Guten Tag.
Dürfen die Vorstände bei ihrer eigenen Entlastung mitstimmen? Und wie sieht es aus, wenn über die Entl. einzelner Vorstände abgestimmt wird- dürfen sie sich gegenseitig entlasten?
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Entlastung des Vorstands
11. Februar 2011
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Frage vom 11. Februar 2011 | 13:30
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 7x hilfreich)
Entlastung des Vorstands
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#1
Antwort vom 11. Februar 2011 | 16:32
Von
Status: Schüler (264 Beiträge, 418x hilfreich)
Hallo,
Ein Vorstand kann nicht "Richter in eigener Sache sein".
Bei einer en-bloc-Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes darf also kein Vorstandsmitglied mit abstimmen; bei Einzelentlastung des Vorstandes darf nur das jeweilige Vorstandsmitglied nicht mit abstimmen.
Die Entlastung kann auch für einzelne Maßnahmen erteilt werden, wenn bei einem mehrköpfigen Vorstand Vorstandsmitglieder an Vorgängen ganz unbeteiligt sind, so Sauter 18. Aufl. Rdn: 289.
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