1. Vorsitzender - Interessenskonflikt

16. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
1. Vorsitzender - Interessenskonflikt

Wir haben Ende des letzten Jahres einen Verein gegründet (e.V. anerkannt im Dez. 2017) und sind seit Anfang diesen Jahres dabei mit dem Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu klären. Dafür muss nach jetzigem Sachstand etwas in der Satzung, nämlich der Zweck, geändert werden. Alle Gespräche hat bislang der 1. Vorsitzende geführt. Dabei war die Transparenz der Gespräche nicht gegeben.
Jetzt wurde auf unser Drängen, weitere Vorstandsmitglieder, die 1. Vorstandssitzung für dieses Jahr einberufen ( lt. GO sollen das 6/a sein). Per Mail schrieb uns der 1. Vorsitzende zusammen mit der Einladung:

Inzwischen bin ich parallel aktiv in einer Initiative für einen Bürgerentscheid. Ich bin deren Sprecher und wir haben ein großes Problem mit der steuerlichen Anerkennung. Aus diesem Grund kann ich derzeit überhaupt nicht beim Finanzamt für den Verein vorstellig werden. Es ist einfach ein Interessenkonflikt. Wir müssen unsere Arbeit für den Verein ruhen lassen. Ich werde das bei der Sitzung erklären.

Da wir das nicht akzeptieren wollen, dass unser neuer Verein aktiv wird, bis der 1. Vorsitzende mal wieder Zeit hat - nicht vor Ende diesen Jahres, habe ich die Frage, was hier möglich ist.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Ich sehe hier den Interessenkonflikt nicht. Sieht eher aus nach keine Zeit/keine Lust.

Ansonsten wird die Satzung ja sicherlich etwas hergeben bezüglich außerordentlicher Mitgliederversammlung sowie Abwahl von Vorstandsmitgliedern.
Oder aber es sind weitere Vorstandsmitglieder vertretungsberechtigt für den Verein.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Wir haben Ende des letzten Jahres einen Verein gegründet (e.V. anerkannt im Dez. 2017) und sind seit Anfang diesen Jahres dabei mit dem Finanzamt die Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu klären.

Etwas unklare Schilderung.
Der Klammerzusatz soll wohl heißen dass der Verein ins Vereinsregister eingetragen wurde ?
Zur Gemeinnützigkeit: ist nur der Vorsitzende vertretungsberechtigt?
Anscheinend ist der angegebebe Vereinszweck mit den Gemeinnützigkeitsreglungen nicht vertretbar oder es fehlt was in der Satzung.
Eine Satzungsänderung/ergänzung ist wohl nötig und dazu bedarf es einer MV.

Um zu klären was nötig ist kann man das FiA fragen oder einen Anwalt beauftragen.
Kann der Vorsitzende in einer Vorstandssitzung überstimmt werden? Darf nur er dazu einladen ?

-- Editiert von Spezi-2 am 16.07.2018 15:51

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Es liegt jetzt eine Änderung für die Satzung vor, um die Gemeinnützigkeit zu erreichen. Die Änderung soll bei der nächsten Vorstandssitzung am kommenden Montag abgestimmt werden. Rechtzeitig vor dieser Vorstandssitzung (genau 2 Wochen vorher, wie lt. GO gefordert) hat nun ein Vorstandsmitglied den Antrag eingereicht, der MV vorzuschlagen, den Verein aufzulösen, wenn es mit der Gemeinnützigkeit nicht reicht.
Daraufhin hat der 1. Vorsitzende empfohlen, den Antrag zurück zu ziehen, weil er z.Zt. keine Gemeinnützigkeit mehr anstrebt. Er wird alles tun, dass der Verein jetzt so bleibt wie er ist. Das Vorstandsmitglied hat den Antrag nicht zurückgenommen und nun kommt heute die Tagesordnung vom 1. Vorsitzender und siehe da: Er hat einen Gegenantrag formuliert.
Erstens sagt er ja, dass er bezüglich der Gemeinnützigkeit einen Interessenkonflikt hat und nun steht sein Gegenantrag auf der Agenda.
Wir wissen nicht mehr, wie wir uns ihm gegenüber verhalten sollen. Wollen ihn aber endlich „bremsen".
Welche Argumente hätten wir und wie müssen wir die kund tun?

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7252 Beiträge, 1526x hilfreich)

Beide Anträge stehen auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung? Oder debattiert ihr noch auf der Vorstandsebene?

Ihr müsst eine Mitgliederversammlung einberufen
Selbst wenn der Vorsitzende dort nur seinen Antrag vorbringt, kann man mit einer Mehrheit die Tagesordnung erweitern
Dann wird über beide Anträge entschieden. Aus meiner Sicht ist der Antrag auf Vereins-Auflösung (da er der weitergehende ist) dann zuerst abzustimmen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
diabetes
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir diskutieren auf Vorstandsebene. Nun hat er uns eben nich per Mail angekündigt, die Anträge (auch unseren) evtl. wegen fehlender Zeit nicht zu besprechen/beschließen. Er wird ein Präsentation halten, damit wir verstehen, warum sein Vorgehen richtig ist.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Selbst wenn der Vorsitzende dort nur seinen Antrag vorbringt, kann man mit einer Mehrheit die Tagesordnung erweitern

Das ist Unsinn.
Natürlich kann man eine Tagesordnung nicht in der Versammlung erweitern.
Die Frage ist allerdings wie der Tagesordnungspunkt lautet. Zu diesem Tagesordnungspunkt kann man in der Versammlung noch Anträge stellen. Es muss nicht nur über einen angekündigten Antrag beschlossen werden.

Wenn es um Satzungsänderungsanträge geht, muss in der Tagesordnung aber schon angekündigt werden, welche §§ der Satzung geändert werden sollen. Einfach "Satzungsänderung" genügt da nicht.

Ich gehe immer davon aus, dass NICHT alle Mitglieder in der Versammluing anwesend sein werden.
Sollte dies anders sein, gilt § 32 Abs. 2 BGB !!

-- Editiert von Spezi-2 am 13.08.2018 14:56

Signatur:

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