1 Vorstandsmitglied und Vereinssitz in 2 Städten?

19. Mai 2011 Thema abonnieren
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)
1 Vorstandsmitglied und Vereinssitz in 2 Städten?

Hallo zusammen,

wir wollen unseren Verein ins Register eintragen lassen und haben schon 3 Vorstandsmitglieder gewählt. Der stellvertretende Vorsitzender wohnt aber 600km weit von dem Vereinssitz, wo die anderen 2 Vorstandsmitglieder und alle anderen Vereinsmitglieder Wohnen. Wir haben vor, bundesweit zu agieren und deswegen wurde er gewählt, um weitere Mitglieder zu gewinnen. Ist das möglich?



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-- Editiert am 20.05.2011 07:56

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-- Editiert am 20.05.2011 09:55

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Natürlich ist dies möglich, es sein denn, die Satzung schreibt vor, dass die Vereins-/Vorstandsmitglieder vor Ort/Bundesland wohnen müssen.
Es gibt auch Bayern-Mitglieder, die in Wiesbaden wohnen.

Für die Gründung eines Vereins benötigt man übrigens 7 Personen und für die Anerkennung eine Satzung und ein Protokoll der Gründungsveranstaltung.

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#2
 Von 
adam2011
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 12x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort TiA2010.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Vereinsregisterverordnung:§ 15 Erreichbarkeit des Vereins
Bei der Benachrichtigung über die erstmalige Eintragung in das Register, bei der
Eintragung nach § 6 Abs. 1 und in anderen Fällen, in denen dies zweckmäßig ist, um
die Erreichbarkeit des Vereins sicherzustellen, kann das Registergericht den Verein
auffordern, die Änderung der ladungsfähigen Vereinsanschrift unverzüglich mitzuteilen.

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