Urheberrecht und Nutzung Logo

15. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go499698-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Urheberrecht und Nutzung Logo

Guten Tag. 

Ich habe da ein sehr großes Problem. Ich habe eine gbr.. und wie es kommen musste zerstreitet es sich. Ich habe 1 Jahr vor Firmen Gründung privat das Logo und Wort Bildmarke selber erstellt. Jetzt will mein noch Partner dieses weiter nutzen aber mich aus die Firma haben. Das Logo und Wort Bildmarke beinhaltet nicht unsere gbr Namen. Es ist rein fiktiv. Wie beispielsweise O2. O2 ist nicht O2 sondern Telefonica Deutschland. 

Ich meine dass das Urheberrecht bei mir komplett liegt. Das bedeutet Ich gehe.. name Wort Bildmarke geht mit mir. 

Mega lieb für Infos von euch.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go499698-91):
Ich meine dass das Urheberrecht bei mir komplett liegt.

Korrekt.



Zitat (von go499698-91):
Das bedeutet Ich gehe.. name Wort Bildmarke geht mit mir.

Nö, man geht.
Das Urheberrecht bleibt beim Urheber.
Wo die Nutzungsrechte dann mal bleiben, darüber wird sich dann im Rahmen der Auseinandersetzung der GbR gestritten / geeinigt.
Es sei denn man hätte im GbR-Vertrag eine andere Regelung getroffen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go499698-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wurde nichts vertraglich festgelegt deswegen war ich fest der Überzeugung dass das Urheberrecht nur bei mir liegt.

Vielen Dank für die Bestätigung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go499698-91):
dass das Urheberrecht nur bei mir liegt.

Tja, nur nützten tut es Dir halt nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von go499698-91):

Ich meine dass das Urheberrecht bei mir komplett liegt.

Urheberrecht setzt die nötige "Schöpfungshöhe" voraus, die bei einem "Logo" durchaus nicht automatisch gegeben ist.
Selbst wenn aber das Logo urheberrechtlich geschützt sein sollte, dann wurde der GbR ein Nutzungsrecht dafür eingeräumt. Wenn das nicht explizit durch einen detaillierten Vertrag geregelt wurde, greift im Zweifelsfall §31 Abs.5 UrhG ("Zweckbestimmungsregel").

An der Stelle wird es völlig spekulativ, um auch nur den Versuch einer Einschätzung machen zu können, welche Nutzungsrechte seitens des Urhebers der GbR eingeräumt wurden und wie es damit nach einer Auflösung der GbR aussieht, müsste man alle Details des konkreten Einzelfalles kennen.
Das macht dann ggf. der Anwalt.
Zitat:

Das bedeutet Ich gehe.. name Wort Bildmarke geht mit mir. 

Ob das Logo eine geschützte Marke ist - durch Markeneintragung oder durch Verkehrsgeltung - ist noch wieder eine andere Baustelle. Auch da müsste man dann prüfen, wer bei einer Auflösung der GbR eigentlich das Markenrecht behält. (Im Regelfall dann alle ehemaligen GbR-Gesellschafter gemeinschaftlich... Was eine Trennung auch nicht unbedingt einfacher macht...)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
go499698-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal das Logo enthält nicht den Titel der gbr oder anderes. Es ist ein fiktiver Name den ich entwickelt habe. Und das Urheberrechts besagt. Das ich so lange Anspruch darauf sofern ich nicht alle rechts an Person x abgetreten habe. Das ist gleich Paragraph 2 im Urheberrechtgesetz

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go499698-91):
Nochmal das Logo enthält nicht den Titel der gbr oder anderes.

Irrelevant.



Zitat (von go499698-91):
Und das Urheberrechts besagt. Das ich so lange Anspruch darauf sofern ich nicht alle rechts an Person x abgetreten habe. Das ist gleich Paragraph 2 im Urheberrechtgesetz

Ich weis jetzt nicht über welches Urheberrechtsgesetz man hier redet.
Im Deutschen Urheberrechtsgesetz steht das jedenfalls nicht so drin.


Nutzungsrechte kann man im übrigen nicht nur an Personen abtreten, sondern auch an Unternehmen..


Und Nutzungsrechte hat man ja offenbar an die GbR abgetreten, sonst hätte diese es nicht nutzen können.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
go499698-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHTE]

Steht es eindeutig drin.





-- Editiert von Moderator am 15.09.2018 19:36

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#8
 Von 
go499698-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

[GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHTE]

Steht es eindeutig drin.





-- Editiert von Moderator am 15.09.2018 19:34

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go499698-91):
Steht es eindeutig drin.

Du hast - warum auch immer - immer noch nicht verstanden, das das Urheberrecht nichts nutzt, wenn man entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hat.



Wobei noch ungeklärt ist, ob das Werk überhaupt dem Urheberrecht unterfällt.
Das habe ich nämlich am Anfang unterstellt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von go499698-91):
[GELÖSCHT WEGEN VERSTOß GEGEN URHEBERRECHTE]

Welche Ironie ...

Text einfach irgendwo aus dem Netz kopiert, ohne die Nutzungsrechte zu haben?



Relevant sind übrigens nur die Gesetze, und die Auslegung durch die Rechtsprechung. Nicht irgendwelche Interpretationen von irgendwelchen Seiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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