Usenet Foren down: Was haben die Nutzer zu befürchten?

29. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
user1104
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Usenet Foren down: Was haben die Nutzer zu befürchten?

Hallo zusammen,
meine Fragen beziehen sich auf die Schließung der Usenet Foren Anfang November (Großrazzia am 08.11.2017).

Als Mitglied eines dieser Usenet Foren kann man sich, ähnlich wie bei Foren welche Torrent Dateien anbieten, NZB Dateien herunterladen nachdem man sich bei einem Admin für die Bereitstellung der Datei durch einen Klick auf einen Danke Button bedankt hat.
Eine NZB Datei enthält Informationen auf welchem Server sich die jeweilige Datei (oft urheberrechtlich geschützte Filme,Spiele etc.) befindet (Newsgroups), sowie der Name des Autors und der Tag und die Uhrzeit des Versendens.

Für einen Download der Datei benötigt man dann einen Usenet Provider, welcher einem die entsprechenden Zugangsdaten für das Usenet bereitstellt.
Die NZB Datei wird anschließend in einen Newsreader geladen damit, nach Eingabe der Zugangsdaten, der Download startet.

Daraus ergeben sich für mich folgende Fragen:

1. Ist der Besuch und die Anmeldung auf einem dieser Foren illegal?
2. Ist der Download der NZB Dateien, insbesondere im Hinblick auf das Bedanken bei dem jeweiligen Verfasser des Posts,
illegal?
3. Haben die Nutzer Hausdurchsuchungen zu erwarten?
4. Hat der einzelne Nutzer, ganz allgemein, mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen?

Das ganze ist natürlich auf urheberrechtlich geschützte Dateien zu beziehen.

-- Editiert von user1104 am 29.12.2017 20:42

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xpuff666
Status:
Schüler
(291 Beiträge, 192x hilfreich)

Strafrechtliche Konsequenzen sind beim Urheberrecht meist tendenziell zu vernachlässigen oder erfolgen gar nicht, wenn man nicht gerade ein Rädelsführer oder zumindest aktiv an der Verbreitung illegalen Materials beteiligt ist.

Ansonsten kommt es drauf an, was einem nachgewiesen werden kann. Wenn ich mich recht entsinne, ist das Usenet ein dezentrales, auf Servern basierendes System, und Download heißt auch wirklich nur Download, nicht gleichzeitige Weiterverbreitung, wie bei Torrent und anderen klassischen Filesharing-Verfahren. Letzeres ist ja die Basis für die z.T. exorbitanten zivilrechtlichen Forderungen. Von daher müssten konkrete Downloads überhaupt erst mal nachgewiesen werden - bloßer Besitz von Referenzdateien, Schlüsseln usw., oder Bedanken im Forum, dürfte dafür noch nicht reichen.

Als reiner Downloader würde ich mir keine Sorgen machen. Allerdings gab es wohl schon verschiedene Versuche von Rechteverwertern, reinen Downloadern Mondkosten reinzudrücken; wenn also ernsthaft solche Forderungen kommen, müsste man ggf. zu einem qualifizierten Anwalt gehen.

Aber selbst Unterlassungsansprüche mit Anwaltskosten dürften in dem Fall wegen der abgeschalteten Fileserver fraglich sein, und natürlich müsste auch dafür eine konkrete Rechtsverletzung nachgewiesen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4361x hilfreich)

Hallo,

die Fragen 1 und 2 sind eindeutig mit nein zu beantworten.

Zu 3: Möglich ist das, aber sehr sehr unwahrscheinlich (ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Richter auf der geschilderten Grundlage tausende Durchsuchungen genehmigt.

Zu 4: Dito.

Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat:
Als reiner Downloader würde ich mir keine Sorgen machen. Allerdings gab es wohl schon verschiedene Versuche von Rechteverwertern, reinen Downloadern Mondkosten reinzudrücken; wenn also ernsthaft solche Forderungen kommen, müsste man ggf. zu einem qualifizierten Anwalt gehen.


Unter Umständen kommt es aber vor,daß man vom ermittelnden Staatsanwalt nochmal zur Vernehmung bei der Trachtengruppe vorgeladen wird. Je nachdem,wie arbeitswillig der Staatsanwalt im Vorfeld war,kann es nämlich sein,daß der pauschal davon ausgeht,daß jeder Nutzer so einer Plattform auch automatisch nur illegal angebotene Software runtergeladen habe. Ich hab einen vergleichbaren Fall mal vor ca 12 Jahren im Fall "Bockwurstfiles" durch, das war damals eine Warez-Webseite. Als die hochgenommen wurde,fand man meine IP in den Serverlogs und ich wurde wegen einer Shareware-Software (!) vernommen,die ich dort runtergeladen hatte (und zwar eine ohne Crack). Erst als ich eine Bestätigung des Herstellers dieser Software beibrachte,daß der der Verbreitung seines Programmes auf diversen Plattformen zustimmt,wurde die Sache dann eingestellt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wickler
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 27x hilfreich)

Zitat (von xpuff666):

Allerdings gab es wohl schon verschiedene Versuche von Rechteverwertern, reinen Downloadern Mondkosten reinzudrücken; wenn also ernsthaft solche Forderungen kommen, müsste man ggf. zu einem qualifizierten Anwalt gehen.


Das ist dann von den den Abmahnern das, was man umgangssprachlich "Dummenfang" nennen würde. Sie schauen halt,ob tatsächlich ein paar Downloader so dämlich sind,das zu bezahlen. Einen Prozess dürften die Rechteverwerter aber eher scheuen, da nicht nur sie selbst,sondern auch jeder Richter weiß, daß der Schaden bei einem Download maximal dem entgangenen Verkaufspreis des Werkes entspricht. Kurz gesagt: Jeder Richter mit einem IQ über Zimmertemperatur würde den Schadensersatz kräftig zusammenstreichen,womit sich die ganze Abmahnerei nicht mehr lohnt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Newsgroups sind keine Foren. Und das Usenet ist ein dezentraler Internetdienst (das Internet besteht nicht nur aus dem World Wide Web), der nicht einfach "down" sein kann nach einer "Großrazzia".

Mit Filesharing und Warez-Websites kann man das Usenet nicht gleichsetzen. Probleme kann allenfalls bekommen, wer nachweislich urheberrechtlich geschützte Inhalte in Newsgroups gestellt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
user1104
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,
auch wenn es etwas verspätet kommt danke an alle Antworten. Bis heute ist keine Abmahnung gekommen, es hat keine Hausdurchsuchung stattgefunden etc.

Trotzdem nochmal die Nachfrage wie lange es dauert bis eine Hausdurchsuchung im Urheberrecht stattfindet (wenn sie denn stattfindet) und ,wenn vielleicht jemand Erfahrungen damit hat, wie es in dem Fall Boerse.bz oder ähnlichen fällen gehandhabt wurde und ob es Fälle gab wo noch nach Monaten strafrechtlich verfolgt wurde ?

Vielen Dank nochmal an alle Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Eine Durchsuchung - wie lange sie dauert? Das kommt auf den Ermittlungsstand an, die Arbeitsbelastung der Staatsanwälte, der Gerichte. der Polizei an.

wirdwerden

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