Die Vorstellungen der EU zur Reform der Verwertungsgesellschaften

Mehr zum Thema: Internationales Recht, Reform, Verwertungsgesellschaft, EU-Kommission, Urheberrecht, GEMA
4,22 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
9

Was bedeutet der Richtlinienentwurf der EU-Kommission für GEMA und Co?

Was sind überhaupt Verwertungsgesellschaften?

Verwertungsgesellschaften sind Organisationen, die Urheberrechte und entsprechend änliche Schutzrechte Ihrer Mitglieder wahren und der Nutzung einzelner Werke nachgehen. Dazu gehören z.B. die GEMA, die GVL oder die VG Wort. Dabei wird oft ein höchst kompliziertes System zur Rechtelizenzierung verwendet.

Der kürzlich von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinien-Entwurf könnte daher Auftakt einer groß angelegten Reform des Urheberrechts sein.

Mit dem Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Rechtelizenzierung durch Verwertungsgesellschaften in Europa hat die EU-Kommission ein Thema mit viel Reformstau aufgegriffen.

Hintergrund der Reform ist das schwer durchschaubare System der Verwertung von Rechten

Die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten war schon lange ein komplexes und in sich kaum durchschaubares System der Verwertung von Rechten. Mit Internet und Digitalisierung und der damit zusammenhängenden Internationalisierung der Verwertung etwa von Musik wurde die Komplexität kollektiver Rechtewahrnehmung zu einem akuten Problem für Rechteinhaber, Nutzer und letztlich auch für die Verwertungsgesellschaften.
Aufgrund des im Urheberrecht geltenden Territorialitätsprinzips war es gängige Praxis, dass Verwertungsgesellschaften nationale Lizenzen erteilten. Erst durch ein komplexes System von Gegenseitigkeitsverträgen mit Verwertungsgesellschaften in anderen Staaten war es Nutzern möglich, grenzüberschreitende Lizenzen zu erhalten.

Die angedachten Optionen zur Reform des Verwertungsrechts

Die EU-Kommission hat nun zur Beseitigung dieses komplexen und teilweise innovationshindernden Zustandes verschiedene Optionen (vom Untätigbleiben bis zur kompletten Reform des Urheberwahrnehmungsrechts) zur Lösung dieses Problems geprüft.

Option A: Bessere Rechtsdurchsetzung

Option B: Kodifizierung bestehender EU- Vorschriften und nicht-verbindlicher Empfehlungen zur kollektiven Rechtewahrnehmung

Option C: Kodifikation von Grundsatzbestimmungen zu Organisation und Transparenz der Verwertungsgesellschaften

Option D: Umfassende Regelung für alle Verwertungsgesellschaften in Europa.

Der Entwurf schlägt eine Richtlinie nach Option C (Organisation und Transparenz der Verwertungsgesellschaften) vor. Begründet wird dies damit, dass auf diese Weise Rechteinhabern der Zugang zu relevanten, detaillierten und genauen Informationen über die Leistung der Verwertungsgesellschaften (einschließlich der Finanzinformationen) ermöglicht und ihre effektive Beteiligung am Beschlussfassungsprozess gewährleistet würde.

Der konkrete Vorschlag zur Vereinfachung

In diesem Bereich prüft die EU-Kommission wiederum Optionen wie Organisation und Transparenz der Verwertungsgesellschaften reformiert werden könnten.

Option A: Europäische Lizenzbescheinigung

Option B: Parallele direkte Lizenzvergabe

Option C: Erweiterte kollektive Lizenzvergabe

Option D: Zentrales Portal.

Der Entwurf schlägt ein Vorgehen nach Option A vor, wonach Verwertungsgesellschaften, die Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Musikwerken vergeben wollen, bestimmten Anforderungen genügen müssen. Ferner müssen von den Verwertungsgesellschaften ausreichende Datenverarbeitungs- und Fakturierungskapazitäten sowie die Einhaltung bestimmter Transparenzanforderungen im Hinblick auf Rechteinhaber und Nutzer und die Nutzung von Streitbeilegungsverfahren gewährleistet werden.