Unerlaubtes Fotografieren

26. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
julia2011
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Unerlaubtes Fotografieren

Eine junge Familie steht auf ihrem Balkon im erste Stock. Der verstrittene Nachbar stand unterhalb der Wohnung in seinem Garten und hat die Familie unauffällig mit seinem Handy fotografiert. Dies war daran zu erkennen, dass der Nachbar das Handy über seinen Kopf halten musste.

Als er gesehen wurde steckte er sein Handy schnell in die Hosentasche. Auf die Frage was das soll und warum er die Familie fotografiert hat antwortete dieser - er habe nur seine Katze fotografiert.

Eigentlich kann man nichts dagegen tun oder? Aber die Familie ist sich sicher das er diese fotografiert hat und fühlt sich inzwischen durch dessen Verhalten sehr belästigt.

Kann man noch was tun? Und wie sollte man sich generell bei solchen Ereignissen verhalten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

§201a I StGB : "Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt[...] " - liegt hier wohl nicht vor.

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#2
 Von 
julia2011
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Verstehe ich nicht? Der Mann hat die Familie ohne deren Zustimmung fotografiert und man muss es einfach hinnehmen weil er es abstreitet???

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Nein, auch wenn er es nicht abstreitet, müßte man das (evtl.) hinnehmen. Es wäre halt im Einzelfall zu prüfen, ob hier ein Ansatzpunkt besteht oder nicht.

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