sogar zum Halbjahr möglich. Viele Vereine bieten nur Kündigung zum Ende des Geschäftsjahres.....

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.666 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen