Serie runtergeladen jetzt Unterlassungserklärung

7. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
leidernein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Serie runtergeladen jetzt Unterlassungserklärung

Hallo,

ich bin Student und habe nun Post von einem großen Anwalt bekommen. Weiß nicht ob ich den Namen hier nennen darf, auf jeden fall scheinen die dafür bekannt zu sein.

Ich habe drei Folgen einer Serie runtergeladen und soll nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und fast 1000 Eur zahlen (für 3 Folgen).

Ich habe mal gehört, dass man diese Erklärung nicht abgeben sollte aber trotzdem reagieren muss? Ignorieren ist auch nicht so meins.

Wie sollte ich nun reagieren? Zu einem Anwalt gehen?
Allerdings wird dieser auch nicht umsonst arbeiten, naccher treibe ich nur unnötig die Kosten in die Höhe.

Daher meine Fragen: Muss ich darauf reagieren, bzw. sollte ich mir einen Anwalt nehmen? Sollte ich versuchen mit den bezüglich der Summe zu handeln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe drei Folgen einer Serie runtergeladen und soll nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben <hr size=1 noshade>

Ganz sicher fürs runterladen?
Denn meist gibt es Abmahnungen fürs hochladen/verbreiten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
leidernein
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ich habe mich unklar ausgedrückt, es geht um das verbreiten, was mir so nicht bewusst war, per Tauschbörse.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Drei Filme plus gesetzliche Anwaltsgebühren - da liegen tausend Euro in etwa im Rahmen dessen, was die Tabellen im Internet so aus den bisherigen Urteilen zusammengestellt haben.

Lässt man es auf eine Klage ankommen und hat teilweisen Erfolg und reduziert die Kosten für die drei Filme von z. B. 600,- auf 400,-, dann hat man wenig gewonnen, wenn man dafür 200,- anteilige Verfahrenskosten übernehmen muss ;-).

Zur Unterlassungserklärung (UE): Unterschreibt man die und tut nichts Verdächtiges mehr, ist Ruhe. Allerdings warnen viele Anwälte davor - die wollen auch lieber beraten für gutes Geld, was man formulieren sollte als sog modUE (googeln).

Man kann aber auch eine modUE aus dem Internet nehmen und für seine Bedürfnisse anpassen - mit dem Risiko, dass man Mist baut und die Gegenseite diese modUE nicht akzeptiert und auf Unterlassung klagt.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lemann54
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich würde die Unterlassungserklärung von einem Anwalt prüfen lassen, nachher ist die fehlerhaft oder nicht eindeutig und wenn du einmal unterschrieben hast, kommst du da nicht mehr raus.

quote:
was mir so nicht bewusst war, per Tauschbörse.

Wenn du bei Tauschbörsen etwas runterlädts, wirst du oftmals gleichzeitig zum Uploader. Das passiert leider versteckt im Hintergrund.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Das passiert leider versteckt im Hintergrund.


Sollte sich aber langsam mal herumgesprochen haben.

Da braucht man aber eigentlich nur ein dickes Fell und ein Händchen für die Formulierung von UE'n - ich kenne Leute, die wurden schon ein Dutzend mal abgemahnt und nie kam (nachdem eine mod. UE abgegeben wurde) eine Klage, nicht mal als mehrere Fälle von derselben Kanzlei dabei waren. Immer nur Drohungen.

-- Editiert NinaONina am 13.11.2014 18:04

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