Hallo,
vor 8 Jahren schrieb ich mehrere Bühnenstücke für einen Bekannten, der gerade ein fahrendes Theater gründete. Ohne schriftlichen Vertrag bekam ich pro Stück 1000 DM (gab es damals ja noch) von ihm.
Nun begegnete ich dem Herrn wieder, dessen Unternehmen inzwischen floriert (mehrere Autos, Eigentumswohnung etc.) und der - zu meinem Erstaunen - bis heute ausschließlich meine Stücke von damals spielt.
Ist es möglich jetzt noch Tantiemen für die Stücke zu bekommen (nicht unbedingt rückwirkend, aber für zukünftige Auftritte), bzw. ihm das Nutzungsrecht an den Stücken zu entziehen? Ich hatte schließlich nie beabsichtigt, ihm meine Stoffe für 1000 DM lebenslang zu überlassen.
Für jede Hilfe dankbar,
habemannjr
-----------------
""
Tantiemen wegen fortlaufender Nutzung
14. November 2009
Thema abonnieren
Frage vom 14. November 2009 | 14:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Tantiemen wegen fortlaufender Nutzung
Abmahnung bekommen?
Abmahnung bekommen?
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Urheberrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 15. November 2009 | 00:39
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
bekam ich pro Stück 1000 DM
Und in wiefern sollten seine Rechte dann zeitlich beschränkt sein?
quote:
Ich hatte schließlich nie beabsichtigt, ihm meine Stoffe für 1000 DM lebenslang zu überlassen.
Wer kann denn im Zweifel was beweisen?
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
266.481
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten