ArbeitnehmerHilfe München e.V. - Trotz Austritt bekomme ich Mahnungen

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)
ArbeitnehmerHilfe München e.V. - Trotz Austritt bekomme ich Mahnungen

Hallo,

mein Arbeitgeber hat mir Ende letzten Jahres einen Vergleich angeboten, wenn ich einer Kündigung zustimme. In der Bedenkzeit habe ich mir eine rechtliche Beratungsstelle gesucht. Ich hatte damals keine Ahnung und dachte, ein kurzes, einmaliges Rechtsgespräch würde ausreichen. Dabei bin ich auf die Arbeitnehmer Hilfe e.V. gestoßen.
Da ich telefonisch nichts erreicht habe, beschloss ich Mitglied zu werden. Ich füllte über die Webseite des Vereins eine Beitrittserklärung aus und gab auch eine Einzugsermächtigung ab. Leider musste ich feststellen, dass ich auch als Mitglied keine Rechtsberatung vereinbaren konnte. Innerhalb ein paar Tage nach meinem Beitritt, kündigte ich wieder. Nach einigem Hin und Her per E-Mail versicherte man mir, dass meine Kündigung angenommen wird und ich keinen Jahresbeitrag von 40 Euro zu zahlen brauche.
Mittlerweile bin ich auch schon verdi beigetreten und hatte dort umgehend Hilfe in Anspruch nehmen können.
Anfang dieses Jahres habe ich dann wieder eine Beitragsrechnung von der Arbeitnehmer Hilfd e. V. erhalten. Wieder konnte ich nach einigem Hin und Her per Mail klären, dass ich den Beitrag nicht zu zahlen brauche und auch aus dem Mitgliedsregister gestrichen werde.
Leider wurde der Jahresbeitrag trotzdem von meinem Konto abgebucht. Die Rückbuchung habe ich dann kommentarlos veranlasst. Nun bekomme ich nach fast 6 Monaten eine Mahnung mit der Bitte das Geld zu überweisen.
Ich habe umgehend eine E-Mail an den Verein geschrieben, dass ich nicht bezahlen werde und die E-Mail angehängt, in der mir versichert wurde kein weiteres Mitglied zu sein.

Was kann ich tun, dass das aufhört? Hat jemand eine Idee?

Danke schon mal und viele Grüße



-- Editiert von bne am 30.05.2018 20:13

-- Editiert von bne am 30.05.2018 20:14

-- Editiert von bne am 30.05.2018 20:15

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

Um sinnvoll zu antworten sollte bekannt sein:

Wann ist der Eintritt erfolgt ?
Was sagt die Vereinssatzung über den Beginn der Mitgliedschaft und die Kündigungsmöglichkeit ?
Wann wurde zu wann gekündigt ?

Zitat:
und die E-Mail angehängt, in der mir versichert wurde kein weiteres Mitglied zu sein.

Wie lautet der genaue Wortlaut dieser E-Mail. Von keinen Beitrag zahlen steht da nichts ?
Kein weiteres Mitglied zu sein ??
Steht da evtl. nicht weiter Mitglied zu sein ?
Für welche Zeit wurde ein Beitrag gezahlt ?
Für welche Zeit erfolgt die Abbuchung ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

A) hoffen das sie es sich nun mal endlich merken
B) Mahnungen ignorieren und es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, dann bekommen die es vom Gericht abschließend erklärt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich habe am 1.12.17 eine Beitrittserklärung abgegeben. Gekündigt habe ich am 4.12.17.

Der Erhalt der Kündigung wurde bestätigt und zum 31.12.18 gekündigt. Die Beitragsrechnung für 2017 sollte ich noch bezahlen.
Das wollte ich aber nicht, da ich bis dahin weder eine Beratung noch in Zukunft beraten werden wollte.

Daraufhin bekam ich diese Antwort:

"Dies dahin gestellt werden wir Ihnen nichts berechnen und Sie aus unserem Vereinsregister streichen."

Für 2018 wurde mir ohne Mitteilung der Jahresbeitrag im Januar abgebucht. Die Abbuchung habe ich rückgängig gemacht. Heute kam die Mahnung, auf die ich geantwortet habe.

Leider finde ich die Satzung nicht. Aber ich werde mich schlau machen.

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

„Dies dahingestellt" kann man nur bewerten, wenn man weiß was davor steht, also klärt was „dies" bedeutet.

Und das sich „werden wir Ihnen nichts berechnen" auf den Beitrag beziehen soll ist auch nicht eindeutig, denn neben dem Beitrag gibt es sicher weitere Gebühren je nach Inanspruchnahme. darauf könnte damit verzichtet sein.
Auch das Streichen aus der Mitgliederliste bringt ohne per wann nichts.


-- Editiert von Spezi-2 am 31.05.2018 08:54

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

In der Satzung steht, dass die Mitgliedschaft mit der Abgabe der Beitrittserklärung beginnt und der Zahlung des ersten Jahresbeitrags.

Gekündigt kann nur mit einer 4 Wochen Frist zum Jahresende.
Oder: "Mit einfacher Mehrheit kann durch Beschluss des Vorstands ein Mitglied ausgeschlossen werden,
wenn es mit der Zahlung der ordentlichen Jahresbeiträge länger als zwei Monate trotz
Zahlungsaufforderung im Rückstand ist. Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich unter Angabe der
Gründe an dessen letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift mitzuteilen."

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#6
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Was mache ich denn jetzt? Ich habe rein gar nichts von diesem Verein bekommen.
Nachdem ich am 01.12. beigetreten war, versuchte ich verzweifelt mein Anliegen zu klären. Zunächst nur per Telefon. Aber ich erreichte keinen Rechtsberater. Nach mehrmaligen weiteren Versuchen, konnte ich auch mit einem Azubi oder Büroangestellten keinen Termin vereinbaren, der zustande gekommen wäre. Von daher bin ich gefrustet und möchte keinen Cent zahlen. Ich habe einen unseriösen Eindruck von dem Verein und habe Angst, dass sie mir weiterhin versuchen Geld von meinem Konto abzubuchen.
Nie wieder werde ich so eine Beitrittserklärung online machen.

-- Editiert von bne am 31.05.2018 09:22

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von bne):
Ich habe rein gar nichts von diesem Verein bekommen.

Das ist ja nun glatter Unfug. Oder hat man sich im Eingangsposting was zusammen gedichtet?



Zitat (von bne):
Nie wieder werde ich so eine Beitrittserklärung online machen.

Aha, und offline wäre es ganz anders gelaufen? Warum?



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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

mit "von diesem Verein gar nichts bekommen" meine ich, dass ich keine Rechtsberatung bekommen habe.
Als ich wegen der Situation mit meinem Arbeitgeber im letzten Dezember eine eilige Rechtsberatung brauchte, habe ich mich zwecks fehlender Rechtsschutz versicherung und Null Erfahrung in Rechtsberatungsdingen an die Arbeitnehmerhilfe gewendet. Da ich in den 4 Tagen meiner Migliedschaft keinen Termin vereinbaren konnte und keine Beratung erhalten hatte, habe ich mich an Verdi gewendet und bin seitdem Mitglied dort.

Auch dort habe ich nur insgesamt 2 Beratungsgespräche in Anspruch genommen. Aber im Gegensatz zur Arbeitnehmer Hilfe wurde mir binnen 48 Stunden ein Beratungstermin in einer Rechtsberatung vermittelt.

Also, was ist hier völliger Unfug? Habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?

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#9
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Also, Arbeitnehmer Hilfe e.V. und Verdi sind 2 verschiedene Arbeitnehmervertretungen. Ich dachte, dass wäre hier jedem klar.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von bne):
mit "von diesem Verein gar nichts bekommen" meine ich, dass ich keine Rechtsberatung bekommen habe.

Dann sollte man das auch so schreiben.



Zitat (von bne):
Habe ich mich so unverständlich ausgedrückt?

Ja.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

@von bne

Zitat:
In der Satzung steht, dass die Mitgliedschaft mit der Abgabe der Beitrittserklärung beginnt und der Zahlung des ersten Jahresbeitrags.

Das wird auch wieder nicht in der richtige vollständige Wortlaut sein, oder ?

Denn wenn die Mitgliedschaft tatsächlich erst mit der Zahlung des ersten Jahresbeitrages beginnt, aber kein Jahresbeitrag gezahlt wurde, wäre ja gar keine Mitgliedschaft zustande gekommen ?
Ist lt. Satzung eine Aufnahmegebühr zu zahlen ? Wurde diese bezahlt ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#12
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Der richtige Wortlaut lautet wie folgt:

"Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche
Beitrittserklärung, über die der Vorstand entscheidet. Eine Übersendung der Beitrittserklärung per Fax
oder Email ist ausreichend. Die Mitgliedschaft beginnt mit Abgabe der Beitrittserklärung und
Entrichtung des ersten Jahresbeitrags."

Ich habe bis jetzt nichts bezahlt.

-- Editiert von bne am 01.06.2018 18:03

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2315x hilfreich)

Also konnte die Mitgliedschat lt. Satzung nicht in Kraft treten.
Aber was ist mit den noch nicht eindeutigen Aussagen lt. #4 ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#14
 Von 
bne
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 4x hilfreich)

Nachdem ich die Beitrittserklärung im Dezember abgegeben hatte, bekam ich ungefähr 2 Tage danach eine Zahlungsauffordung (Jahresbeitrag). Da ich aber keinen Beratungstermin vereinbaren konnte, den ich dringend brauchte und bereits gekündigt hatte (Verein), schrieb ich an den Verein, dass ich nicht bezahlen möchte. Ich erwähnte, dass ich bis dahin von ihnen keine Hilfe erhalten hatte und es fair wäre mich ohne die Mitgliedschaftsgebühr aus der Mitgliedschaft zu entlassen. Sollten sie damit nicht einverstanden sein, würde ich dem Verein eine schlechte Bewertung geben.

Daraufhin bekam ich diese Antwort:

"Sehr geehrte Frau ...,
ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer E-Mail von 10.30Uhr den Tatbestand der Erpressung erfüllen. Dies dahin gestellt werden wir Ihnen nichts berechnen und Sie aus unserem Vereinsregister streichen."

-- Editiert von bne am 01.06.2018 19:00

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