Gremium im Fußball Verein

4. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sbr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Gremium im Fußball Verein

Wir möchten ein Gremium gründen in einen Fußball Verein da es immer wieder Ärger mit dem Vorstand gibt
Wie geht man da am besten vor? Möchte auch gerne wissen ob z.B der kassier, Jugendleiter u. s.w auch in ein gremium dürfen oder soll es aus Person bestehen die keine Aufgaben in den Verein haben (Mitglieder)

Probleme im Verein?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

1.) wer ist "wir" ?
2.) was soll das Gremium dürfen ? wofür wäre es zuständig ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Sbr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es werden 10-20 Mitglieder vom Verein sein. Das gremium soll abstimmen vor größere Sachen gekauft werden. Das Haupt Ding ist eigentlich das die Vorstand schafft nicht alleine entscheiden darf es soll alles über das gremium laufen z.b. Veranstaltungen, Turnier,

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Das Haupt Ding ist eigentlich das die Vorstand schafft nicht alleine entscheiden darf

Das bedeutet die Rechte des Vorstandes ( § 26 + 27 BGB ) einschränken ? Dazu muss erstmal die Vereinssatzung geändert werden.
Auch müssen solche Gremien in der Satzung stehen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Sbr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Zitat:
Das Haupt Ding ist eigentlich das die Vorstand schafft nicht alleine entscheiden darf

Das bedeutet die Rechte des Vorstandes ( § 26 + 27 BGB ) einschränken ?
das ist erstmal das wichtigste

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Dieses Gremium heisst eigentlich Mitgliederversammlung. Und natürlich kann man in dieser Versammlung über Gelder entscheiden. Die dazu benötigte Satzungsänderung wurde ja schon angesprochen.

Dem Vorstand könnte man dann für die laufenden Ausgaben (Einladungen verschicken zu den Versammlungen usw.) einen Bestimmten Betrag zur Verfügung stellen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#6
 Von 
Sbr
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für mich jetzt noch wichtig wäre
Dürfen in den gremium so wie

Kassier, Jugendleiter usw

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#7
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Welche Posten das Gremium hat und was es darf, muss alles in der Satzung stehen.

Ich fürchte, dass da völlig falsche Vorstellungen bestehen.
a.) Für eine Satzungsänderung/ergänzung braucht man Mehrheiten (2/3 oder 3/4 der Stimmen, - die genaue Zahl steht in der Satzung -.)
b.) Und wenn der zu entmachtende Vorstand nach der jetzigen Satzung die Tagesordnung bestimmt, wird er den Punkt gar nicht erst auf die Tagesordnung setzen.
c.) Dann bleibt nur noch der Weg über § 37 BGB .

Grundsätzlich:
Ein Vorstand der nur einladen darf kann keinen Verein führen. Man braucht eine Vereins/geschäftsführung.
Eigentlich wäre das gewünschte Gremium nämlich der Vorstand.
Man kann diesen in der Satzung auch von einem Haushaltsplan abhängig machen. (wäre eine Satzungsänderung ohne neues Gremium.)

Oder ihr sucht Mehrheiten für einen anderen Vorstand.

-- Editiert von Spezi-2 am 05.09.2018 17:01

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