Darf ein gemeinnütziger Verein Rechnungen stellen?

24. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)
Darf ein gemeinnütziger Verein Rechnungen stellen?

Hallo, wir sind eine Fotogemeinschaft mit Fotostudio und wir spielen mit dem Gedanken, dafür einen gemeinnützigen Verein zu gründen.
Wir möchten Fotoausstellungen, gemeinsame Aktivitäten im Fotobereich machen.
Außerdem soll jedem Vereinsmitglied das Fotostudio zur Verfügung stehen, in etwa wie bei einem Sportverein.

Nun haben wir von vielen anderen Vereinen gehört, dass es als gemeinnütziger Verein sehr schwierig ist, Rechnungen zu stellen. Stimmt das? Und wenn ja, weshalb?

Unsere Überlegung war, dass wir als Verein auch Fotoaufträge (z.B. Studioshootings) durchführen und diese Einnahmen natürlich zu 100% in die Vereinskasse fließen sollen zum Bezahlen laufender Rechnungen (Miete, Strom) oder Anschaffung neuer Technik, natürlich Vereinsbezogen.
Ist das so nicht möglich?

LG Tim

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2065 Beiträge, 1187x hilfreich)

Zitat:
Nun haben wir von vielen anderen Vereinen gehört, dass es als gemeinnütziger Verein sehr schwierig ist, Rechnungen zu stellen. Stimmt das?
Nein.
Zitat:
Unsere Überlegung war, dass wir als Verein auch Fotoaufträge (z.B. Studioshootings) durchführen und diese Einnahmen natürlich zu 100% in die Vereinskasse fließen sollen zum Bezahlen laufender Rechnungen (Miete, Strom) oder Anschaffung neuer Technik, natürlich Vereinsbezogen.
Ist das so nicht möglich?
Möglicherweise. "Betrieb eines Fotostudios" ist selbstverständlich kein gemeinnütziger Zweck. Der Hauptzweck und auch das tatsächliche Handeln müsste auf Förderung von Kunst und Kultur gerichtet sein, die Tätigkeiten gegen Entgelt dürfen nur Nebenzweck sein. Die Förderung eigenwirtschaftlicher Interessen der Mitglieder ist ebenfalls schädlich. Falls das Vorhaben ernst gemeint ist, sollten sie eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

warum gründet ihr nicht einfach einen Verein (ohne Gemeinnützigkeit)?
Oder alternativ einfach eine GbR (auch BGB-Gesellschaft genannt)?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat:
Darf ein gemeinnütziger Verein Rechnungen stellen?

JEDERMANN kann eine Rechnung stellen.

Eine Rechnung ist nichts anderes als eine Zahlungsaufforderung, die einige Angaben enthalten muss, um eine Rechnung zu sein:

1. den Aussteller der Rechnung
2. den Empfänger der Rechnung
3. das Rechnungsdatum
4. eine Leistungsbeschreibung (also wofür wird die Rechnung gestellt)
5. den Rechnungsbetrag (wieviel wird gefordert)
6. ein Zahlungsziel (bis wann soll wohin gezahlt werden)

(Fehlt ein konkretes Zahlungsziel, ergibt sich die Zahlungsfrist aus dem BGB, und Erfüllung leisten kann der Schulder auf jeden Fall auch in bar.)

Stellt ein Umsatzsteuerpflichtiger eine Rechnung, muss die Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Liegt der Rechnungsbetrag über 150 €, muss die Umsatzsteuernummer angegeben werden. Hat der Rechnungsteller eine EU-USt-Identnummer (für den innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr), muss diese immer angegeben werden. (Dafür braucht es dann die Umsatzsteuernummer nicht.)
Angaben, die man nicht machen kann, z.B. also eine Steuernummer, weil man als Privatmensch eine Rechnung stellt, müssen auch nicht gemacht werden. (Logisch irgendwie..)

Zitat (von User_1235):
Hallo, wir sind eine Fotogemeinschaft mit Fotostudio und wir spielen mit dem Gedanken, dafür einen gemeinnützigen Verein zu gründen.
Wir möchten Fotoausstellungen, gemeinsame Aktivitäten im Fotobereich machen.
Außerdem soll jedem Vereinsmitglied das Fotostudio zur Verfügung stehen, in etwa wie bei einem Sportverein.

Nun haben wir von vielen anderen Vereinen gehört, dass es als gemeinnütziger Verein sehr schwierig ist, Rechnungen zu stellen. Stimmt das? Und wenn ja, weshalb?

Die Gemeinnützigkeit eines Vereins muss vom Finanzamt anerkannt werden, und das geht nicht, wenn der Verein vorwiegend wirtschaftliche Ziele verfolgt.
Die Gemeinnützigkeit setzt außerdem nebst vielem anderen voraus, daß der Verein jeden als Mitglied aufnimmt, der sich zu den satzungsgemäßen Zielen bekennt und den Mitgliedsbeitrag bezahlt. Oder anders gesagt: der gemeinnützige e.V. kann sich anders als der nicht gemeinnützige e.V. seine Mitglieder nicht mehr völlig frei aussuchen.
Zitat:

Unsere Überlegung war, dass wir als Verein auch Fotoaufträge (z.B. Studioshootings) durchführen und diese Einnahmen natürlich zu 100% in die Vereinskasse fließen sollen zum Bezahlen laufender Rechnungen (Miete, Strom) oder Anschaffung neuer Technik, natürlich Vereinsbezogen.
Ist das so nicht möglich?

Worin soll denn überhaupt die "gemeinnützige Tätigkeit" des Vereins liegen. Den eigenen Mitgliedern ein Fotostudio zur Verfügung zu stellen ist keine gemeinnützige Tätigkeit.

Der Einfachheit halber mal kurz aus Wikipedia kopiert:

Die Körperschaft muss gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.
Der Zweck muss selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt werden.
Alle Voraussetzungen der Steuerbegünstigung müssen aus der Satzung ersichtlich sein. Die Satzung muss auch die Art der Zweckverwirklichung angeben.
Die Satzung muss eine Regelung enthalten, dass das Vermögen der Körperschaft bei Auflösung oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke auch zukünftig für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wird (sog. Anfallklausel).
Die tatsächliche Geschäftsführung muss der Satzung entsprechen (§ 59 Abgabenordnung).

Nach § 52 Abs. 2 AO sind u. a. folgende Ziele als gemeinnützig anzuerkennen (unvollständige Aufzählung):

die Förderung von Wissenschaft und Forschung
die Förderung von Bildung und Erziehung
die Förderung von Kunst und Kultur
die Förderung von Völkerverständigung
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler und weitere
die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege
die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
die Förderung des traditionellen Brauchtums (einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings)
die Förderung des Tierschutzes
die Förderung des Sportes
die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (seit 1. Januar 2007)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von reckoner):

warum gründet ihr nicht einfach einen Verein (ohne Gemeinnützigkeit)?
Oder alternativ einfach eine GbR (auch BGB-Gesellschaft genannt)?

Weil sie dann steuerpflichtig werden?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Weil sie dann steuerpflichtig werden?
Regelmäßig erzielen solche Vereine doch sowieso nur Verluste.

Stefan

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#6
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, danke für eure Antworten.
Als Beispiel nehme ich mal meinen Tennisverein: Jedes Mitglied darf den Tennisplatz nach Anmeldung nutzen um dort Tennis zu spielen.
Auch Gäste dürfen spielen, müssen dafür aber eine Gebühr zahlen.
Das Gleiche wäre mit dem Fotostudio: Jedes Mitglied darf das Fotostudio nutzen um Bilder im Studio zu machen.
Gäste dürfen das Studio auch nutzen, müssen aber eine Gebühr bezahlen.
Einen gemeinnützigen Verein möchten wir daraus machen, weil wir neben dem Studio auch Ausstellungen, Workshops, Treffen etc. veranstalten wollen, dies ist kunstfördernd.
Meiner Meinung ist auch das zur Verfügung stellen und anleiten im Studio eine Kunstförderung, da hierbei Bilder entstehen können, zu denen viele sonst keinen Zugang hätten.

Ich werde den Tip befolgen und das Ganze mal mit einem Steuerberater durch sprechen.
Danke für eure Hilfe.

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von User_1235):

Als Beispiel nehme ich mal meinen Tennisverein: Jedes Mitglied darf den Tennisplatz nach Anmeldung nutzen um dort Tennis zu spielen.
Auch Gäste dürfen spielen, müssen dafür aber eine Gebühr zahlen.

Was dann eine gewerbliche Tätigkeit seitens des Vereins ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
User_1235
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von User_1235):

Als Beispiel nehme ich mal meinen Tennisverein: Jedes Mitglied darf den Tennisplatz nach Anmeldung nutzen um dort Tennis zu spielen.
Auch Gäste dürfen spielen, müssen dafür aber eine Gebühr zahlen.

Was dann eine gewerbliche Tätigkeit seitens des Vereins ist.


Und das ist erlaubt oder nicht? (als gemeinnütziger Verein)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Wenn die Einnahmen aus der untergeordneten gewerblichen Tätigkeit dem gemeinnützigen Haupt-Zweck zugeführt werden: Ja

Bei dem Fotostudio scheint die Vermietung ja selbst der Hauptzweck des Vereins zu sein. Ich habe da auch große Zweifel, dass da eine Gemeinnützigkeit anerkannt wird.

Ich sehe da aber auch keine Notwendigkeit einer Gemeinnützigkeit.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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