Dem Vorstand neues Gartenhäuschen schenken?

29. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Dem Vorstand neues Gartenhäuschen schenken?

Hallo,

ich habe einen Kleingarten geerbt.
Damit ist eigentlich schon allles gesagt.

Fange ich mal mit dem Übel an.
Der Garten gehörte meinen Eltern und wurde nach deren Ableben gekündigt.
Jetzt ging es auf die Suche nach einem Nachpächter.
Damit das auch nicht zu einfach wird kam die Auflage das Laubendach neu zu machen.
Da wir eine Erbengemeinschaft sind wollte natürlich keiner etwas machen. Dachdeckerfirmen hatten keine Zeit (nicht lukrativ genug) und manche meinten nur - abreißen.
Der Zustand der Laube war nach über 30 Jahren nicht mehr der Beste.
So suchte ich nach einem Nachpächter der das Dach neu macht. Dafür hatte ich eine ausreichend hohe Summe ausgelobt. Es fand sich einer und hat das Dach ausgebessert.
Das reichte dem Vorstand nicht. Es sollte ein neues Dach sein. Dazu kam dass dem Neupächter seine Lebengefährtin mit ihren Kindern angefeindet wurde.
Das ging soweit das ich die Presse, einen Anwalt und das Schiedsgericht einschaltete.
Mehr Kanonen hatte ich nicht gefunden.
Es hat alles nichts geholfen. Dieser zahnlose Trupp hatte keine Lust in den Kampf gegen so einen Verein zu ziehen.
Der Neupächter sprang ab ( der Pachtvertrag war noch nicht unterschrieben ) und ich hatte wieder alles auf Anfang.
Um endlich Ruhe reinzubekommen, beschloß ich alles abzureißen und informierte die Erbengemeinschaft. Zum Glück gab es bis jetzt keinen Ärger wegen dem Geld.
Der Abriß wird aber doch teurer als gedacht da sich noch eine unterkellerte Finnhütte und ein stabiles Gewächshaus in dem Garten befindet.
Als die Abrißfirma begann die Laube abzureißen bekam ich einen Anruf vom Vorstandsvorsitzenden ( das scheint der Einzige zu sein der in dem Vorstand anscheinend existiert ), dass der Abriß ja Wahnsinn sei und wie es wär wenn ich eine neue Laube auf das Fundament setzen würde.
Das käme mir Recht. Ich schaute mir Lauben in der passenden Größe an und berechnete so in etwa 2500€.
Die Summe würde ich für eine neue Laube bezahlen wenn sich jemand finden würde der eine neue Laube baut und den Garten pachtet.
Da das nicht zog ging ich auf 3000€ hoch. Zahlbar nach Pachtübernahme.
Jetzt hat sich endlich nach etlichen Wochen jemand gefunden. Derjenige ging zum Vorstand und sagte er würde den Garten gern nehmen.
Der Vorstand sagt Okay aber nur wenn ICH !!!! die Laube baue.
Langsam verstehe ich die Welt nicht mehr. Ist es nicht egal wer die Laube baut? Am Ende bezahle es doch sowieso ich ( Erbengemeinschaft ).
Das ist schon ein privater Krieg der hier geführt wird, der mich auch Gesundheitlich langsam ruiniert.
Meine Frage jetzt.
Wenn ich eine neue Laube von einer Firma bauen lasse - muß ich den Vostandsvorsitzenden fragen welche Farbe die Laube haben soll und ob das Dach aus Gold sein soll oder ob Titanzink reicht?
Die Größen der Laube sind durch das Fundament vorgegeben.
Und wie verhält es sich wenn in der Zwichenzeit der potentielle Pächter wieder abspringt?
Und das wichtigste - wenn, ja wenn der Verein den Garten bei einem Abspringen des Neupächters übernimmt, muß er mir dann nicht die Laube bezahlen?
Oder bekommt er das Häuschen geschenkt.
Oder muß ich die nigelnagelneue Laube dann wieder abreißen?
Jetzt soll keiner sagen ich soll mir etwas schriftlich geben lassen. Davon habe ich genug und nichts taugt dazu diesem Vorstand das Handwerk zu legen.
Man kann ja nicht mal wegen Mobbing oder Körperverletzung klagen.
Die Sache geht jetzt seit einem Jahr und langsam kann ich das Wort Garten nicht mehr hören.

Gruß Andi


-- Editiert von Paschi am 29.05.2018 06:39

-- Editiert von Paschi am 29.05.2018 06:42

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Irgendwie scheinst Du Dich total verrannt zu haben.

Da wir aber den Pachtvertrag nicht kennen, wissen wir auch nicht, in welchem Zustand der Garten nach Kündigung des Pachtvertrage zurückgegeben werden muss. Im Normalfall hättest Du - übliche Pflegearbeiten im Vorfeld als durchgeführt vorausgesetzt - garnichts mehr machen müssen.

Was steht den im Vertrag?

Berry

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#2
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
das ist ein ganz normaler Standardpachtvertrag den es, glaube ich, in den meisten Kleingartenanlagen gibt.
Da ist im Falle der Kündigung die Beräumung des Gartens mit vorgesehen falls man keinen Neupächter bringt.
Das heißt alles raus und den Garten umgraben.
Mir werden aber nur Steine in den Weg gelegt um einen Pächter zu bringen.
Die wollen im Endeffekt eine neue Laube für lau.
Der Neupächter den ich dieses mal habe will ja auch die Laube bauen. Aber ob die dann dem Vorstand schmeckt und ob der potentielle Neupächter auch den Garten bekommt steht in den Sternen. Wenn dem Herrn Vorstand die Laube nicht gefällt kann man nichts machen. Oder DOCH?
Das grenzt ja schon an Monarchie oder Oligarchie.
Ich kann mich ja nicht einmal beim Landesverband beschweren da diese Truppe dem nicht angehört.

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#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Du musst keine neue Laube bauen.

Warum du dich auf den ganzen Zirkus einlässt erschließt sich mir nicht.

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#4
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Schön wär's.
Aber dann komme ich nicht aus dem Pachtvertrag obwohl ich ja bloß die Sache für meine verstorbenen Eltern verwalte.
Wie der Garten zu übergeben ist entscheidet der Vorstand.
Und wenn der dich persönlich nicht leiden kann hast du Pech.
Er hat ja schon den Komplettabriß stoppen lassen indem er mir das Angebot mit der Laube gemacht hat. Er weiß ganz genau dass er dann den Garten nie wieder los wird wenn alles weg ist.
Das Fundament steht ja noch mit Strom und Toilette.
Ich bezahle ja auch die neue Laube und schenke sie dem Neupächter. Er hat schließlich noch genug Arbeit in dem Garten. Aber irgendwo hört das auf.
Meine Gesundheit ist schon angeschlagen.
ich schlafe keine Nacht mehr durch.
Gibt es keine Möglichkeit den Irrsinn zu stoppen?
Einfach nicht mehr reagieren - ob das die richtige Lösung ist?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Du musst keine neue Laube bauen.

Jetzt eventuell schon, nachdem er die alte Hütte kaputt gemacht hat.

Kommt darauf an, wie die Rückgabe vertraglich vereinbart wurde.



Zitat (von Paschi):
Da ist im Falle der Kündigung die Beräumung des Gartens mit vorgesehen falls man keinen Neupächter bringt.

Genauer Wortlaut?
Keine Ergänzungen, Satzungsänderungen diesbezüglich etc. seit Vertragsabschluss?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Genauer Wortlaut von der Antwort auf die Kündigung des Gartens führt zu weit.
Aber in Kurzform: ,,Neues Dach auf die Laube und Garten in 1a Zustand übergeben.'
Wie ich schon sagte hat der erste Beinahepächter das Dach repariert. Das Dach hat auch Sturm Frederike überstanden ohne Schaden zu nehmen.
Die oder Der wollten aber ein neues Dach. Das hätte mich vielleicht 500€ weniger gekostet als ich jetzt zahlen würde.
Klingt im ersten Moment komisch ist aber so.
Also von daher ist der Verslust zu verschmerzen. Denen wäre bestimmt noch etwas anderes eingefallen um den Pächterwechsel zu verhindern.
Um das zu umgehen habe ich mich zum Abriss entschieden.

Oder .... ich reiße die Laube mit Fundament ab und entsorge alle Wege, Beeteinfassungen und unerlaubten Pflanzungen.
Damit wäre ich auch schon fertig wenn meine Frau Anwältin nicht gemeint hätte dass dazu auch die Finnhütte mit atomsicheren Keller und das sehr stabile Gewächshaus mit Betonfundament gehören würde.
Die Löcher müßten ja auch wieder verfüllt werden.
Der ganze Spass würde so an die 8,5 Tausend Euro kosten.
Es geht hier also nicht um Peanuts.
Mit Abriß der Laube und Neuaufbau bin ich auch bei über 5000.
Das ist schon langsam kein Spaß mehr.
Im Grunde genommen kann dich ein ............ arm machen.
Und der Staat schaut zu - oder weg?
Und die anderen Beiden von der Erbengemeinschaft lassen mich voll im Stich.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Paschi):
Damit wäre ich auch schon fertig wenn meine Frau Anwältin nicht gemeint hätte

Da der offenbar der vollständige Wortlaut vorliegt, sollte man darauf vertrauen, das sie weis was sie sagt.



Zitat (von Paschi):
Und der Staat schaut zu - oder weg?

Warum sollte der Staat was machen, wenn ein mündiger vollgeschäftsfähiger Bürger Entscheidungen trifft ohne die Folgen zu verifizieren? Das fällt unter "allgemeines Lebensrisiko".



Zitat (von Paschi):
Und die anderen Beiden von der Erbengemeinschaft lassen mich voll im Stich.

Da müsste man die beiden dann mal daran erinnern was der Wortbestandteil "Gemeinschaft" bedeutet. Notfalls per Gericht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Dem kann ich so nicht zustimmen.
Dass die Anwältin weiß was sie tut kann ich nicht bestätigen. Sie hat mir 2 Ratschläge gegeben die schon sehr merkwürdig waren.
Auch darauf hin habe ich kurz umdisponieren müssen. Also nicht alles auf den Bürger schieben.
Es ging nämlich einmal für mich dann gegen mich.
Zum Schluß habe ich mich gefragt wessen Anwalt das ist.

Ich wollte am Ende bloß wissen ob man etwas gegen dies Willkür tun kann.
Dass ich an den Kosten teils selbst Schuld bin ist mir klar. Ich hätte auf allen Vieren vor dem Herrn Vorstand kriechen müssen und um Vergebung bitten.
Aber tut mir Leid. Ab und zu will ich auch noch in den Spiegel schauen.

Danke an alle

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Also, ich finde schon die Sachverhaltsbeschreibung sehr oberflächlich.
Wenn da steht:

Zitat:
das ist ein ganz normaler Standardpachtvertrag den es, glaube ich, in den meisten Kleingartenanlagen gibt.

wird die Masse der User hier nichts damit anfangen können.
Und der Text:
Zitat:
Genauer Wortlaut von der Antwort auf die Kündigung des Gartens führt zu weit.
ist eigentlich die Spitze, denn genau das was wichtig und entscheidend wäre, fehlt jetzt.

Ich kenne da Verträge in denen genauer geregelt ist, welche Entschädigung für die zurückgelassene Laube sowie dem Bewuchs von Nachfolger zu zahlen ist. Die Kleingartenvereinen haben da Mitglieder als Schätzer und Schätzungsrichtlinien nach denen der Wert der Laube und der Bewuchs bei der Vertragsaufgabe beurteilt wird. Von einem Schätzungsprotokoll ist hier aber auch nichts zu lesen.

Und der alte Pächter oder ein Erbe kann dem Verein keinen Nachfolger aufzwingen, sondern der Verein entscheidet wer neuer Pächter wird.

Offenbar hat der Verein einen anderen neuen Pächter und der Beinahepächter hat voreilig gehandelt.

Wenn der Verein den Garten mit Laube neu verpachten soll, muss die Laube in einem ordentlichen Zustand sein.
Bisher fehlt mir auch jede Begründung dafür, was an dem Dach der Laube nicht in Ordnung ist.
Das muss der Verein schon nachvollziehbar begründen. Wie dies erfolgt ist auch unbekannt geblieben.
Vielleicht hilft da eine schriftliche Beurteilung durch einen Fachmann weiter.

Im Übrigen: Wenn ich die Schilderung hier so lese, kann ich mir gut vorstellen, wie und warum die Anwältin
so reagiert hat.



Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, was ist da Spitze? Der Wortlaut in Bezug auf die Kündigungsbedingungen ist schon so wie ich es geschrieben habe.
Genau so.
Von Schätzung des Wertes war nie die Rede bei der ganzen Prozedur. Laut Vereinsvorsitzenden ist das alles sowieso nichts mehr wert.
Viel Wert hat es auch nicht mehr. Gebe ich ja selbst zu. Die Jahre haben
den Sachen schon zugesetzt.
Darum geht es auch nicht. Ich will ja nichts haben!!! ich gebe ja noch!!!
Und in unserer Gegend ist es so, dass die Gärten verschenkt werden damit man sie überhaupt los wird. Keiner will einen Garten wo man arbeiten muß.
Das sieht in der nächsten Großstadt schon anders aus. Kann man aber nicht änderen.

Dass das Dach der Laube nicht mehr in Ordnung ist entscheidet der Vorsitzende. Und niemand anderes. Genau so hat er es der Pressevertretung gesagt die mal da war.
Die Satzung des Kleingartenvereins richtet sich nach dem Bundeskleingartengesetz. Ist überall nachzulesen.

Und warum die Anwältin so reagiert hat? Ganz einfach.
Die Berechnungsgrundlage für das Entgeld hat sie auf den Reparaturwert des Daches berechnet.
Wenn ich meine Rechtsschutz in Anspruch genommen hätte ...... na dann aber.
Und wie ich schon erwähnte hat sie mit ihrer Inkompetenz erst das Chaos mit eingeleitet.
Aber das gehört nicht hier her.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6428 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Die Satzung des Kleingartenvereins richtet sich nach dem Bundeskleingartengesetz. Ist überall nachzulesen.

Wenn ich sowas lese, ist mir schon klar, du weißt nichts.
Zitat:
Der Wortlaut in Bezug auf die Kündigungsbedingungen ist schon so wie ich es geschrieben habe.

Wo hab ich nach den Kündigungsbedingungen gefragt ?
Deine zitierte Kurzform ist sicher kein Originaltext sondern deine Wertung und auch gekürzt !!

Das alles was wichtig wäre hier geschildert wurde, ist falsch.
Was steht genau im Pachtvertrag über Entschädigungen bei Vertragsende ?
Zitat:
Dass das Dach der Laube nicht mehr in Ordnung ist entscheidet der Vorsitzende.

Wodurch willst du diese Behauptung beweisen ??

Wenn dich jemand rechtlich unterstützen soll, muss der Sachverhalt völlig klar sein.
Bisher ist er es nicht !

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Paschi):
Der Wortlaut in Bezug auf die Kündigungsbedingungen ist schon so wie ich es geschrieben habe.

Nö, das
Zitat (von Paschi):
Aber in Kurzform: ,,Neues Dach auf die Laube und Garten in 1a Zustand übergeben.'

ist eindeutig die eigene Interpretation.



Zitat (von Paschi):
Hallo, was ist da Spitze?

Nichts, das war Ironie / Sarkasmus



Zitat (von Paschi):
Die Satzung des Kleingartenvereins richtet sich nach dem Bundeskleingartengesetz.

Und? Eine Satzung die sich nach etwas "richtet"... nett. Dummerweise kommt es aber auf die Ausgestaltung der Details an.
Es gibt auch keinen "normalen Standardpachtvertrag".



Wenns halt zuviel Arbeit ist, relevante Infos zu geben - muss man halt weiter rumwursteln und mit dem Ergebnis leben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#14
 Von 
guest-12330.05.2018 22:01:24
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cabel):
Wird das Geld für den ganzen Spaß eigentlich aus der Erbmasse bezahlt? Dann könnte die Gemeinschaft hier evtl. auch noch einmal was anmelden, wenn Sie das ganze Geld so "verschleudern"


Endlich einer der begriffen hat was ich meine.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119999 Beiträge, 39814x hilfreich)

Zitat (von Paschi):
Endlich einer der begriffen hat was ich meine.

Willst Du uns veräppeln?


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