Beendigung der Mitgliedschaft eines Vorstandsmitglieds

30. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
hansi234
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Beendigung der Mitgliedschaft eines Vorstandsmitglieds

Hallo zusammen,
angenommen man möchte ein Vorstandsmitglied auch als Mitglied des Vereins entfernen. Die Satzung gibt folgende relevante Paragrafen her:
Beendigung der Mitgliedschaft:
3) Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe [...] oder die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten. Das Mitglied kann auf Beschluss des Vorstandes mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden.
4) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es mit der Entrichtung des Jahresbeitrages ganz oder teilweise trotz schriftlicher Mahnung im Rückstand ist oder wenn es den Vereinszweck, den Verein[...] deren Ansehen schädigt oder Unfrieden im Verein stiftet.
5) Gegen den Ausschließungsbeschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig. Dem Mitglied bleibt die Überprüfung der Maßnahme durch Anrufung der ordentlichen Gerichte vorbehalten. Die Anrufung eines ordentlichen Gerichts hat aufschiebende Wirkung bis zur Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.

Zum Thema Vorstand:
8) Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.
9) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.
10) Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.


5) Sollten während der Amtszeit des Vorstandes gegen ein Vorstandsmitglied schwerwiegende Vorwürfe erhoben werden, so kann ihm auf einer Vorstandssitzung das Misstrauen ausgesprochen werden. Die Gründe sind dem betreffenden Vorstandsmitglied schriftlich vorzulegen.
6) Unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen wird auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der Misstrauensausspruch wiederholt. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit über das Verbleiben des Vorstandsmitgliedes im Amt.



So. Jetzt die Frage:
Verstehe ich es richtig, dass es mit diesen Paragrafen NICHT notwendig ist, das Vorstandsmitglied über die Mitgliederversmamlung abwählen zu lassen, wenn man es ganz als Mitglied entfernen möchte?
Eigentlich dachte ich, man müsse eine Mitgliederversammlung einberufen und nach Abwahl des Vostandsmitglieds dann auch seinen Ausschluss als Mitglied beschließen.
Aber da das Amt des Vorstands ja automatisch mit Ausschluss entfällt...
kann ich nach dieser Satzung so vorgehen:
1. Vorstand trifft sich auf Vorstandssitzung und befindet über die Beendigung der Mitgliedschaft des Vorstandsmitglied.
Dann ist das Vorstandsmitglied als Mitglied raus, kann aber die Einberufung der Mitgliederversammlung einberufen, richtig? Die entscheiden dann noch mal. Das Vorstandsmitglied ist aber mit sofortiger Wirkung kein Mitglied im Verein und auch kein Vorstandsmitglied mehr?
2. Der Vorstand wählt einen Vertreter für diese Person, OHNE die Mitgliederversammlung, richtig?
3. Wenn sich dadurch aber die Konstellation, als die Postenverteilung im Vorstand ändert, kann diesr neue Vorstand, mit dem Ersatzmitglied dann eine Mitgliederversammlung einberufen um Neuwahlen für den aktuellen Vorstand zu verlangen, das ehemalige Vorstandsmitglied ist dazu aber bereits raus?
4. Wenn das so geht..muss dann die neu eingewählte Person bereits auf der Vorstandssitzung zur Abwahl des einen Mitglieds anwesend sein? Sie gehört dann ja aber noch nicht zum Vorstand.

Oder muss ich am Ende doch den Weg gehen, dass auf einem Vorstandstreffen das Misstrauen ausgesprochen wir,d die Mitgliederversammlung über die Abwahl bestimmt und der Vorstand dann das Mitglied ganz entfernt?

Ich hoffe, jemand hat den Durchblick und kann mir hier eine Auskunft geben.

Vielen herzlichen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Der Ausschluss wird erst wirksam, wenn die Berufungsfrist abgelaufen ist. Daher ist auch das Vorstandsamt nicht direkt weg.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Zitat:
Verstehe ich es richtig, dass es mit diesen Paragrafen NICHT notwendig ist, das Vorstandsmitglied über die Mitgliederversmamlung abwählen zu lassen, wenn man es ganz als Mitglied entfernen möchte?

Dazu gibt es eine seit Jahren gefestige Rechtssprechung des BGH welche dies nicht zuläßt:

Zitat:
Der Vorstand ist nicht berechtigt, ein Vorstandsmitglied aus dem Verein auszuschließen, auch wenn ihm die Satzung allgemein das Recht zur Ausschließung von Vereinsmitgliedern zuweist.


BGH, Urt. v. 06.02.1984 – II ZR 119/83 = Rpfleger 1984, 239 = NJW 1984, 1884 = MDR 1984, 735 = WM 1984, 601 = DNotZ 1984, 484

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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