Geld auszahlen bei Pfandrückgabe

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Smashyu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld auszahlen bei Pfandrückgabe

Wir haben ein Mitglied in unserem Fasnachtsverein aufgenommen. Bei Eintritt ist ein Pfand von 520€ auf unser Konto zu überweisen. Dies wurde für sie überwiesen von dem Konto ihres damaligen Freundes. Dieser ist auch der Kontoinhaber.

Die Person ist jetzt aus dem Verein ausgetreten, da sie uns die Materialien in einwandfreiem Zustand wieder übergeben hat, müssen wir das Pfand wieder auszahlen.
Die 2 Personen sind nun nicht mehr zusammen. An welches Konto müssen wir das Geld überweisen, bzw. wer ist berechtigt das zuständige Konto für die Rücküberweisung anzugeben.
Beide Parteien finden das es ihr Geld ist und wollen es zurückerstattet bekommen.

Wir sind uns der Sache nicht sicher und wollen da jetzt keine Fehler machen. Ich persönlich würde sagen, dass der Kontoinhaber das Geld wieder bekommt, auch wenn der Vertrag mit dem Mitglied bestand.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Und dazu ist nicht irgendwo geregelt? Sollte man schnellstens nachholen.


In der Regel ist der Vertragspartner derjenige an den das auszuzahlen ist. Sofern mit den Beteiligten keine andere Vereinbarung getroffen wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7244 Beiträge, 1526x hilfreich)

Das Ex-Mitglied hat das Geld zu bekommen. Das andere müssen die beiden Parteien unter sich regeln

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Bei Eintritt ist ein Pfand von 520€ auf unser Konto zu überweisen.

Mir ist dieser Satz zu wenig. Mit welchen Worten steht dieser Satz in welcher Bestimmung ?
Zitat:
Dies wurde für sie überwiesen von dem Konto ihres damaligen Freundes. Dieser ist auch der Kontoinhaber.

Genau so dünn. Wo und wie ist geregelt, dass die obige Pflicht auch von einem Dritten erfüllt werden kann ?
Hat der Dritte bei der Zahlung irgendwelche Zusagen bekommen oder hat er Auflagen (Zeit) damit verbunden ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das Ex-Mitglied hat das Geld zu bekommen. Das andere müssen die beiden Parteien unter sich regeln


Ich würde es eher genau anders herum sehen.

Erstattung auf die gleiche Art und das gleiche Konto, von der die Zahlung damals kam.
So läuft es eigentlich überall im Geschäftsverkehr.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Erstattung auf die gleiche Art und das gleiche Konto, von der die Zahlung damals kam.
Und wenn es das Konto nicht mehr gibt?
Außerdem, wenn sie damals beispielsweise ihren Arbeitgeber angewiesen hätte einen Teil des Lohns auf das Vereinskonto zu zahlen, soll das dann jetzt auch wieder der Arbeitgeber zurückbekommen?

Natürlich ist an den Vertragspartner zu zahlen, und er kann bestimmen auf welches Konto.

Stefan

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
Erstattung auf die gleiche Art und das gleiche Konto, von der die Zahlung damals kam.


Ich würde das nicht machen, denn

Zitat:
Die 2 Personen sind nun nicht mehr zusammen.


....dann wird das ausgetretene Mitglied die Auszahlung seines Pfandes fordern.

Der damalige Pfandeingang muss doch irgendwie festgehalten sein - auch dessen Mitgliedsbindung, also Frau X- und wenn der Ex-Freund dafür in Vorlage getreten ist oder es ein Geschenk war, muss das den Verein doch nicht interessieren.

Vielleicht irre ich mich, aber wenn z. B. mein Bruder meine Schulden zahlt, kann es dem Gläubiger doch egal sein, dass es es nicht von meinen Konto kommt, solange der "Verwendungszweck" den Schuldenausgleich ausmacht.




-- Editiert von HeHe am 12.09.2018 15:13

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Wenn es keine andere Regelung gibt, ist die Kaution vom Mitglied zu stellen. Von welchem Konto diese dann gezahlt wird, spielt keine Rolle, sie ist dem austretendem Mitglied zurück zu erstatten.

Ob das eine Schenkung oder nur eine Leihgabe des Exfreund ist, hat den Verein überhaupt nicht zu interessieren, weil es mit dem Exfreund überhaupt kein Rechtsverhältnis gibt.
Sollte das Mitglied dem Exfreund noch Geld schulden, könnte dieser mittels Titel die Kaution beim Verein pfänden lassen (wie jeder andere Gläubiger des Mitglied auch).

Die einzige Möglichkeit, die mir einfällt, in der der Ex einen Anspruch auf Rückzahlung hätte, wäre, wenn explizit geregelt ist, das FÜR das Mitglied eine Kaution gestellt werden muss, und dies der Exfreund übernommen hat.
Aber ein solches Konstrukt in der Satzung halte ich für unrealistisch.

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wenn es keine andere Regelung gibt, ist die Kaution vom Mitglied zu stellen. Von welchem Konto diese dann gezahlt wird, spielt keine Rolle, sie ist dem austretendem Mitglied zurück zu erstatten

Nun steht im Eröffnungsbeitrag aber dass nicht das Mitglied Kontoinhaber ist, sondern:

Zitat:
Dies wurde für sie überwiesen von dem Konto ihres damaligen Freundes. Dieser ist auch der Kontoinhaber.

Also muss es Regelungen geben, die ich in #3 bisher erfolglos erfragt habe.
Oder da sie gefunden wurden, gibt es auch eine Antwort.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Also muss es Regelungen geben, die ich in #3 bisher erfolglos erfragt habe.


Nein, muss es nicht.

Wenn es aber keine Regelungen gibt, dann ist die Kaution an das Mitglied zurück zu zahlen.

Zitat (von Spezi-2):
Nun steht im Eröffnungsbeitrag aber dass nicht das Mitglied Kontoinhaber ist,


Ja, aber es spielt ja eben ohne weitere Regelungen keine Rolle, von welchem Konto das Geld bezahlt wurde: es steht dem Mitglied zu.

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#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
es steht dem Mitglied zu.

wieso soll das Mitglied Anspruch auf Geld von einem fremden Konteninhaber haben ?
Das Mitglied war nie Kontoinhaber !!
Es hätte selbst Kontoinhaber werden müssen.

-- Editiert von Spezi-2 am 12.09.2018 21:37

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das Mitglied war nie Kontoinhaber !!
Aber Vereinsmitglied, und darauf kommt es an.

Stefan

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#12
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Das einzige Vertragsverhältnis des Vereins ist das mit dem Mitglied. Also muss die Kaution auch dem Mitglied ausgezahlt werden.
Wie das Vertragsverhältnis des Mitglieds mit dem Ex ist, hat den Verein nicht zu interessieren.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

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#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Das Geld ist dem ausgetretenen Mitglied zu erstatten. Dieses ausgetretene Mitglied hat das Geld auch einbezahlt. Von welchem Konto aus dies geschehen ist spielt keine Rolle. Es war entweder eine Leihe oder eine Schenkung vom Exfreund an das ehemalige Mitglied. Spielt für den Verein aber gar keine Rolle. Es wurde ein Pfand vom Mitglied verlangt und dieser wurde bezahlt. Nun ist das Pfand dem Ex-Mitglied auf das vom Ex-Mitglied jetzt angegebene Mitglied zu erstatten. Mit dem Ex-Freund habt ihr keinerlei Vertragsverhältnis. Euch gegenüber kann dieser überhaupt nichts verlangen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3882 Beiträge, 2382x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Erstattung auf die gleiche Art und das gleiche Konto, von der die Zahlung damals kam.
So läuft es eigentlich überall im Geschäftsverkehr.
Das ist i.d.R. falsch, zumal man zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht weiß, ob dieses Konto noch existiert.

Es wurde schon richtig dargelegt: es besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Verein und Mitglied. Dieses Vertragsverhältnis regelt die Zahlung des Pfands und die Rückzahlung. Entscheidend ist hier nur, dass das Geld beim Verein eingeht (egal woher) und bei Ende der Mitgliedschaft an das Ex-Mitglied auf ein von diesem anzugebendes Konto auszuzahlen ist.
Das zweite Vertragsverhältnis besteht zwischen dem (Ex-)Mitglied und deren (Ex-)Freund. Welcher Art dieses Vertragsverhältnis ist - geliehen, geschenkt, Gefälligkeit oder was weiß ich - ist für den Verein uninteressant. Das müssen (Ex-)Mitglied und (Ex-)Freund untereinander ausmachen.
Einzige Ausnahme: der Ex-Freund hätte vor der Überweisung klar geregelt, dass im Falle einer Rückzahlung diese an ihn zu erfolgen hat. Ich kannte sowas aus dem Mietrecht und das hat auch einen Namen, ich weiß es jedoch nicht mehr, hab zu lange nicht mehr damit zu tun. Aber das ist durchaus vergleichbar:
Ein Mietinteressent mit Anspruch auf Sozialleistungen kann oftmals die Kaution für die Wohnung nicht aufbringen. Hier springt dann die entsprechende Stelle (Sozialamt, Agentur für Arbeit) ein und überweist die Kaution an den Vermieter. Hierbei gibt es zwei Fälle: a) eine vertragliche Vereinbarung zwischen Amt/Agentur und dem Mieter über die Übernahme der Kaution und Rückzahlungsmodalitäten an das Amt/Agentur (meist als Ratenzahlung in Form von Abzügen von den Leistungen) und b) eine vertragliche Vereinbarung zwischen Amt/Agentur, Mieter und dem Vermieter über die Übernahme der Kaution.
Bei a) erfolgt eine Rückzahlung der Kaution an den Ex-Mieter, bei b) ist i.d.R. eine direkte Rückzahlung an das Amt vereinbart - da sind dann aber auch die Beteiligten Vertragspartner.



Signatur:

lg.
R.M.

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#15
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich sehe dies weiter anders.
Der Verein hat lt. # 0 ein Konto angelegt welches auf den Namen des Freundes lautet.
Auf dieses Konto hat auch nur Freund zugriff und der Verein.

Mir erschießt sich nicht, wieso nun ein Dritter (nämlich das Mitglied) ohne ausdrückliche Regelung/Vereinbarung Zugriff auf dieses Konto haben haben soll.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13743 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Verein hat lt. # 0 ein Konto angelegt welches auf den Namen des Freundes lautet.
Auf dieses Konto hat auch nur Freund zugriff und der Verein.
Nein, das Konto läuft natürlich auf den Namen des Vereinsmitglieds, und Zugriff hat da niemand außer dem Verein (es ist ein internes Buchungskonto).

"Kontoinhaber" ist der Freund nur von seinem Bankkonto, von dem die Zahlung angewiesen wurde.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6438 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Dies wurde für sie überwiesen von dem Konto ihres damaligen Freundes. Dieser ist auch der Kontoinhaber.

Klar, wenn es vom Konto des Freundes kam ist dieser auch der Kontoinhaber.
Satz 2 hat nur noch Verwirkung geschafft und war mißverständlich, denn man musste annehmen, dass das Pfandkonto des Vereins gemeint ist.

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