Student durchgefallen wegen Plagiat

10. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Student durchgefallen wegen Plagiat

Hallo,

ich bin Student und habe zu einem physikalischen Versuch ein zehnseitigen Laborbericht angefertigt. Für diesen Versuch wurde mir vom Professor ein Exceltemplate zur Verfügung gestellt, in das ich die eigens gemessenen Daten eingetragen habe und dann automatisch ein Diagramm generiert wurde. Dieses Diagramm habe ich in meinem Bericht verwendet ohne den Professor als Quelle anzugeben.

Liegt das Urheberrecht hier wirklich beim Professor? Schließlich basiert das Diagramm auf meinen eigenen Werten und sieht demnach anders aus als in seiner Vorlage. Hätte es Sinn dagegen vorzugehen? Böse Absicht kann man mir auch nicht unterstellen, weil ich andere Dinge, die ich aus seinem Skript übernommen habe, entsprechend gekennzeichnet habe. Lediglich bei diesem Diagramm habe ich es vergessen bzw. mir war da einfach nicht klar, dass das Diagramm dem Professor "gehört".

Bin über jeden Rat dankbar!

Gruß
caprifischer



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31 Antworten
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#1
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Dieses Diagramm habe ich in meinem Bericht verwendet ohne den Professor als Quelle anzugeben.


An dem Diagramm hat der Professor ja auch kein Urheberrecht, sondern allenfalls an dem Excel-Code, der dieses erzeugt hat.

Ansonsten könnte man auch sagen, du müßtest die Entwickler von Word mit als Urheber angeben, wenn du deine Arbeit mit Word geschrieben hast.

Vermutlich wird dir doch eher vorgeworfen, die Voraussetzungen an ein eigenständiges wissenschaftliches Werk nicht erfüllt zu haben (nämlich fremde Leistungen - hier: den Code für die Berechnung des Diagramms - als solche zu kennzeichnen) und nicht, daß du ein Urheberrecht verletzt hast.



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#2
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Diagramm stellt ganz einfach drei Messreihen dar, es handelt sich also um ein wirklich ganz einfaches Excel-Diagramm. Der Professor spricht hier von "Plagiat". Wie will er nachweisen, dass ich das Diagramm nicht selbst hab generieren lassen von Excel ?!

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#4
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn du das Ergebnis der "Formular" abgibts kann keiner das Programm sehen. Diese Diagramme kann man auch mit vielen anderen Programmen herstellen.

Ein "zehnseitigen Bericht" besteht ja aus Papier, nicht aus Datei oder nicht.

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#5
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Per Mail habe ich nun dieoffizielle Begründung erhalten:

"Schließlich haben Sie ein von mir vorbereitetes Excel-Dokument mit VBA-Programm verwendet, und Sie geben dafür keine Referenz an; dies nennt man ein Plagiat."

Fakt ist, dass in dieser Excel-Tabelle keinerlei VBA-Code zur Arbeit kommt. Es werden ca. 150 Messdaten eingegeben, die jeweils mit einem anderen physikalisch feststehenden Wert multipliziert werden und die Ergebnisse in einem Diagramm mit drei verschiedenen Kurven abgebilet werden. Ich meiner Arbeit habe ich lediglich dieses Diagramm benutzt und dabei Titel, Beschriftung, Schriftgröße und Darstellung der Messpunkte in der Kurve verändert. Meiner Meinung nach, kann er nicht verlangen, dass ich auf ihn hätte verweisen müssen.
Sehe ich das unter diesen Umständen richtig?

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was hast du abgegeben Papier, PDF, oder ein Excel Programm ?

Könntest du das nicht aus selber programmiert haben ?

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#7
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Na klar (zumal ich IT studiere ;-)

Abgegeben im PDF-Format per Mail.


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-- Editiert caprifischer am 11.01.2012 11:34

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

In einem PDF kann keiner erkennen woher das Excel Programm war das zu Berechnung der Formeln benutzt wurde. Hätte man diese Zahlen nicht auch "von Hand" in eine Tabelle eintragen können und daraus eine Diagramm machen.
Woher will der Prof denn wissen das es sein Excel-Programm war, wenn es nicht da stand ? Wie aufwendig wird da denn gerechnet.

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#9
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie oben schon gesagt, die Berechnungen sind wirklich einfach und natürlich hätte ich das selbst machen können.

Hier mal zum Vergleich die beiden Diagramme (Die Kurven haben zwangsläufig den gleichen Verlauf, da die Messwerte die gleichen sind:

Diagramm des Profs:


Mein eigenes Diagramm:




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-- Editiert caprifischer am 11.01.2012 12:06

-- Editiert caprifischer am 11.01.2012 12:07

-- Editiert caprifischer am 11.01.2012 12:07

-- Editiert caprifischer am 11.01.2012 12:08

-- Editiert caprifischer am 11.01.2012 12:09

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und woran hat der Prof dann erkannt das es sein es ist. Die Zahlen sind deine, die Farben von Microsoft.

Führe ihm vor wie man es ohne sein Programm macht. Erstelle einfach ein eigens Excel Sheet das genau das ausgibt was er als "seines" erkannt haben will.

Mir eh unklar warum der, weil du ein "Werkzeug" nicht an gibts von Plagiat spricht - oder gibt weiteres



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#11
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Such doch mal im Web ob es "seins" ist, evtl. hat er es selbst auch nur geklaut

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#12
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
in das ich die eigens gemessenen Daten eingetragen habe
[...]
da die Messwerte die gleichen sind


Ich hoffe, dahinter verbirgt sich keine wissenschaftliche Eselei...

quote:
Mir eh unklar warum der, weil du ein "Werkzeug" nicht an gibts von Plagiat spricht


Möglicherweise ist es unwahrscheinlich/ungewöhnlich, daß der Student für seine Arbeit genau dieselben Meßwerte wie der Professor herausbekommen haben will. Daher geht der Professor davon aus, der Student habe einfach das vom Prof zur Verfügung gestellte Bild kopiert.

(Das wäre zwar auch keine Urheberrechtsverletzung aus dem schon mehrfach gebrachten Argument, der Schöpfer eines Programmes habe kein Urheberrecht an damit erzeugten Werken, aber es handelt sich ja offenbar nicht um einen Juraprofessor. ;) )

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Kann es sein, das es während des Studiums 'Vorfälle' zwischen Student und Prof gab?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#14
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es ist das erste mal, dass ich diesen Prof habe. Es st leider auch das einzige Pflichtfach, ich komm da also auch nicht drumherum. Ich werde mich mit mal mit einem anderen Prof über die Problematik unterhalten und ihn um seine Meinung bitten. Ich bin mit dem Problem auch nicht alleine, mittlerweile sind wir schon sechs Personen, die wegen Plagiat durchgefallen sind, weil wir nicht die Nutzung seiner Exceltabelle angegeben haben.

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#15
 Von 
danino
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Wendet euch doch mal an den Dekan eurer Fakultät

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:
mittlerweile sind wir schon sechs Personen, die wegen Plagiat durchgefallen sind, weil wir nicht die Nutzung seiner Exceltabelle angegeben haben.

Zum einen wäre die Frage, ob hier überhaupt eine entsprechende Geistige Schöpfungshöhe erreicht wäre um überhaupt Rechte beanspruchen zu können.


Hat schon mal einer der betroffenen die Exceltabelle selbst nachgebaut?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#17
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Also bitte, es ist doch offensichtlich dass es hier nicht um die Nutzung des Excel-Templates geht, sondern darum, dass der Student angeblich exakt(!!!) die gleichen Werte gemessen haben will, wie der Prof, und der Prof nun vermutet, dass der faule Student statt überhaupt etwas zu messen einfach nur die Tabelle des Profs 1:1 kopiert hat.

Ein Verdacht, der anhand der beiden Diagramme auch wirklich nicht von der Hand zu weisen ist.

Was genau ist denn gemessen worden? Irgendwelche Daten, bei denen 100%ige Übereinstimmungen bei zwei unabhängigen "Messungen" wissenschaftlich möglich erscheinen?

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#19
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Es sei denn der Prof, hat eine Witzchen eingebaut und alle Idioten haben das falsche Diagramm einfach übernommen.



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#20
 Von 
PerryRhodan
Status:
Praktikant
(958 Beiträge, 373x hilfreich)

quote:
Sollte dem nicht so sein und er hat tatsächlich die Werte des Profs übernommen und nur die Darstellung verändert, dann würde ich das aber auch so sehen wie du, Tommok.


Dann wäre es urheberrechtlich immer noch kein Plagiat, allerdings dürfte es gegen die Prüfungsordnung verstoßen, fremde Leistungen ohne Quellenangabe zu verwenden bzw. als eigene auszugeben.

quote:
Es sei denn der Prof, hat eine Witzchen eingebaut und alle Idioten haben das falsche Diagramm einfach übernommen.


Dann wäre der Student ja schon wegen grob unrichtiger fachlicher Leistung durchgefallen und nicht, weil er diese von Dritten ungeprüft übernommen hat.

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#22
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die ganzen Antworten!

Um es kurz klar zu stellen: In den beiden Diagrammen sind die gleichen Werte, das sind beides meine gemessenen Werte. Es ging hier nur um die visuelle Gestaltung des Diagramms, die Werte von Prof wichen erheblich von meinen ab, da ich durch Messungenauigkeiten da größere Abweichungen drin habe.

Es geht hier nur darum, dass der Prof es so sieht, dass er diese Excel-Tabelle mit hintelregten Formeln erstellt hat und uns zur Verfügung gestellt hat. Was er sehen will ist unter dem erzeugten Diagramm ein Verweis ala "Erstellt mit Hilfe der Excel-Vorlge vn Prof. XY". Heute wollte ein Kollege, der ebenfalls mit gleicher Begründung druchgefallen ist, mit dem Prof persönlich darüber reden und er wurde aus dem Raum zitiert mit den Worten "So werden Sie nur Verteidigungsminister". Gespräch nicht möglich. Wir sind nun aber dabei uns zu beschweren bzw einige Kollegen haben das beim jeweiligen Prof ihres Vertrauens schon gemacht und ich werde das morgen für mich persönlich auch noch tun.

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#23
 Von 
Tommok
Status:
Praktikant
(577 Beiträge, 310x hilfreich)

Also, wenn das so ist, dann ist das Verhalten Deines Profs wirklich mehr als albern. Wozu gibt es denn Excel-Templates, wenn man sie nicht verwenden darf?

Die Übernahme einer reinen Darstellungsform als "Plagiat" zu bezeichnen, ist meiner Meinung nach vollständiger Humbug. Anders wäre es, wenn Du die Messwerte übernommen hättest.

Demnächst erhebe ich dann urheberrechtliche Ansprüche auf ein Tortendiagramm oder auf eine vektorielle Darstellung von Messergebnissen. Nein, so geht es nicht.

Ich würde, wenn der Prof. nicht einlenkt, tatsächlich Widerspruch einlegen und die nächste Instanz suchen. Dein Prof. spinnt offensichtlich.

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#24
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

So, ich hatte gestern ein Gespräch mit dem Prof meines Vetrauens. Der hat mir absolut Recht gegeben und mir die möglichen Maßnahmen aufgezählt.

Er wird mit seinem Kollegenpersönlich sprechen, hat mir aus Erfahrung aber gesagt, dass dieser Mensch nicht zu ändern ist. Seiner Meinung nach ist das einzige, was ihn von seiner Notengebung abbringen könnte, eine Klage.

Eine kleine Möglichkeit gibt es wohl noch, nämlich, dass es einen Zweitkorrektor bei einer mangelhaften (also 5.0) Endleistung geben muss. Das wird mein Prof in Erfahrung bringen.

Ist halt die Frage, ob was mehr Stress und Aufwand bedeutet: Klage oder nächstes Semester nochmal machen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Prof nur noch ein halbes Jahr da ist und ich im nächsten Versuch höchstwahrscheinlich eh einen anderen Prof haben würde, hat man mir zu "der Klügere gibt nach" geraten...

Naja mal abwarten, vielleicht können der bzw die "netten" Profs etwas für uns erreichen und ansonsten müssen wir uns mal beraten und absehen, was eine Klage kosten und bringen würde.

Ob so ein Verhalten vielleicht etwas für die Medien ist? Wenn man soetwas zumindest in die lokale Zeitung bringen könnte, wäre das ja auch schon ein Erfolg.

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#25
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wenn es hier ums "Ego" geht, dann sollte die gesamte Gruppe es doch mal mit "Betteln" versuchen :-)

Ich würde die Prüfung nächstes Jahr wiederholen, denn so ein Prof. hat auch Prof. Freunde...... und dann lohnt eine Klage kaum.
Die kann man sich ja offen halten, wenn man es beim zweiten mal auch nicht schafft.

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#26
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Betteln haben schon Kollegen probiert. Eine wirklich förmliche und höfliche Entschuldigung und eine Erklärung, dass es keine Absicht war usw. Zweck sollte sein, dass wir einen zweiten Versuch bekommen, aber schon vor dem nächsten Kurs, der erst wieder in 11 Monaten ist. Zwecklos.

Unsere Prüfungsordnung sagt aber folgendes zum Thema Zweitprüfer aus:

"Bei einer schriftlichen Prüfungsleistung, die mit „nicht ausreichend" (5,0) bewertet wurden, holt die oder der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Zweitbewertung ein. Weichen die Noten voneinander ab, entscheidet
der Prüfungsausschuss."

Das werde ich versuchen durchzubekommen. Das Problem allerdings ist, dass dieser Prof selbst im Prüfungsamt sitzt und auch Mitglied des Prüfungsausschusses ist. Aber mal schauen, was es bringt.

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#27
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Ich würde dann aber das Programm nach programmieren oder irgendwas vorweisen wie du zu dem selben Ergebnis gekommen bist.
Dann kommst du auf jeden Fall drum rum

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#28
 Von 
caprifischer
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich wollte euch nur mal den aktuellen Stand in dieser Sache mitteilen, damit es hier auch mal Rückmeldung gibt. Zwei Kommiltonen und ich haben beim Prüfungsamt Widerspruch eingelegt und die laut der Prüfungsordnung rechtsmäßige Zweitkorrektur eingefordert. Es kam ein Schreiben, dass unserm Widerspruch zugestimmt wird und ALLE Arbeiten, die mangelhaft bewertet worden sind, noch ein mal korrigiert werden.
Heute kam dann das Ergebnis. Die Zeitkorrektur hat ebenfalls das Ergebnis mangelhaft ergeben. Grund "Verstoß gegen die gute wissenschaftliche Praxis". Unterschrieben von dem Prof, der dieses Fach leitet und uns die erste magelhafte Bewertung reingedrückt hat. Dieser Prof ist wie bereits erwähnt auch Vorsitzender des Prüfungsauschusses und dürfte trotzdem NICHTS mit der Sache zu tun haben, da es um sein Fach geht. Mysteriös ist ebenfalls, dass uns nicht der Name des Zweitkorrektors genannt wird...
Ich werd mich jetzt mit meinem Prof meines Vertrauens weiter besprechen und damit ggf. vor Gericht gehen. Vorher versuche ich aber noch den Zweitkorrektor zu erfahren und mit diesem zu sprechen...

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#29
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
und damit ggf. vor Gericht gehen


Da würde ich aber vorher einen Anwalt befragen, bevor es unnötig teuer wird.

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#30
 Von 
daxus
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 50x hilfreich)

Mal ein kleiner Einwurf.

Einfach schnell noch den Prof als quelle angeben und es nochmal einreichen hätte zum Zeitpunkt null nicht funktioniert?

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