Wir möchten ein Gremium gründen in einen Fußball Verein da es immer wieder Ärger mit dem Vorstand gibt
Wie geht man da am besten vor? Möchte auch gerne wissen ob z.B der kassier, Jugendleiter u. s.w auch in ein gremium dürfen oder soll es aus Person bestehen die keine Aufgaben in den Verein haben (Mitglieder)
Gremium im Fußball Verein
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
1.) wer ist "wir" ?
2.) was soll das Gremium dürfen ? wofür wäre es zuständig ?
Es werden 10-20 Mitglieder vom Verein sein. Das gremium soll abstimmen vor größere Sachen gekauft werden. Das Haupt Ding ist eigentlich das die Vorstand schafft nicht alleine entscheiden darf es soll alles über das gremium laufen z.b. Veranstaltungen, Turnier,
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Zitat:Das Haupt Ding ist eigentlich das die Vorstand schafft nicht alleine entscheiden darf
Das bedeutet die Rechte des Vorstandes ( § 26 + 27 BGB ) einschränken ? Dazu muss erstmal die Vereinssatzung geändert werden.
Auch müssen solche Gremien in der Satzung stehen.
das ist erstmal das wichtigsteZitat:Zitat:Das Haupt Ding ist eigentlich das die Vorstand schafft nicht alleine entscheiden darf
Das bedeutet die Rechte des Vorstandes ( § 26 + 27 BGB ) einschränken ?
Dieses Gremium heisst eigentlich Mitgliederversammlung. Und natürlich kann man in dieser Versammlung über Gelder entscheiden. Die dazu benötigte Satzungsänderung wurde ja schon angesprochen.
Dem Vorstand könnte man dann für die laufenden Ausgaben (Einladungen verschicken zu den Versammlungen usw.) einen Bestimmten Betrag zur Verfügung stellen.
Was für mich jetzt noch wichtig wäre
Dürfen in den gremium so wie
Kassier, Jugendleiter usw
Welche Posten das Gremium hat und was es darf, muss alles in der Satzung stehen.
Ich fürchte, dass da völlig falsche Vorstellungen bestehen.
a.) Für eine Satzungsänderung/ergänzung braucht man Mehrheiten (2/3 oder 3/4 der Stimmen, - die genaue Zahl steht in der Satzung -.)
b.) Und wenn der zu entmachtende Vorstand nach der jetzigen Satzung die Tagesordnung bestimmt, wird er den Punkt gar nicht erst auf die Tagesordnung setzen.
c.) Dann bleibt nur noch der Weg über § 37 BGB
.
Grundsätzlich:
Ein Vorstand der nur einladen darf kann keinen Verein führen. Man braucht eine Vereins/geschäftsführung.
Eigentlich wäre das gewünschte Gremium nämlich der Vorstand.
Man kann diesen in der Satzung auch von einem Haushaltsplan abhängig machen. (wäre eine Satzungsänderung ohne neues Gremium.)
Oder ihr sucht Mehrheiten für einen anderen Vorstand.
-- Editiert von Spezi-2 am 05.09.2018 17:01
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