Hallo Zusammen
Bei uns steht im März die JHV an. Durch Rücktritt bzw. nicht zur wiederwahl stehen, des ersten Stellvertretenden Vorsitzenden, des zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden, des Schriftführers und des Tierschutzbeauftragten stehen nun auch Vorstandswahlen an
Im Moment schreibt unsere Satzung 6 Vorstandsposten vor.
dem Vorsitzenden
den ersten stellvertretenden Vorsitzenden
den zweiten stellvertretende Vorsitzenden
den Kassenwart
den Schriftführer
den Tierschutzbeauftragten
Nun soll die Anzahl der Posten um den zweiten stellvertretenden verkleinert werden weil es schwierig ist die Ämter neu zu besetzen.
Dazu benötigt es ja nun eine Satzungsänderung wenn ich mich nicht irre.
meine Frage dazu, wie läuft das nun ab.
Eine Satzungsänderung ist, meines wissens, ja erst gültig wenn sie vom Amtsgericht angenommen wurde. Müssen dann zwei Mitgliederversammlungen stattfinden?
Erst eine mit der Abstimmung über die Satzungsänderung und wenn diese dann angenommen und vom Amtsgericht eingetragen ist eine zweite Versammlung mit Wahl des Vorstands?
Zweite Frage dazu:
Muss bei änderung der Vorstandszahl nun alle posten neu gewählt werden? oder reicht es nur die Posten zu Wählen die unbesetzt sind?
Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt ;-)
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Gruß
Nordlicht2014
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Änderung der Anzahl der Vorstandsposten
Probleme im Verein?
Probleme im Verein?
Man lädt zur JHV, setzt auf die Tagesordnung erst die Satzungsänderung, danach die Wahlen.
Sollte die Eintragung der Satzungsänderung abgelehnt werden (was in der Praxis seltenst vorkommt), lädt man zur einer neuen Versammlung, weil dann muss ja eh die Satzung wieder geändert werden.
Formal kann man das ganz großartig Ausformulierung (Wahlen vorbehaltlich der Eintragung, etc.), in der Praxis wird das aber auch relativ formlos akzeptiert.
Hat man z.B. eine Tagesordnungspunkt
5 a) Antrag Satzungsänderung: Streichung von §x punkt c) zweiter stellvertretender Vorsitzender
könnte man unter Wahlen z.B. schreiben:
10 c) zweiter Stellvertretender Vorsitzender (nur wenn Antrag 5a abgelehnt wird).
Und bevor die "Puristen" jetzt meckern: ja, das ist nicht 100% Formal korrekt, aber wird von keinem Amtsgericht bei einem "normalen" gemeinnützigen Verein bemängelt.
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http://www.rechtspflegerforum.de/archive/index.php/t-58177.html?s=8277d46ea5676970a0707cf4fec7321a
Hallo Nordlicht, schau mal hier rein, insbes. den Beitrag von "13". Habe einfach per Google unter "Vorratsbeschluss einer Vereinsversammlung" o.g. Link im Rechtspflegerforum gefunden. Also wie mein Vorschreiber also erst Satzungsänderung und dann die Wahl, aber ein solides Protokoll!
Man kann auch den zuständigen Rechtspfleger konsultieren, da die MV erst im März ist.
Viel Erfolg
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Vielen Dank das hilft mir schon einmal weiter.
Nun haben wir ja das weitere Problem das der Vorstand nicht vollzählig ist, sprich der Schriftführer und der Tierschutzbeauftragte nicht mehr im Amt sind.
Müssen wir die nun doppelt wählen? Also erst nach der alten Satzung damit der Vorstand komplett ist und dann noch einmal nach der neuen Satzung?
Gruß
Nordlicht2014
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Wieso?
Der Vorstand muss doch nicht komplett sein, um die Satzung zu ändern.
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Ja aber wir sind ja nun gerade nicht komplett als Vorstand. Der Schriftführer und der Tierschutzbeauftragte fehlen zur Zeit. Da ja der alte Vorstand, vor der Satzungsänderung, dann noch bis zur Eintragung der neuen Satzung im Amt ist. Muss er dafür dann nicht komplett sein?
Ich hoffe es ist verständlich was ich meine ;-)
Gruß
Nordlicht2014
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Hi Nordlicht 2014, viele Wege führen nach Rom.
Dann macht es so:
Ändert die Zusammenstellung des VS, indem nur die aktuell vorhandenen VS-Mitglieder mit ihrer Funktion genannt werden.
Bei mir im Verein steht:
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 3, max. 5 Mitgliedern
a) Vorsitzender
b) Stellv. Vorsitzender
c) Schatzmeister
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vom Vorsitzenden oder von dessen Stellvertreter gemäß § 26 BGB
vertreten.
Aktuell haben wir aber ein 4. VS-Mitglied, den "Verantwortlichen für Technik".
Der Stellvertreter ist zugleich der Schriftführer.
Dann schreibt in Euren Antrag zur Satzungsänderung es u.U. so, dass der Vorstand mindestens 3, max. 6 Mitglieder hat und führt nur noch die Funktionen an (Vors.,Stv., Kassierer) auf. Wenn der amtierende VS dann später weitere Mitstreiter findet, kooptiert sie (wenn der VS das lt. Satzung auch darf?) und lasst sie nachwählen zur nächsten MV.
Aber konsultiert Euch, bevor die Einladung raus geht vorher mit dem Rechtspfleger!!!
Hardy DD
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quote:
Muss er dafür dann nicht komplett sein?
Entweder gibt die Satzung etwas dazu her ("bei Rücktritt kann verbleibender Vorstand bis zur nächsten JHV kommisarisch einen Nachfolger ernennen") oder ihr müsst halt wählen. Und wo wählt man? Auf der JHV. Jetzt extra nochmal eine um wenige Wochen vorgezogene Versammlung einzuberufen, um für ein paar Wochen neue Leute ins Amt zu wählen (die sich ja offensichtlich eh nicht finden) ist ja Blödsinn.
Man sollte bis zur JHV keine "besonderen" Vorstandsbeschlüsse treffen (also alles, was über die normale Führung/Verwaltung des Vereins herüber hinaus geht).
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Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
ich werde morgen mal versuchen den zuständigen Rechtspfleger zu erreichen.
Wenn gewünscht schreibe ich an dieser Stelle mal was er/sie gesagt hat.
Gruß
Nordlicht2014
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Moin Moin
Heute hatte ich endlich Kontakt zu der zuständigen Rechtspflegerin.
Es verhält sich so wie ihr mir geraten habt. Ich überarbeite die Satzung und schicke ihr alt und neu zur vorab Prüfung zu.
Vielen Dank
Nordlicht2014
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